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Drucksache - VI-1247
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Mehrkosten Investitionsmaßnahme Neubau einer Sporthalle mit Sportaußenanlagen Straße 18, Nr. 37 (03G28 Grundschule am Hasengrund, Charlottenstraße 19), 13156 Berlin (Kapitel 3736, Titel 71503)
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am __.02.2011 folgenden Beschluß gefaßt:
Zur Ausfinanzierung der Investitionsmaßnahme Neubau einer Sporthalle mit Sportaußenanlagen Straße 18, Nr. 37 sind nach Kenntnisnahme durch den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses und vorheriger Mitzeichnung der Senatsverwaltung für Finanzen unabweisbare Mehrkosten in Höhe von 726.500,00 € bereitzustellen.
Begründung
Die Baumaßnahme ist Bestandteil der Investitionsplanung 2009 bis 2013
Bis zum Jahre 2006 wurde die Maßnahme bis zur Leistungsphase 6 (Erstellen der Leistungsverzeichnisse) beauftragt, ausgeführt und abgerechnet.
Wegen der Haushaltskonsolidierung wurden alle nicht begonnenen Investitionsmaßnahmen gestoppt und bis zum Haushaltsjahr 2009 zurückgestellt.
Durch die 2. Nachschiebeliste zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2010/2011 für den Bezirk Pankow (Drucksache der BVV Nr.: VI - 0812) ist die Maßnahme wieder aufgenommen worden und die Planung musste auf Grund der verschiedensten neuen Gesetzeslagen und Vorschriften überarbeitet werden.
Ergänzend zur genehmigten Bauplanungsunterlage vom 02.09.2004 über 4.373.500,00 € wurde eine Ergänzungsunterlage abschließend mit 5.100.000,00 € aufgestellt und am 22.09.2010 genehmigt. Für die Baumaßnahme sind bisher 4.374.000 € veranschlagt. Die erforderlichen Mehrkosten sind in der Anlage ersichtlich.
Da die Gesamtbaukosten um mehr als 10 % überschritten werden, ist gemäß Auflagenbeschluss Nr. 89 a des Abgeordnetenhauses eine Vorlage zur Kenntnisnahme an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses erforderlich, in der der Deckungsvorschlag für die Mehrkosten erhalten sein muss. Bedingt durch die Verschiebung des Bauvorhabens von 2004 (ursprünglicher Baubeginn) ins Haushaltsjahr 2011 ergibt sich eine unabweisbare Erhöhung der Bau-kosten, daraus resultierend auch erhöhte Honorarkosten, durch die erfolgte Mehrwertsteuererhöhung von 16 % auf 19 %. Die allgemeine Kostenentwicklung der Baupreise entsprechend des Preisindex 2010 verursacht ebenfalls Mehrkosten.
Auf Grund der erforderlichen Anpassung an die Forderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 wurde es notwendig, die Ausführungsplanung zu ändern. Hieraus resultierend, müssen sämtliche Leistungsverzeichnisse überarbeitet werden. Das beinhaltet vor allem die Gewerke Fassade, Fenster, Dach, Dämmung. Heizung, Sanitär und Elektrotechnik. Die Einhaltung der EnEV 2009 beinhaltet den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Durch die aktuellen Forderungen zur AMOK-Alarmierung wird zusätzlich zur ursprünglichen Planung eine Sprachalarmanlage erforderlich. Weiterhin sind in den Kostengruppen Fachtechnik erhöhte Kosten auf Grund von neuen Normen und Vorschriften entstanden, die erst nach Aufstellen der Bauplanungsunterlage von 2004 in Kraft getreten sind, jedoch nach heutigem Stand der Technik eingehalten und umgesetzt werden müssen.
Detaillierte Ausführungen sind der Anlage zu entnehmen.
Um einen zügigen Baubeginn der Baumaßnahmen und einen Fertigstellungstermin festlegen zu können, ist die Zustimmung zur Mehrkostenerhöhung unumgänglich.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Baumaßnahme ist veranschlagt beim Titel 3736/71503. Der Mehrbedarf in Höhe vom 726.000 € wird im Rahmen der Fortschreibung der Investitionsplanung 2011 - 2015 aus der pauschalen Zuweisung gedeckt.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
entfällt
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien
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