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Drucksache - VI-1244
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Aufteilung der Mittel für die ehrenamtliche Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
I. Die dem Bezirksamt Pankow übertragenen Mittel für die ehrenamtliche Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur in Höhe von 59.000 € werden analog dem prozentualen Ist 2010 wie folgt aufgeteilt
Abteilung
Finanzen, Personal und Umwelt (einschließlich Beauftragte) 10.000 €Jugend und Immobilien 11.000 € Gesundheit, Soziales, Schule und Sport 32.000 € Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung 6.000 € 59.000 €
und sind durch die Abteilungen maßnahmekonkret bis zum 29.04.2011 zu untersetzen. Grundlage dafür ist das „Merkblatt über die Gewährung von Sachmitteln für Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN)“ – Anlage 1. Vorrangig sind Antragsteller zu berücksichtigen, die in den vergangenen Jahren aus diesem Programm noch keine Mittel erhalten haben und mit ihrem Engagement zur Aufwertung und Verbesserung bezirkseigener Einrichtungen beitragen.
II. Die Serviceeinheit Finanzen/Steuerungsdienst wird beauftragt, die Mittel bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abzurufen und den Abteilungen bereitzustellen.
III. Bis zum 28. Oktober 2011 ist der Serviceeinheit Finanzen/Steuerungsdienst die voraussichtliche Inanspruchnahme zum Jahresende mitzuteilen, um eine Umverteilung innerhalb des Bezirks rechtzeitig veranlassen zu können.
Begründung
Mit Schreiben vom 18.01.2011 wurden dem Bezirk Pankow 59.000 € zur auftragsweisen Bewirtschaftung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übertragen.
Die Modalitäten über die Gewährung von Fördermitteln für Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN) sind im Merkblatt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – Anlage 1 – geregelt.
Eine maßnahmekonkrete Untersetzung unter strenger Einhaltung der in Anlage 1 genannten Kriterien und der beschlossenen Aufteilung sind durch die Abteilungen vorzunehmen und der Serviceeinheit Finanzen/Steuerungsdienst zu übersenden. Die Mittel werden dann umgehend bereitgestellt.
Die Abteilungen haben dafür Sorge zu tragen, dass alle in Frage kommenden Einrichtungen, gesellschaftlichen Initiativen sowie engagierten Bürgerinnen und Bürger über das Programm in Kenntnis gesetzt werden.
Über nachträglich eingehende Anträge entscheiden die Abteilungen im Rahmen des Ihnen zur Verfügung stehenden Volumens.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Es handelt sich um zusätzliche zweckgebundene Mittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante AuswirkungenDie Mittel werden auch für Gleichstellungsprojekte bereitgestellt.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Verbesserung der Infrastruktur
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Mittel werden vorrangig für die Bereiche Schule, Sport, Jugend und Soziales bereitgestellt.
Matthias Köhne
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