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Drucksache - VI-1299
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß §3a Abs. 1 Bezirksamtsmitgliedergesetz (BAMG)1, dass die Dienstbehörde beim Bezirksbürgermeister den Eintritt in den Ruhestand des Bezirksstadtrates Martin Federlein wegen Erreichens der Altersgrenze bis zum Ablauf der Wahlperiode verschiebt.
Der Bezirksstadtrat Martin Federlein ist in dieser Wahlperiode zuständig für den Bereich Bürgerdienste und Wohnen und u.a. aktuell verantwortlich für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu der Bezirksverordnetenversammlung von Pankow am 18. September 2011. Im August 2011 erreicht Herr Federlein die Altersgrenze für eine Mitgliedschaft im Bezirksamt. Aufgrund der Nähe dieses Datums zum Ende der Wahlperiode beschließt die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gem. §3a Abs. 1 BAMG1, dass die Dienstbehörde den Eintritt in den Ruhestand des Bezirksstadtrates bis zur Neukonstituierung des Bezirksamtes Pankow von Berlin verschiebt.
1 § 3a Abs. 1 BAMG „Ist die Amtszeit eines Mitgliedes eines Bezirksamtes bei Vollendung seines 65. Lebensjahres noch nicht beendet, kann die Bezirksverordnetenversammlung beschließen, dass die Dienstbehörde den Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze bis zum Ablauf der Amtszeit hinausschiebt.“
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