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Drucksache - VI-1250
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2011 Abteilung Jugend und Immobilien Bezirksstadträtin
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG
1. Gegenstand der Vorlage
Berufung eines beratenden Mitgliedes des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VI. Amtsperiode.
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Als Nachfolgerin für die vorzeitig als beratendes Mitglied der Evangelischen Kirche aus dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss ausgeschiedene Frau Pfarrerin
3. Begründung
Gemäß § 70 SGB VIII werden die Aufgaben des Jugendamtes durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen.
Nach § 35 Abs. 8 AG KJHG benennt die Evangelische Kirche, vertreten durch den Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, als eine der in § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG genannten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften eine Person als beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss.
Gemäß Schreiben vom 09.12.2010 des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost ist Frau Pfarrerin Ines Frentz als beratendes Mitglied für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss vorzeitig ausgeschieden. Ihren Rücktritt hat sie mit E-Mail vom 04.02.2011 schriftlich bestätigt. Da für Frau Pfarrerin Ines Frentz keine Stellvertretung bestimmt worden war, benannte der Evangelische Kirchenkreis Berlin Nord-Ost als Nachfolgerin Frau Kathrin Hennig für die laufende Amtsperiode. Frau Kathrin Hennig ist als Kreisjugendwartin im Kirchenkreis angestellt.
4. Rechtsgrundlage
§ 35 Abs. 7 – 9 AG KJHG in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG,
keine
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien
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