Drucksache - VI-1221  

 
 
Betreff: Umfahrung Hiddenseestraße verhindern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.01.2011 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
23.08.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.09.2011 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
26.10.2011 
45. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD, 39. BVV am 19.01.11
Beschlussempfehlung Ausschuss öffentliche Ordnung
2. Ausfertigung Beschlussempfehlung Ausschuss öffentliche Ordnung
VzK§13 BA, SB

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit eine Umfahrung der Kreuzung Berliner-/Granitz-/Kissingenstraße durch das angr

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Nicht erst seit dem Straßenbauvorhaben in der Berliner Straße suchen Pkw, die in nördlicher Richtung auf der Berliner Straße u

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                    .10.2011

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VI-1221

 

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Umfahrung Hiddenseestraße verhindern!

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 44.Tagung der BVV am 07.09.2011 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VI-1221:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit eine Umfahrung der Kreuzung Berliner-/Granitz-/Kissingenstraße durch das angrenzende Wohngebiet verhindert werden kann“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Hiddenseestraße und die Borkumstraße sind, nach Maßgabe des Stadtent-wicklungsplans Verkehr (StEP), Bestandteil des untergeordneten Straßennetzes und als solche in eine geschwindigkeitsreduzierte Tempo 30-Zone integriert. Die Borkumstraße weist eine Fahrbahnbreite von zehn Metern auf, die Hiddenseestraße ist acht Meter breit. Beide Straßen werden gemäß § 12 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an beiden Fahrbahnrändern in Längsaufstellung beparkt.

 

Im Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.08.2011 gab es in der Hiddenseestraße nach Aussage der zuständigen Polizeibehörde insgesamt zehn Verkehrsunfälle, wobei keine Personenschäden und Beteiligungen von Fußgängern zu beklagen waren. Unfallursache war regelmäßig ein unzureichender Sicherheitsabstand. Auch wurde von der Polizei untersucht, ob es zu einem tendenziellen Anstieg der Unfallzahlen in Folge des Knotenpunktumbaus Berliner Straße / Granitzstraße / Kissingenstraße im unmittelbar anliegenden Nebenstraßennetz kam. Dies ist nicht der Fall.

 

Die §§ 39 und 45 StVO verpflichten die Straßenverkehrsbehörden, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Das Verkehrsaufkommen in der Hiddenseestraße und in der Borkumstraße ist zu den Verkehrsspitzenzeiten höher als im übrigen Tages-verlauf.

 

 

- 2 -

 

Die allgemeine Zunahme des individuellen Kraftfahrzeugverkehrs kann jedoch grundsätzlich nicht durch straßenverkehrsbehördliche oder bauliche Maßnahmen verhindert werden. Verkehrsbeschränkungen oder -verbote im Bereich des Nebenstraßennetzes führen vielmehr nicht zu einer Vermeidung, sondern lediglich zu einer Verdrängung des Kraftfahrzeugverkehrs auf andere gleichermaßen schutzbedürftige Straßen (z.B. Binzstraße als Parallelstraße zur Borkumstraße oder z.B. Arkonastraße und Lohmestraße als Parallelstraßen zur Hiddenseestraße).

 

Weiterreichende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen in der Hiddenseestraße und in der Borkumstraße lassen sich aufgrund der o. a. Darlegungen aktuell nicht rechtfertigen. Vielmehr ist mit der Baufertigstellung des gesamten Knotenpunktes Berliner Straße / Granitzstraße / Kissingenstraße und der dann wieder vollständigen Leistungsfähigkeit der Ampelanlage mit einem Rückgang der aktuell in den Verkehrsspitzenzeiten zu verzeichnenden Rückstauerscheinungen im Hauptnetz und mit einer Entlastung der Straßen des untergeordneten Straßennetzes zu rechnen.

 

Wir bitten, hiermit die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung

 

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen