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Drucksache - VI-1221
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .10.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VI-1221
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Umfahrung Hiddenseestraße verhindern!
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 44.Tagung der BVV am 07.09.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VI-1221:
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit eine Umfahrung der Kreuzung Berliner-/Granitz-/Kissingenstraße durch das angrenzende Wohngebiet verhindert werden kann“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die Hiddenseestraße und die Borkumstraße sind, nach Maßgabe des Stadtent-wicklungsplans Verkehr (StEP), Bestandteil des untergeordneten Straßennetzes und als solche in eine geschwindigkeitsreduzierte Tempo 30-Zone integriert. Die Borkumstraße weist eine Fahrbahnbreite von zehn Metern auf, die Hiddenseestraße ist acht Meter breit. Beide Straßen werden gemäß § 12 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an beiden Fahrbahnrändern in Längsaufstellung beparkt.
Im Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.08.2011 gab es in der Hiddenseestraße nach Aussage der zuständigen Polizeibehörde insgesamt zehn Verkehrsunfälle, wobei keine Personenschäden und Beteiligungen von Fußgängern zu beklagen waren. Unfallursache war regelmäßig ein unzureichender Sicherheitsabstand. Auch wurde von der Polizei untersucht, ob es zu einem tendenziellen Anstieg der Unfallzahlen in Folge des Knotenpunktumbaus Berliner Straße / Granitzstraße / Kissingenstraße im unmittelbar anliegenden Nebenstraßennetz kam. Dies ist nicht der Fall.
Die §§ 39 und 45 StVO verpflichten die Straßenverkehrsbehörden, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Das Verkehrsaufkommen in der Hiddenseestraße und in der Borkumstraße ist zu den Verkehrsspitzenzeiten höher als im übrigen Tages-verlauf.
- 2 -
Die allgemeine Zunahme des individuellen Kraftfahrzeugverkehrs kann jedoch grundsätzlich nicht durch straßenverkehrsbehördliche oder bauliche Maßnahmen verhindert werden. Verkehrsbeschränkungen oder -verbote im Bereich des Nebenstraßennetzes führen vielmehr nicht zu einer Vermeidung, sondern lediglich zu einer Verdrängung des Kraftfahrzeugverkehrs auf andere gleichermaßen schutzbedürftige Straßen (z.B. Binzstraße als Parallelstraße zur Borkumstraße oder z.B. Arkonastraße und Lohmestraße als Parallelstraßen zur Hiddenseestraße).
Weiterreichende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen in der Hiddenseestraße und in der Borkumstraße lassen sich aufgrund der o. a. Darlegungen aktuell nicht rechtfertigen. Vielmehr ist mit der Baufertigstellung des gesamten Knotenpunktes Berliner Straße / Granitzstraße / Kissingenstraße und der dann wieder vollständigen Leistungsfähigkeit der Ampelanlage mit einem Rückgang der aktuell in den Verkehrsspitzenzeiten zu verzeichnenden Rückstauerscheinungen im Hauptnetz und mit einer Entlastung der Straßen des untergeordneten Straßennetzes zu rechnen.
Wir bitten, hiermit die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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