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Drucksache - VI-1330
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .11.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VI-1330
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Betr.: Verbesserung der Querungssituation in der Berliner Straße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 43.Tagung der BVV am 29.06.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VI-1330:
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, Möglichkeiten zu prüfen, wie die wie die Querung der Berliner Straße im Pankower Ortsteil Heinersdorf im Kreuzungsbereich Straße am Wasserturm insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Grund- schule am Wasserturm verbessert werden kann.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB) teilt zum Sachverhalt abschließend mit:
„Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen für die Anlage eines Fußgängerüberweges (FGÜ) und in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VII B, soll in der Berliner Str. südlich der Einmündung Am Wasserturm /Aidastr., die Einrichtung eines FGÜ über die jeweilige Richtungsfahrbahn erfolgen. Im Zusammenhang mit der Einrichtung des FGÜ sind zur erleichterten Querung der Berliner Str. Anpassungen im Gehwegbereich und des vorhandenen Verkehrszeichenbestandes erforderlich, sodass die Umsetzung der Maßnahmen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Der Eingang der Anordnungspläne durch das Ingenieurbüro steht noch aus.“
Das Bezirksamt begrüßt die Entscheidung der VLB zur Einrichtung eines FGÜ an der o. a. Örtlichkeit.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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