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Drucksache - VI-1253
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1253
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Schönheit vor Recht
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 40. Tagung der BVV am 02.03.2011 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – VI-1253:
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wie die CDU Pankow verpflichtet werden kann, ihre vorschriftswidrig zu früh aufgehängten Wahlkampfplakate mindestens bis zum Wahltag 2011 hängen zu lassen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Das Tiefbauamt darf das Ersuchen gem. § 11 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) nicht umsetzen.
Demnach ist eine Genehmigung in der Zeit von frühestens sieben Wochen vor der Wahl bis spätestens eine Woche nach dem Wahltag möglich. Für die Chancengleichheit kann den Wahlwerbern nur in diesem gesetzlichen Rahmen die Sondernutzungserlaubnis erteilt werden.
Wir bitten, die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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