Drucksache - VI-1236  

 
 
Betreff: Benennungsabsicht von 7 Privatwegen in der Anlage Schildow-Waldeck im Ortsteil Blankenfelde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2011 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15 BA, Benennungsabsicht von 7 Privatwegen in der Anlage Schildow-Waldeck im Ortsteil Blankenfelde, 40. BVV am 02.03.11
VzK 15 BA, Benennungsabsicht von 7 Privatwegen in der Anlage Schildow-Waldeck im Ortsteil Blankenfelde, 40. BVV am 02.03.11, Anlage 1
VzK 15 BA, Benennungsabsicht von 7 Privatwegen in der Anlage Schildow-Waldeck im Ortsteil Blankenfelde, 40. BVV am 02.03.11, Anlage 2

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin              .2011

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:

             

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Benennungsabsicht von 7 Privatwegen in der Anlage Schildow-Waldeck im

Ortsteil Blankenfelde

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                            folgenden Beschluss gefasst:

 

Es ist beabsichtigt in der Anlage Schildow-Waldeck an der Schildower Straße/Lübarser Weg in 13159 Berlin, Ortsteil Blankenfelde 7 Privatwege wie folgt zu benennen. Die Lage der Wege ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar:

 

1.     Heidekrautbahnring

2.     Köppchenseeweg

3.     Moorwiesenring

4.     Waldeckkarree

5.     Reppfuhlring

6.     Röhrichtweg

7.     Feldsteinweg

 

Begründung:

 

Die Benennungen sollen auf Antrag und auf Kosten der derzeitigen Eigentümerin der Privatwege in der Anlage Schildow-Waldeck, der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG, in Abstimmung mit dem Verein der Anlage Schildow-Waldeck erfolgen.

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

Die Benennungen sind zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) notwendig. Erst auf der Grundlage der Wegebenennungen kann eine Grundstücksnummer für ein Grundstück bzw. eine Parzelle festgesetzt werden.

Sämtliche Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Schildow-Waldeck haben derzeit keine eigene Gebäudeadresse. Sie werden bisher über den Lübarser Weg bzw. die Schildower Straße + interner Wegebezeichnung und Parzellennummer in der Anlage (z. B. Schildower Str. 31, Fliederweg, Parzelle 251) bezeichnet. Dies ist keine offizielle Adresse. Die gesamte Anlage hatte lediglich eine festgesetzte Hausnummer. Die Adresse kann aus diesem Grund in kein System von Feuerwehr, Polizei, Leitungsbetrieben, Navigationssystemen etc. eingegeben werden. Dies führt zu Orientierungsproblemen in der Örtlichkeit.

 

 

Dadurch ist ein zügiges Auffinden einzelner Parzellen bzw. Grundstücke bei Rettungseinsätzen der Polizei und Feuerwehr nicht sichergestellt.

 

Da eine vollständige Nummerierung der Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Schildow-Waldeck auf Grund nicht ausreichender Nummernvorräte auch unter Verwendung aller zulässigen Buchstabenzusätze über den angrenzenden Lübarser Weg bzw. die angrenzende Schildower Straße nicht möglich ist, ist die Benennung von mindestens 7 Wegen in der Anlage Schildow-Waldeck erforderlich. Dabei wurden einige Wege bereits zusammengefasst, um nicht jeden kurzen Abzweig eigenständig benennen zu müssen. Für eine ausreichende Orientierung innerhalb der Anlage sind 7 Benennungen unumgänglich.

 

Darüber hinaus bereitet gegenwärtig die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen der bundesweiten Einführung die Einführung des Programmsystems ALKIS in das Liegenschaftskataster vor. Dieses beinhaltet die Verbindung des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) mit der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Dafür ist es unbedingt notwendig, dass die Grundstücke über eine „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ im ALKIS erfasst werden. Voraussetzung für diese Gebäudeadresse ist ein vorhandener Straßenname einschließlich einer festgesetzten Grundstücksnummer (Hausnummer). Daran fehlt es bisher in der Anlage Schildow-Waldeck.

 

Die Wegenamen (Heidekrautbahnring, Köppchenseeweg, Moorwiesenring, Waldeckkarree, Reppfuhlring, Röhrichtweg, Feldsteinweg) wurden ausgewählt, da sie eine Ortsverbundenheit zum entsprechend nahe gelegenen Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde herstellen. (Namenserläuterungen siehe Anlage 2) Die gewählten Namen spiegeln Bezeichnungen aus diesem Landschaftsschutzgebiet wieder. Der Name Heidekrautbahnring wurde auf Grund der Nähe zur durch Blankenfelde fahrenden Heidekrautbahn verwendet. Der Name Waldeckkarree stellt eine Verbindung zum Namen der Anlage Schildow-Waldeck her.

 

 

Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.

Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine
 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Anlagen 1 – 2

 

 

 

 

 

 

Christine Keil              Jens-Holger Kirchner

stellv. Bezirksbürgermeisterin              Bezirksstadtrat

              für Öffentliche Ordnung

             

 

 

 
 

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