Drucksache - VI-1247  

 
 
Betreff: Mehrkosten Investitionsmaßnahme Neubau einer Sporthalle mit Sportaußenanlagen Straße 18, Nr. 37 (03G28 Grundschule am Hasengrund, Charlottenstraße 19), 13156 Berlin (Kapitel 3736, Titel 71503)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2011 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15 BA, Mehrkosten Investitionsmaßnahmen, 40. BVV am 02.03.11
VzK 15 BA, Mehrkosten Investitionsmaßnahme, 40. BVV am 02.03.11, Anlage

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin              .02.2011

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Mehrkosten Investitionsmaßnahme Neubau einer Sporthalle mit Sportaußenanlagen Straße 18, Nr. 37 (03G28 Grundschule am Hasengrund, Charlottenstraße 19), 13156 Berlin (Kapitel 3736, Titel 71503)

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am __.02.2011 folgenden Beschluß gefaßt:

 

Zur Ausfinanzierung der Investitionsmaßnahme Neubau einer Sporthalle mit Sportaußenanlagen Straße 18, Nr. 37 sind nach Kenntnisnahme durch den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses und vorheriger Mitzeichnung der Senatsverwaltung für Finanzen unabweisbare Mehrkosten in Höhe von 726.500,00 € bereitzustellen.

 

Begründung

 

Die Baumaßnahme ist Bestandteil der Investitionsplanung 2009 bis 2013

 

Bis zum Jahre 2006 wurde die Maßnahme bis zur Leistungsphase 6 (Erstellen der Leistungsverzeichnisse) beauftragt, ausgeführt und abgerechnet.

 

Wegen der Haushaltskonsolidierung wurden alle nicht begonnenen Investitionsmaßnahmen gestoppt und bis zum Haushaltsjahr 2009 zurückgestellt.

 

Durch die 2. Nachschiebeliste zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2010/2011 für den Bezirk Pankow (Drucksache der BVV Nr.: VI - 0812) ist die Maßnahme wieder aufgenommen worden und die Planung musste auf Grund der verschiedensten neuen Gesetzeslagen und Vorschriften überarbeitet werden.

 

Ergänzend zur genehmigten Bauplanungsunterlage vom 02.09.2004 über 4.373.500,00 € wurde eine Ergänzungsunterlage abschließend mit 5.100.000,00 € aufgestellt und am 22.09.2010 genehmigt. Für die Baumaßnahme sind bisher 4.374.000 € veranschlagt.

Die erforderlichen Mehrkosten sind in der Anlage ersichtlich.

 

Da die Gesamtbaukosten um mehr als 10 % überschritten werden, ist gemäß Auflagenbeschluss Nr. 89 a des Abgeordnetenhauses eine Vorlage zur Kenntnisnahme an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses erforderlich, in der der Deckungsvorschlag für die Mehrkosten erhalten sein muss.

Bedingt durch die Verschiebung des Bauvorhabens von 2004 (ursprünglicher Baubeginn) ins Haushaltsjahr 2011 ergibt sich eine unabweisbare Erhöhung der Bau-kosten, daraus resultierend auch erhöhte Honorarkosten, durch die erfolgte Mehrwertsteuererhöhung von 16 % auf 19 %. Die allgemeine Kostenentwicklung der Baupreise entsprechend des Preisindex 2010 verursacht ebenfalls Mehrkosten.

 

Auf Grund der erforderlichen Anpassung an die Forderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 wurde es notwendig, die Ausführungsplanung zu ändern. Hieraus resultierend, müssen sämtliche Leistungsverzeichnisse überarbeitet werden.

Das beinhaltet vor allem die Gewerke Fassade, Fenster, Dach, Dämmung. Heizung, Sanitär und Elektrotechnik.

Die Einhaltung der EnEV 2009 beinhaltet den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

 

Durch die aktuellen Forderungen zur AMOK-Alarmierung wird zusätzlich zur ursprünglichen Planung eine Sprachalarmanlage erforderlich.

Weiterhin sind in den Kostengruppen Fachtechnik erhöhte Kosten auf Grund von neuen Normen und Vorschriften entstanden, die erst nach Aufstellen der Bauplanungsunterlage von 2004 in Kraft getreten sind, jedoch nach heutigem Stand der Technik eingehalten und umgesetzt werden müssen.

 

Detaillierte Ausführungen sind der Anlage zu entnehmen.

 

Um einen zügigen Baubeginn der Baumaßnahmen und einen Fertigstellungstermin festlegen zu können, ist die Zustimmung zur Mehrkostenerhöhung unumgänglich.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Baumaßnahme ist veranschlagt beim Titel 3736/71503. Der Mehrbedarf in Höhe vom 726.000 € wird im Rahmen der Fortschreibung der Investitionsplanung 2011 - 2015 aus der pauschalen Zuweisung gedeckt.

 

bisherige Planung

aktualisierte Planung

finanziert bis einschließlich 2008

936.000

 

 

2009

0

 

 

Ansatz 2010

130.000

finanziert bis einschließlich 2010

1.038.000

Ansatz 2011

1.300.000

Ansatz 2011

1.300.000

Restkosten ab 2012

2.008.000

2012

1.800.000

 

 

2013

962.000

gesamt

4.374.000

 

5.100.000

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine


Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Christine Keil                           

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadträtin für             

                                                                                                  Jugend und Immobilien

 

 
 

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