Drucksache - VI-1357  

 
 
Betreff: Kleingartenanlage Famos
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2011 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.10.2011 
45. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion
Änderungsantrag Fraktion der CDU
Antrag Linksfrakiton Ausfertigung nach Beschlussfassung
VzK§13 BA, SB

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Die Errichtung von Häusern zur Schaffung von selbstgenutzten Wohneigentum auf innerstädtischen Grünflächen widerspricht allen klimapolitischen und stadtentwicklungspolitischen Erfordernissen der Zeit

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  .2011

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VI-1357

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Kleingartenanlage Famos

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 43. Sitzung am 29.06.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1357 –

 

„Die BVV Pankow von Berlin spricht sich für den Erhalt und die langfristige Sicherung der 18 Parzellen der KGA Famos, bestehend aus drei Teilflächen an der Brehme-/ Heynstraße und einer Teilfläche Maximilian-/ Dolomitenstraße, aus. Sie erkennt kein öffentliches Interesse an der Bebauung dieser Kleingartenfläche.
 

Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt,
 

1. fortan alles in seinen Möglichkeiten stehende zu tun, um den Erhalt der Parzellen für die Kleingartennutzung zu sichern und
 

2. dem Eigentümer der Fläche und interessierten Entwicklern und Erwerbern dieser Fläche die Position der BVV zu übermitteln.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat am 20. September 2011 die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanverfahrens XIX-61 beschlossen. Die Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt für Berlin erfolgte am 30.09.2011.

Der Geltungsbereich umfasst nun die gesamte Kleingartenanlage Famos. Der Geltungsbereich wurde um die Teilfläche nördlich der Brehmestraße zwischen Görsch- und Heynstraße, die Teilfläche an der Florapromenade und um die Teilfläche an der Maximilian- und Dolomitenstraße erweitert. Planungsziel für die aus vier Teilflächen bestehende Gesamtanlage soll Grünfläche mit der Zweckbestimmung „private

Kleingartenanlage“ sein. Hierdurch soll die bestehende Nutzung als Kleingartenanlage soweit als möglich dauerhaft durch den Bebauungsplan gesichert werden.

 

Damit wird dem Beschluss der BVV Pankow vom 29.06.2011 (Drs.-Nr. VI-1357) entsprochen.

Für die zwischen der Görsch-, Brehme- und Heynstraße liegende Teilfläche der KGA Famos wurde allerdings am 31.01.2011 ein Vorbescheid erteilt. Mit diesem Vorbescheid wurde eine Bebaubarkeit der Fläche nach § 34 Abs. 1 BauGB für Wohnungsbau, der sich in die nähere Umgebung einfügt, bestätigt. Der erteilte Vorbescheid setzt sich grundsätzlich gegenüber der nunmehr beabsichtigten Änderung der Rechtslage durch die, einer Wohnbebauung entgegen stehende Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „private Dauerkleingärten“ durch. Das mit dem vorliegenden Bezirksamtsbeschluss formulierte Planungsziel kann für diese Teilfläche nur durch Festsetzungen gesichert werden, wenn von dem Vorbescheid im Zeitraum seiner Bindungswirkung kein Gebrauch gemacht wird, also auf dieser Grundlage keine Baugenehmigung zu erteilen ist, bzw. eine ggf. zu erteilende Baugenehmigung nicht innerhalb ihrer Bindungswirkung ausgenutzt wird.

Die Position der Bezirksverordnetenversammlung wurde den Entwicklern und Erwerbern übermittelt.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt anzusehen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft

              und Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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