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Drucksache - VI-1373
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1373
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Brunnengalerie in Buch
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 43. Sitzung am 29.06.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1373 –
„Die BVV möge beschließen:
1. umgehend einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die geplante Erweiterungsfläche (Flur 68, Flurstück 213) des Campus Berlin-Buch im Bereich der Brunnengalerie auf Grundlage der bereits vorliegenden städtebaulichen Untersuchung zu fassen. Alternativ ist ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das konkret geplante Ansiedlungsvorhaben zu prüfen.
2. Sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung falls erforderlich für eine Änderung des Flächennutzungsplans für die gesamte Brunnengalerie im Parallelverfahren einzusetzen.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, mit dem Liegenschaftsfonds Berlin über die Übernahme der Kosten für das Bebauungsplanverfahren zu verhandeln.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt beabsichtigt, für den Bereich der ehemaligen Brunnengalerie zwei Bebauungspläne mit der Bezeichnung 3-42 und 3-43 aufzustellen. Die Mitteilung über die Planungsabsicht gemäß § 5 AGBauGB an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg ist am 10. August 2011 erfolgt. Die Bebauungspläne 3-42 und 3-43 sollen das inzwischen erarbeitete und auf der Website des Fachbereichs Stadtplanung (http://www.berlin.de/ba-pankow/verwaltung/stadt/stapl.html) veröffentliche städtebaulich-nutzungsstrukturelle Konzept konkretisieren und planungsrechtlich sichern.
Es soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen mit dem Schwerpunkt biomedizinischer Forschungs- und Produktionseinrichtungen geschaffen werden.
Im Rahmen dieser Bebauungsplanverfahren soll in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dem Liegenschaftsfonds und potentiellen Investoren die planungsrechtliche Sicherung für entsprechende Vorhaben erfolgen. Bei konkreten Realisierungsabsichten von Projekten können für Teilflächen auch Vorhaben bezogene Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt anzusehen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung
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