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Drucksache - VI-1248
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Gründung einer Grundschule im Ortsteil Pankow am Standort Mendelstraße 54 in 13156 Berlin
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Bezirk gründet zum 01.08.2011 im Ortsteil Pankow am Standort Mendelstraße 54 in 13156 Berlin eine Grundschule.
3. Begründung
a) Darstellung der Beschlusslage und Entwicklung der Schülerzahlen
Das Bezirksamt hat der BVV in ihrer Fortsetzungssitzung am 15.04.2008 die Schulentwicklungsplanung 2008 – Fortschreibung SEP 2008 (Drs.-Nr. VI-0391) zur Kenntnis gegeben. Gleichzeitig verständigte sich das Bezirksamt auf eine jährliche Überprüfung und Anpassung der Planungsunterlagen. Zuletzt hat sich das Bezirksamt in seiner Sitzung am 19.10.2010 mit dem SEP - Versorgung mit Grundschulplätzen ab Schuljahr 2011/12 in Ergänzung der Schulentwickungsplanung 2008 im Bezirk Pankow, Fortschreibung Grundschulen beschäftigt.
Aufgrund des überdurchschnittlichen Anstiegs der Kinder- und Schülerzahlen im Bezirk Pankow war eine Anpassung des SEP 2008 hinsichtlich der Versorgung mit Grundschulplätzen ab dem Schuljahr 2011/12 erforderlich.
Der aktualisierte SEP prognostiziert für die Schulregion 8 (Niederschönhausen, Rosenthal, Wilhelmsruh) bis zum Schuljahr 2015/16 einen Fehlbedarf von 3,0 Zügen. Bereits zum kommenden Schuljahr (2011/12) ist mit einem Fehlbedarf von 0,6 Zügen zu rechnen. Aus der beigefügten Anlage wird die Entwicklung der Schülerzahlen in der Region 8 ersichtlich.
Die Gewährleistung eines in der bezirklichen Zuständigkeit liegenden geordneten Unterrichtsbetriebes, die Durchsetzung der Schulpflicht und die für Grundschülerinnen und Grundschüler zu schaffenden wohnortnahen Beschulungsmöglichkeiten setzen die zeitnahe Einrichtung zusätzlicher Schulplätze in dieser Schulregion voraus.
b) Organisation des Grundschulbetriebes
Der Bezirk kompensiert den Fehlbedarf zum Schuljahr 2011/2012 durch die Einrichtung einer einzügigen Grundschule in räumlicher, personeller und organisatorischer Kooperation mit der Schule an der Strauchwiese - Grundschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sprache - Lindenberger Str.12 in 13156 Berlin.
Beide Schulen (sowohl die neue Grundschule als auch die bereits existierende Grundschule mit sonderpädagogischem Förderbedarf) werden perspektivisch standortmäßig im Schulgebäude Mendelstraße 54 verortet. Dieses Schulgebäude wurde bis zum 31.07.2006 von der Oberschule am Schlosspark genutzt und diente nach Aufhebung der Oberschule bis zu den im Jahre 2009 begonnenen Sanierungsmaßnahmen als Auslagerungsobjekt für andere Schulen der Umgebung. Im Zuge der Vollendung der Baumaßnahmen bis spätestens 01.08.2011 werden die räumlichen Voraussetzungen gegeben sein, beide Schulen an diesem Standort unterzubringen.
Die Schule an der Strauchwiese - Grundschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sprache – muss ihren Standort Lindenberger Str.12 in 13156 Berlin verlassen, da das Gebäude für die Unterbringung der Integrierten Sekundarschule 03 K 03 benötigt wird. Die 03 K 03 ist zur Zeit in einem für eine vierzügige Schule ungeeigneten Gebäude in der Buchholzer Straße 3 in 13156 Berlin untergebracht.
c) Beteiligungen
Die Anhörung des Bezirksschulbeirats nach § 111 Abs. 3 Ziffer 2 Schulgesetz erfolgte am 24.01.2011.
Der Ausschuss für Schule und Sport wurde am 14.12.2010 informiert.
Die Entscheidung bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde.
4. Rechtsgrundlage
§§ 17, 38 Abs. 3, 109 Abs. 3 , 111 Abs. 3 Nr. 2 SchulG § 12 Abs. 2 Ziffer 10, 36 Abs. 2b, Abs. 3 BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Das nichtpädagogische Personal der bereits existierenden Schule an der Strauchwiese - Grundschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sprache betreut im Rahmen der Kooperation auch die neue Grundschule.
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungenkeine7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Gründung der Grundschule dient der Anpassung der Bedarfs- an die Nachfragesituation und somit dem Erhalt der Kinder- und Familienverträglichkeit. Sie ist notwendig, um auch in Zukunft die Attraktivität des Bezirkes mit seiner einzigartigen Lebensqualität für die jüngere Generation zu bewahren.
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für
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