Drucksache - VI-1310  

 
 
Betreff: Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten 2010
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.05.2011 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15, Bezirksamt
VzK§15, Bezirksamt, Anlage 2
VzK§15, Bezirksamt, Anlage 3
VzK§15, Bezirksamt, Anlagen 4 und 5
VzK§15, Bezirksamt, Anlage 6
FVzK§15, Bezirksamt, Anlage 7

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

3

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                            .2011

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten 2010

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am           .2011 folgenden Beschluss gefasst:

 

I.               Die in den Anlagen befindlichen Listen zur Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten (einschließlich der Prioritäten) für die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete des Bezirks Pankow wird als Stellungnahme des Bezirks für das Berichtsjahr 2010 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übergeben.

 

 

Begründung

 

Die jährliche Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten sind der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im 1. Quartal eines jeden Jahres vorzulegen.

Entsprechend des Ersuchens mit der Drs.-Nr. VI-0380 wurden die Fachausschüsse der BVV beteiligt. Die Empfehlung des federführenden Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung wurde wie folgt berücksichtigt:

 

Die noch zu realisierenden Infrastrukturmaßnahmen in den für die Aufhebung vorgesehenen  Sanierungsgebiete sollen nicht mehr in die Aufhebungsverordnungen aufgenommen werden.

 

Deshalb wird die Abt. Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung beauftragt, über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Ausfinanzierung der noch in der Spalte „Finanzierung aus Ausgleichsbeträgen“ vorgesehenen Maßnahmen sicherzustellen.

 

Im Gebiet der Bötzowstraße ist für das Grundstück Greifswalder Straße 25 – Sporthalle – die Maßnahme Baufeldfreimachung/Rasenfläche als Übergangslösung aufzunehmen. 

 

 

Vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung wurden keine weiteren Hinweise gegeben.

 

Der Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz hat die KoFi-Listen bislang nicht behandelt.

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft

                                                                                                  und Stadtentwicklung

 

 

8 Anlagen

 


              Anlage 1

 

 

Erläuterungen zu KOFI Prenzlauer Berg von der S.T.E.R.N. GmbH

 

 

Für die SG Wins- und Bötzowstraße sind in den Spalten "Finanzierung aus Ausgleichsbeträgen (RVO)" die Werte dargestellt, die in der jeweiligen Projektliste der Abschlussuntersuchung enthalten sind; es handelt sich hierbei quasi um die bei SenStadt zur Aufnahme in die AufhVO beantragten Maßnahmen und Finanzierungsmittel. Derzeit wird bei SenStadt jedoch über diese Projektlisten in den AufhVO diskutiert und zum Teil nach alternativen Finanzierungs-/Fördermöglichkeiten gesucht. Aus diesem Grund haben wir die betreffenden Vorhaben trotz der bevorstehenden SG-Aufhebung entsprechend des (tages)-aktuellen Diskussionsstandes zusätzlich im Programmjahr 2011 aufgeführt.

 

Für das SG Helmholtzplatz haben sich die Kosten für den gemeinsamen Standort der Musikschule/ Grundschule im Eliashof auf der Grundlage der BPU erhöht.

 

 

 

 

 

B. Neubauer, S.T.E.R.N.

 


                            Anlage 8

 

Bezirk Pankow                            Planungsgruppe WERKSTADT

Sanierungsgebiet Komponistenviertel                            Sanierungsbeauftragte

KoFi 2010 – KGR 33-24                           

 

 

 

Erläuterung Kosten- und Finanzierungsübersicht 2010 (KoFi 10)

für das Sanierungsgebiet Komponistenviertel

 

Das Sanierungsgebiet Komponistenviertel wurde am 11.07.2010 entlassen. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht sieht eine Ausweisung aller Maßnahmen vor, die nach Abschluss der Sanierung vorgesehen und Bestandteil der Aufhebungsverordnung sind, d.h. aus Ausgleichsbeträgen finanziert werden.

 

Im ehemaligen Sanierungsgebiet werden aktuell folgende Maßnahmen, die als ausfinanziert gelten und daher nicht mehr in der Programmplanung aufgeführt werden, realisiert:

 

KGR

Maßnahme

finanziert

insges.

Fertigstellung

3314

Neubau Zweifeldsporthalle Smetanastr. 31

1.625.000,- €

2011

3314

Sanierung Sporthalle Bizetstr. 64 (neu: Meyerbeerstr. 43)

1.200.000,- €

2011

241

Herbert-Baum-Straße,

Gehwegerneuerung

547.000,- €

2011

241

Gounodstraße

Gehwegerneuerung

400.500,- €

2012

 

 

Die KoFi 10 enthält folgende Veränderungen nach vorläufiger Abstimmung mit den Fachämtern gegenüber dem Vorjahr:

 

KGR 33

-          Das Vorhaben Neubau Sporthalle Smetanastr. 31 wurde 2010 begonnen auf der Grundlage der Finanzierungszusage für 2010/11 von SenStadt in Höhe von 1,625 Mio € vor und gilt als ausfinanziert. Das Vorhaben wird durch Ausgleichsbeträge kofinanziert, ist aber nicht Bestandteil der Aufhebungsverordnung, da in Absprache mit SenStadt diese Finanzierung bereits vor Aufhebung festgelegt wurde. Die Höhe der erforderlichen Ausgleichsbeträge (1.700.000,- €) ist zur Übersichtlichkeit jedoch in der Spalte – finanziert aus Ausgleichsbeträgen (RVO) – dargestellt. In 2010 wurden bereits 380 T € aus Ausgleichsbeträgen für das Vorhaben verwendet.

-          Der Turnraum auf dem Grundstück Smetanastr. 27 (Sonderschule – Koop-Standort mit Picasso-Grundschule) ist zur Sanierung und Umnutzung als Mehrzweckraum für beide Schulen mit 690 T €* vorgesehen und wird 2011/12 aus Ausgleichsbeträgen finanziert. Die Sanierung besitzt die 2.Priorität in der KGR und die 2.Stelle im Gebiet. Die Maßnahme ist Bestandteil der Aufhebungsverordnung.

-          In der KGR 332 ist die Maßnahme Neuanlage einer Grünfläche mit Spielbereich auf dem Grundstück Gounodstr. 58 mit 190 T €* vorgesehen und wird 2012 aus Ausgleichsbeträgen finanziert. Sie nimmt die 4.Stelle in der Rangfolge im Gebiet ein. Die Maßnahme ist Bestandteil der Aufhebungsverordnung.

 

KGR 24:

-          Die Gehwegerneuerung in der Bizetstraße mit 825 T €* (1.Rang KGR, 3.Rang im Gebiet) ist Bestandteil der Aufhebungsverordnung und wird aus Ausgleichsbeträgen 2012/13 realisiert.

 

* (Gesamtsumme aus Planungs- und Baukosten finanziert durch Ausgleichsbeträge)

 

Die Maßnahmen, die durch Einsatz von Ausgleichsbeträgen finanziert und Bestandteil der Aufhebungsverordnung sind, umfassen insgesamt 1.705 Mio €. Hinzu kommt 2011 die Kofinanzierung für den Neubau der Sporthalle aus Ausgleichsbeträgen.

Die zu erhebenden Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet Komponistenviertel werden nach derzeitiger Schätzung ca. 7,7 Mio € (einschließlich Förderobjekte) umfassen.

 

 

Planungsgruppe WERKSTADT

 

 

 

5

 
 

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