Drucksache - VI-1377  

 
 
Betreff: Abschluss einer Zielvereinbarung für das Fallmanagement in der Eingliederungshilfe für die Haushaltsjahre 2011 bis 2014
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.09.2011 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA
VzK§15 BA, Anlage

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  .07.2011

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

                                                                                                                                           

                                                                                                                                           

                                                                                                                                           

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

 

Abschluss einer Zielvereinbarung für das Fallmanagement in der Eingliederungshilfe für die Haushaltsjahre 2011 bis 2014

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Herr Bezirksbürgermeister Köhne und Frau Bezirksstadträtin Zürn-Kasztantowicz haben am 21.06.2011 für das Bezirksamt Pankow von Berlin mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie der Senatsverwaltung für Finanzen für die Haushaltsjahre 2011 bis 2014 eine Zielvereinbarung über das Fallmanagement im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem SGB XII im Geschäftsbereich Soziales abgeschlossen. Diese Zielvereinbarung ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

Diese Zielvereinbarung ist eine Weiterentwicklung der bisher bestehenden Vereinbarung; sie löst die im Jahr 2006 geschlossene Zielvereinbarung über die Einführung des Fallmanagements im Bereich der Eingliederungshilfe ab.

 

Hauptziel der Vereinbarung von 2006 war, den Ausgabenanstieg in der Eingliederungshilfe perspektivisch und nachhaltig bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nach dem SGB XII bedarfsgerechten Qualität in der Betreuung von Menschen mit Behinderung zu dämpfen.

 

Mit der nun abgeschlossenen Zielvereinbarung wird im Wesentlichen die Wirkung des Fallmanagements betrachtet. Als Instrument wird hierzu erstmals eine Balanced Scorecard (BSC) eingeführt, die sich nach vier Zielbereichen ausrichtet. Diese sind

• Kundenperspektive,

• Mitarbeiterperspektive,

• Prozessperspektive sowie

• Finanzperspektive.

Durch Ermittlung eines Qualitätspunktwertes in diesen vier Zielbereichen kann die Wirkung des Fallmanagements betrachtet werden. Wie in den Zielvereinbarungen der Vorjahre werden zudem neben der Festlegung strategischer Ziele gleichermaßen operative Ziele vereinbart, um das Fallmanagement auch zukünftig zu sichern.

 

Die Abrechnung der Zielvereinbarung erfolgt ab dem Abrechnungsjahr 2012 auf Basis der gemessenen Ergebnisse der für die einzelnen Zielbereiche vereinbarten Indikatoren. Für jeden Bezirk wird ein Gesamt-Qualitätspunktwert ermittelt. Der bezirkliche Zielerreichungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis des bezirklichen Gesamt-Qualitätspunktwert zum Berliner Durchschnitt.

 

Bezirke, deren Gesamt-Qualitätspunktwert den Berliner Durchschnitt überschreitet, erhalten mit der Basiskorrektur einen Zuschlagsbetrag. Bezirke, die den Berliner Durchschnitt nicht erreichen, müssen bei der Basiskorrektur einen Abschlagsbetrag hinnehmen. Die Berechnung der Zu- und Abschlagsbeträge basiert auf dem Zuweisunqspreis des Verwaltungsprodukts im Fallmanagement (z. Zt. Verwaltungsprodukt Nr. 79376).

 

Um die bislang nicht abschätzbare Spannweite in den Qualitätspunktwerten in ihrer Wirkung auf die Globalsummenzuweisung zu begrenzen, wird - sofern die tatsächliche Abweichung vom Berliner Durchschnittswert größer ist - folgende Deckelung für die Ermittlung der Zu- und Abschlaqsbeträqe vereinbart:

Für das              Abrechnungsjahr 2011:                            +/-   0%

Abrechnungsjahr 2012:                             +/-   5%

Abrechnungsjahr 2013:                             +/- 10%

Abrechnungsjahr 2014:                             +/- 15%

der prozentualen Differenz des Bezirksergebnisses zum Berliner Ergebnis beim Gesamt-Qualitätspunktwert.

 

Mit dem Abschluss der Zielvereinbarung hat sich der Bezirk Pankow bereits ab dem Abrechnungsjahr 2011 verpflichtet im Arbeitsbereich des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe eine Aktenrate von 1:75 je Mitarbeiter/in zu gewährleisten. Wenn die Aktenrate von 1:75 – unter Berücksichtigung einer Toleranz von +/- 10% - nicht eingehalten wurde, wird in der folgenden Basiskorrektur die erst einmal gewährte Zuweisungspreiserhöhung beim Verwaltungsprodukt Nr. 79376 (10,61 € je Mengeneinheit für 2012) wieder zurückgenommen.

