Drucksache - VI-1253  

 
 
Betreff: Schönheit vor Recht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2011 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.05.2011 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 40. Tagung am 02.03.2011
Antrag Linksfraktion und Bündnis 90/ Die Grünen, 2. Ausfertigung, 40. BVV am 02.03.11
VzK§13, BA Schlussbericht

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wie die CDU Pankow verpflichtet werden kann, ihre vorschriftswidrig zu früh aufg

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Das Motiv eines freundlichen jungen Unbekannten in einer vorbildlich orange-roten Warnweste, der sich beherzt mit einem achtlo

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                         .2011

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:

 

in Erledigung der

Drucksache Nr.: VI-1253

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Schönheit vor Recht

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der in der 40. Tagung der BVV am 02.03.2011 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – VI-1253:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wie die CDU Pankow verpflichtet werden kann, ihre vorschriftswidrig zu früh aufgehängten Wahlkampfplakate mindestens bis zum Wahltag 2011 hängen zu lassen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

 

Das Tiefbauamt darf das Ersuchen gem. § 11 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) nicht umsetzen.

 

Demnach ist eine Genehmigung in der Zeit von frühestens sieben Wochen vor der Wahl bis spätestens eine Woche nach dem Wahltag möglich.

Für die Chancengleichheit kann den Wahlwerbern nur in diesem gesetzlichen Rahmen die Sondernutzungserlaubnis erteilt werden.

 

 

Wir bitten, die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für

Öffentliche Ordnung

 

 

 

                           

 

 
 

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