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Drucksache - VI-1230
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kindergärten NordOst“ für das Jahr 2011
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 01. Februar 2011 beschlossen, den vom Verwaltungsrat des Eigenbetriebes „Kindergärten NordOst“ am 25.01.11 festgestellten Wirtschaftsplan für 2011 dem Bezirkshaushaltsplan 2010/2011 des Bezirkes Pankow von Berlin als Anlage nachrichtlich nachzureichen.
Begründung
Gemäß § 7 Eigenbetriebsgesetz ist der für das Geschäftsjahr vom Eigenbetrieb zu erarbeitende Wirtschaftsplan vom Verwaltungsrat festzustellen und gemäß § 16 als Anlage nachrichtlich dem Bezirkshaushaltsplan beizufügen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen wurden in Einnahmen und Ausgaben anteilig für den Bezirk Pankow bereits in den beschlossenen Bezirkshaushaltsplan 2010/2011 eingearbeitet.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungenkeine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Sicherung der Betreuung von Kindern in Kindertagesbetreuungseinrichtungen
Christine KeilStellv. Bezirksbürgermeisterin
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