Drucksache - VI-1320  

 
 
Betreff: Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Grüne Stadt“ im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg, vom 13. November 2007
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.05.2011 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA
VzK§15 BA, Anlage

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                .2011

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Grüne Stadt“ im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg, vom 13. November 2007

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 03.05.2011 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung für das Gebiet „Grüne Stadt“ im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, wird erlassen.

 

 

Begründung

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer 40. öffentlichen Tagung am 2. März 2011 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG den Entwurf der Rechtsverordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung – Umstrukturierung – des Gebietes „Grüne Stadt“ im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 30 Satz 1 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) beschlossen.

 

Gemäß § 30 Satz 2 AGBauGB ist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung fristgerecht der Entwurf zur Aufhebung dieser Erhaltungsverordnung angezeigt worden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat nach Prüfung dem Entwurf der Aufhebung dieser Erhaltungsverordnung zugestimmt.

 

Mit dem oben genannten Beschluss hat das Bezirksamt gemäß § 30 Satz 1 AGBauGB und § 36 Abs. 2 Buchstabe c, Abs. 3 BezVG die Rechtsverordnung erlassen.

 

Zu ihrer Rechtswirksamkeit bedarf es der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Christine Keil                                                                                                  Dr. Michail Nelken

stellv. Bezirksbürgermeisterin              Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 

Anlage

Kopie der Rechtsverordnung mit Flurkarte zum Geltungsbereich

 

 

 


 

Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung

gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs

für das Gebiet „Grüne Stadt“

im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg, vom 13. November 2007

 

Vom.....................

 

 

Auf Grund des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), in Verbindung mit § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet:

 

§ 1

 

Aufhebung der Rechtsverordnung

 

Die Erhaltungsverordnung

 

gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Grüne Stadt“ im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg, vom 13. November 2007 (GVBl. 2007, S. 587), welches begrenzt wird durch die Greifswalder Straße, Anton-Saefkow-Straße, Kniprodestraße und John-Schehr-Straße,

 

wird aufgehoben.

§ 2

 

Darstellung in der Karte

 

In der dieser Verordnung beigefügten Karte sind die Grenzen des in § 1 bezeichneten Gebietes dargestellt, für das die Verordnung aufgehoben wird. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung. Im Zweifel entscheidet die textlich umschriebene Grenzziehung gemäß § 1 und nicht die Darstellung in der Karte darüber ob eine Fläche zu dem in § 1 bezeichneten Gebiet gehört.

 

 

§ 3

 

Verletzung von Vorschriften

 

(1)   Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss
 

1.    eine Verletzung der im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs enthaltenen Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb von zwei Jahren oder

 

2.              Mängel der Abwägung innerhalb eines Jahres seit der Verkündung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Pankow von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
 

Nach § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuchs und § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie des Abwägungsgebots nach Ablauf der in Satz 1 genannten Fristen unbeachtlich.

 

(2)              Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

 

 

§ 4

 

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

 

Berlin, den                 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

 

 

 

 

 

Christine Keil              Dr. Michail Nelken

stellv. Bezirksbürgermeisterin              Bezirksstadtrat für

Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 
 

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