 

Aktuell beträgt die Anzahl der Bezieher/innen von Leistungen der Eingliederungshilfe 2.310 (konsolidierter Wert für März 2011), so dass sich bei einer Aktenrate von 1:75 ein Bedarf von 30,8 sog. Vollzeitäquivalenten ergibt. Im Juni 2011 waren – ohne Berücksichtigung der Fachbereichsleiterin – in der KLR 26,1 Stellenanteile in der Eingliederungshilfe gebucht. Derzeit besteht somit ein Fehlbedarf in Höhe von 4,7 sog. Vollzeitäquivalenten, so dass auch die Toleranz von +/- 10% (entspricht absolut 3,1 sog. Vollzeitäquivalenten) deutlich überschritten wird.

 

Damit die Zielvereinbarung erfüllt und vielleicht doch noch ein Abzug von ca. 230 T€ im Rahmen der Basiskorrektur für 2011 vermieden werden kann, ist es dringend erforderlich die Anzahl der im Arbeitsbereich des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe eingesetzten Mitarbeiter/innen deutlich zu erhöhen.

 

Da eine Erhöhung der im Haushalts- bzw. Stellenplan ausgewiesenen Stellen im laufenden Haushaltsjahr nicht möglich ist und eine Erhöhung der ausgewiesenen Stellen im Doppelhaushalt 2012/2013 zumindest keine schnelle Lösung ermöglichen würde, werden folgende Maßnahmen im Rahmen der Haushaltswirtschaft geprüft und in der angegebenen Reihenfolge angestrebt zu realisieren:

 

1.      Besetzung freier Stellen im Bereich des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe.
Zwei freie Stellen wurden gerade wieder nachbesetzt. Eine erhebliche Anzahl von Stellenresten „gehen praktisch verloren“, da diese aus einer Vielzahl von zeitlich befristeten Teilzeitbeschäftigungen (Ende meist noch 2011, wobei Verlängerungsanträge zu erwarten sind) resultieren.

2.      Verlagerung freiwerdender Stellen aus Bereichen des Sozialamtes, in denen die Personalkosten in den Produktkosten oberhalb des Berliner Durchschnitts liegen, in den Bereich des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe, um sie dort nachbesetzen zu können.

3.      Verlagerung freier Stellen aus dem Kapitel 3960 (Jobcenter) in den Bereich des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe, um sie dort besetzen zu können.

4.      „Zurückholen“ kommunaler Mitarbeiter/innen, denen derzeit Aufgaben im Jobcenter zugewiesen wurden, um sie zukünftig im Bereich des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe im Sozialamt einsetzen zu können.
Derzeit setzt das Bezirksamt in der gemeinsamen Einrichtung gem. § 44b SGB II, dem Jobcenter Pankow, mehr kommunale Mitarbeiter/innen ein, als dies zur Erledigung der dem Bezirksamt obliegenden kommunalen Aufgaben notwendig wäre (15,2 %; vgl. § 46 Abs. 3 Satz 1 SGB II).

5.      Umsetzung von Dienstkräften aus anderen Ämtern des Bezirksamtes in den Bereich des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe im Sozialamt.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Sind derzeit nicht abschließend quantifizierbar und stehen in Abhängigkeit von den ggf. noch zu treffenden ergänzenden Beschlussfassungen des Bezirksamtes. Bei fünf zusätzlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern würden zusätzliche Personalausgaben im Bereich des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe von rund
200 T€ jährlich entstehen. Ohne Erhöhung des Personaleinsatzes müsste aber auf jeden Fall ein Abzug bei der kommenden Basiskorrektur in Höhe von ca. 230 T€ hingenommen werden. Zudem sind die (positiven) Auswirkungen eines erhöhten Personaleinsatzes auf die zukünftigen Transferausgaben ungleich höher.

 

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                    Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadträtin für

                                                                                                                Gesundheit, Soziales, Schule

                                                                                                                und Sport

 

 

 

 

 

Anlage:

 

Zielvereinbarung über das Fallmanagement im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem SGB XII im Geschäftsbereich Soziales

 

 

 

 

 

 
 

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