Drucksache - VI-1213  

 
 
Betreff: Benennungsabsicht für einen privaten Erschließungsweg im Ortsteil Französisch Buchholz in "Karlshöhe"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.01.2011 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15 Bennungsabsicht, BA, 39. BVV am 19.01.2011
VzK 15 Bennungsabsicht, BA, 39. BVV am 19.01.2011, Anlage

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin              .2011

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:

             

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Benennungsabsicht für einen privaten Erschließungsweg im Ortsteil Französisch Buchholz in „Karlshöhe“

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                            folgenden Beschluss gefasst:

 

Es ist beabsichtigt im Ortsteil Französisch Buchholz den privaten Erschließungsweg zwischen dem Schillingweg und der Schönerlinder Straße/Triftstraße in Karlshöhe zu benennen.

 

 

 

Begründung:

 

Die Benennung des Privatweges soll auf Antrag der Eigentümer des Weges erfolgen. Dieser Weg hat als Weg einer ehemaligen Kleingartenanlage bisher keinen eigenen Namen.

Daher werden die südlich an diesen Weg angrenzenden Grundstücke über die Triftstr. 51 + Parzellennummer nummeriert, die nördlich an diesen Weg angrenzenden Grundstücke werden über die Schönerlinder Str. 8 + Parzellennummer nummeriert.

Das bedeutete bisher, dass die Grundstücke zwar durch einen gemeinsamen Weg erschlossen werden, adressatentechnisch/postalisch jedoch zu verschiedenen Straßen gehören und damit keine ausreichende Orientierungsmöglichkeit geboten ist.

Dies führte seit Jahren zu erheblichen Beeinträchtigungen in Bezug auf Rettungseinsätze der Polizei und Feuerwehr und der Zustellung von Waren etc.

In Navigationssystemen bzw. Suchdiensten im Internet sind die bisherigen Adressen nicht eindeutig einzugeben und damit nicht aufzufinden.

 

Um eine eindeutige Orientierung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) sicherzustellen, ist eine einheitliche Benennung des Weges notwendig. In diesem Zusammenhang erhalten alle Grundstücke neue Grundstücksnummern.

 

Der Name „Karlshöhe“ hat einen direkten Bezug zu dieser Siedlungsanlage. Die Anlage südlich des Weges trug früher den Namen KGA „Karlshöhe“, benannt nach einem Voreigentümer aus dem 17. Jahrhundert - Karl Rathenow -, dem das Gebiet gehörte. Der Volksmund sprach damals von „Karl seiner Höhe“. Daraus entstand der Name „Karlshöhe“.

 

Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.

 

Die Lage des Weges ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine
 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

              für Öffentliche Ordnung

             

 

Anlage - Lageplan

 

 

 
 

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