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Drucksache - VI-1351
Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal hat die Drucksache in seiner Sitzung am Donnerstag, den 18. August 2011 mit folgendem Ergebnis beraten.
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal :
JA 7 / NEIN 2 / ENTHALTUNGEN 5
siehe Anlage
(Anlage ist die eingereichte Drucksache)
Begründung Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal:
Die Beschlussempfehlung wurde im Finanzausschuss ohne Erörterung der Vorlage zur Beschlussfassung beschlossen. Der Finanzausschuss empfiehlt der BVV die Zustimmung zur Drucksache.
Monatlich wird der Finanzausschuss durch das Bezirksamt über den aktuellen Stand bei der Haushaltsbewirtschaftung informiert. Er erhält regelmäßig Informationen über den Finanzstatus sowie titelkonkrete Übersichten für die Haushaltsüberwachung. Diese sind regelmäßig Gegenstand der Beratungen des Finanzausschusses. Für das erste Halbjahr jeweils erhält die BVV eine Vorlage zur Kenntnisnahme mit den Nachweisen der in diesem Zeitraum in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen. Der Finanzausschuss ist deshalb stets umfassend über den aktuellen Stand der Haushaltsdurchführung informiert.
Text Ursprungsantrag der Vorlage zur Beschlussfassung vom Bezirksamt:
Bezirksamt Pankow von Berlin .06.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Nachweis der im Haushaltsjahr 2010 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Es werden folgende im Haushaltsjahr 2010 in Anspruch genommene über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt:
Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von: 18.409.457,10 € Außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von: 8.846.041,60 € Verpflichtungsermächtigungen: entfällt
3. Begründung
Zur Finanzierung unvorhersehbarer und / oder unabweisbarer Maßnahmen sowie zur zügigen Umsetzung geplanter Baumaßnahmen mussten die aus der Anlage ersichtlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugelassen werden.
Das Bezirksamt bittet, die Einzelheiten der beigefügten Anlage zu entnehmen.
4. Rechtsgrundlage
§ 12 BezVG, §§ 37 und 38 LHO
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2010 und damit auf den Haushaltsplan 2012
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
nicht bezifferbar
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2010 und damit auf den Haushaltsplan 2012
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister
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