Drucksache - VI-1363  

 
 
Betreff: Tempo 30 in der Kastanienallee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2011 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2011 
3. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen
Antrag Grüne Ausfertigung nach Beschlussfassung
VzK§13 BA, ZB
VzK§13 BA, SB 13. BVV am 06.03.13

Die BVV möge beschließen:

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte in ihrem Schreiben vom 29

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                           .02.2013

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VI-1363

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Tempo 30 in der Kastanienallee

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 43.Tagung der BVV am 29.06.2011 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VI-1363:

 

„Das Bezirksamt Pankow spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass im gesamten Streckenabschnitt der Kastanienallee im Prenzlauer Berg eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 km/h verkehrsrechtlich angeordnet wird.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung diese Position zu übermitteln und mit Nachdruck zu vertreten“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Seitens der Unfallkommission der Verkehrslenkung Berlin (VLB UK) wurde dem Bezirk mitgeteilt, dass seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der VLB auch weiterhin keine Notwendigkeit gesehen wird, die Kastanienallee in ihrem gesamten Straßenverlauf mit einer Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h zu versehen. Die Unfallkommission hat weiterhin darauf hingewiesen, dass auch nach erfolgtem Straßenumbau die bisher im Bestand vorhandenen Tempo 30 Abschnitte zur Schulwegsicherung bestehen bleiben. Die Auffassung der Unfallkommission wurde durch den für den Bezirk Pankow zuständigen Fachbereich der Verkehrslenkung (VLB B 52) zwischenzeitlich ebenfalls bestätigt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 

 
 

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