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Drucksache - VI-1232
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Benennungsabsicht für einen privaten Erschließungsweg im Ortsteil Niederschönhausen in „Am Orangeriepark“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst:
Es ist beabsichtigt den privaten Erschließungsweg zwischen der Blankenburger Straße 18 A und der Dietzgenstraße 6 – 10 in 13156 Berlin, Ortsteil Niederschönhausen in „Am Orangeriepark“ zu benennen. Die Lage des Weges ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar.
Begründung:
Die Benennung des Privatweges soll auf Antrag und auf Kosten der Eigentümerin des Baufelds zwischen der Blankenburger Str. 18 A und der Dietzgenstr. 6-10 in 13156 Berlin erfolgen. Die Primelofts Hamburg GmbH hat die Benennung in Vollmacht des derzeitigen Eigentümers beantragt. Die Primelofts Hamburg GmbH wird das Baufeld erwerben. Eine Eigentumsübertragungsvormerkung ist im Grundbuch eingetragen.
Die Primelofts Hamburg GmbH errichtet auf dem Baufeld mehrere Stadtvillen und eine Erschließungsstraße zwischen der Blankenburger Straße und der Dietzgenstraße. Für eine eindeutige und ausreichende Orientierung in der Örtlichkeit ist es i. S. des § 5 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes notwendig, die Erschließungsstraße eigenständig zu benennen. Die neu zu bildenden Grundstücke sollen über diese Erschließungsstraße nummeriert werden. Das Bauvorhaben wird durch die Primelofts Hamburg GmbH als „Orangeriepark Pankow – Wohnen am Schloßpark Schönhausen –“ bezeichnet. Daher soll die Privatstraße den Namen „Am Orangeriepark“ erhalten.
Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.
Die Lage des Weges ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage - Lageplan
Christine Keil Jens-Holger Kirchner stellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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