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Drucksache - VI-1354
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .10. 2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drs.:VI - 1354
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Betr.: Dauerhafte Sicherung von Kleingartenanlagen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung, des in der Sitzung am 29.6. 2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 1354
„Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob es rechtliche und sonstige Möglichkeiten gibt, den Bestand an Kleingartenanlagen auf privaten Flächen im Innenbereich zu erhalten.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Um den Bestand an Kleingartenflächen auf privaten Flächen im Innenbereich zu erhalten, bestehen für das Bezirksamt theoretisch eigentumsrechtliche und planungsrechtliche Möglichkeiten.
Wenn die bezirkliche Haushaltssituation es zulassen würde und der jeweilige Privateigentümer einverstanden wäre, könnte das Bezirksamt die betroffenen Flächen ankaufen. Damit könnte verhindert werden, dass die Flächen durch den Privateigentümer anderweitig verwertet werden. Die Voraussetzungen für diese Möglichkeit liegen insbesondere aufgrund der jetzigen und auch auf längere Sicht angespannten Haushaltssituation des Bezirkes Pankow in absehbarer Zeit allerdings nicht vor.
Planungsrechtlich besteht die theoretische Möglichkeit, die im Innenbereich befindlichen privaten Kleingartenflächen durch Bebauungspläne dauerhaft zu sichern, sofern diese jeweils aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar sind. Wird ein derartiger Bebauungsplan festgesetzt, kann der Privateigentümer ein Übernahmeverlangen stellen, so dass das Bezirksamt die Flächen auch in diesem Fall ankaufen müsste. Aufgrund der bekannten Haushaltssituation des Bezirkes Pankow scheidet auch diese Möglichkeit aus.
Der Bestand an Kleingartenanlagen auf privaten Flächen im Innenbereich kann durch das Bezirksamt nur erhalten werden, wenn die dafür notwendigen finanziellen Mittel im Bezirkshaushalt zur Verfügung stehen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Nicht betroffen.
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister
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