Drucksache - VI-1354  

 
 
Betreff: Dauerhafte Sicherung von Kleingartenanlagen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Umwelt und NaturBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2011 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.10.2011 
45. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Ausschuss UmNat
VzK§13 BA, SB

Das BA wird beauftragt zu prüfen, ob es rechtliche und sonstige Möglichkeiten gibt, den Bestand an Kleingartenanlagen auf privaten Flächen im Innenbereich zu erhalten

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Neben den zeitlich bis 2020 gesicherten Kleingartenflächen gibt es solche, die auf privaten Flächen liegen und jederzeit gekündigt werden können, wie das Beispiel der Anlage „Famos“ zeigt

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  .10. 2011

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:

in Erledigung der Drs.:VI - 1354

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Betr.:                            Dauerhafte Sicherung von Kleingartenanlagen

 

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung, des in der Sitzung am 29.6. 2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 1354

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob es rechtliche und sonstige Möglichkeiten gibt, den Bestand an Kleingartenanlagen auf privaten Flächen im Innenbereich zu erhalten.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Um den Bestand an Kleingartenflächen auf privaten Flächen im Innenbereich zu erhalten, bestehen für das Bezirksamt theoretisch eigentumsrechtliche und planungsrechtliche Möglichkeiten.

 

Wenn die bezirkliche Haushaltssituation es zulassen würde und der jeweilige Privateigentümer einverstanden wäre, könnte das Bezirksamt die betroffenen Flächen ankaufen. Damit könnte verhindert werden, dass die Flächen durch den Privateigentümer anderweitig verwertet werden. Die Voraussetzungen für diese Möglichkeit liegen insbesondere aufgrund der jetzigen und auch auf längere Sicht angespannten Haushaltssituation des Bezirkes Pankow in absehbarer Zeit allerdings nicht vor.

 

Planungsrechtlich besteht die theoretische Möglichkeit, die im Innenbereich befindlichen privaten Kleingartenflächen durch Bebauungspläne dauerhaft zu sichern, sofern diese jeweils aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar sind. Wird ein derartiger Bebauungsplan festgesetzt, kann der Privateigentümer ein Übernahmeverlangen stellen, so dass das Bezirksamt die Flächen auch in diesem Fall ankaufen müsste. Aufgrund der bekannten Haushaltssituation des Bezirkes Pankow scheidet auch diese Möglichkeit aus.

 

Der Bestand an Kleingartenanlagen auf privaten Flächen im Innenbereich kann durch das Bezirksamt nur erhalten werden, wenn die dafür notwendigen finanziellen Mittel im Bezirkshaushalt zur Verfügung stehen.
 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Nicht betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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