Drucksache - VI-1244  

 
 
Betreff: Aufteilung der Mittel für die ehrenamtliche Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2011 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15 BA, Aufteilung der Mittel für ehrenamtliche Arbeit, 40. BVV am 02.03.11
VzK 15 BA, Aufteilung der Mittel für ehrenamtliche Arbeit, 40. BVV am 02.03.11, Anlage

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                 .02.2011

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Aufteilung der Mittel für die ehrenamtliche Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern zur

Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

I.  Die dem Bezirksamt Pankow übertragenen Mittel für die ehrenamtliche Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur in Höhe von 59.000 € werden analog dem prozentualen Ist 2010 wie folgt aufgeteilt

 

  Abteilung

 

  Finanzen, Personal und Umwelt (einschließlich Beauftragte)                10.000 €

  Jugend und Immobilien                                                                                                  11.000 €

  Gesundheit, Soziales, Schule und Sport                                                          32.000 €

  Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung                                                                        6.000 €

                                                                                                                                                          59.000 €

 

und sind durch die Abteilungen maßnahmekonkret bis zum 29.04.2011 zu untersetzen. Grundlage dafür ist das „Merkblatt über die Gewährung von Sachmitteln für Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN)“ – Anlage 1.

              Vorrangig sind Antragsteller zu berücksichtigen, die in den vergangenen Jahren aus

diesem Programm noch keine Mittel erhalten haben und mit ihrem Engagement zur

Aufwertung und Verbesserung bezirkseigener Einrichtungen beitragen.

 

 

II.                        Die Serviceeinheit Finanzen/Steuerungsdienst wird beauftragt, die Mittel bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abzurufen und den Abteilungen bereitzustellen.

 

III.                      Bis zum 28. Oktober 2011 ist der Serviceeinheit Finanzen/Steuerungsdienst die

voraussichtliche Inanspruchnahme zum Jahresende mitzuteilen, um eine

Umverteilung innerhalb des Bezirks rechtzeitig veranlassen zu können.

 

 

 

 

Begründung

 

Mit Schreiben vom 18.01.2011 wurden dem Bezirk Pankow 59.000 € zur auftragsweisen Bewirtschaftung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übertragen.

 

Die Modalitäten über die Gewährung von Fördermitteln für Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN) sind im Merkblatt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – Anlage 1 – geregelt.

 

Eine maßnahmekonkrete Untersetzung unter strenger Einhaltung der in Anlage 1 genannten Kriterien und der beschlossenen Aufteilung sind durch die Abteilungen vorzunehmen

und der Serviceeinheit Finanzen/Steuerungsdienst zu übersenden. Die Mittel werden dann umgehend bereitgestellt.

 

Die Abteilungen haben dafür Sorge zu tragen, dass alle in Frage kommenden Einrichtungen, gesellschaftlichen Initiativen sowie engagierten Bürgerinnen und Bürger über das Programm in Kenntnis gesetzt werden.

 

Über nachträglich eingehende Anträge entscheiden die Abteilungen im Rahmen des

Ihnen zur Verfügung stehenden Volumens.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Es handelt sich um zusätzliche zweckgebundene Mittel der Senatsverwaltung für

Stadtentwicklung.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Die Mittel werden auch für Gleichstellungsprojekte bereitgestellt.

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Verbesserung der Infrastruktur

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die Mittel werden vorrangig für die Bereiche Schule, Sport, Jugend und Soziales

bereitgestellt.

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

 

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