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Drucksache - VI-1212
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Bebauungsplan XIX-25 für das Gelände zwischen Breite Straße einschließlich Anger-, Berliner Straße, Schulstraße, Dusekestraße, Vogelsdorffstraße (ehemals Straße 22) im Bezirk Pankow - Einstellung des Verfahrens - Aufstellung des Bebauungsplans 3-35
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ……… folgende Beschlüsse gefasst:
I. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-25 für das Gelände zwischen Breite Straße einschließlich Anger-, Berliner Straße, Schulstraße, Der Beschluss vom 02.05.1995 (ABl. S. 1630) zur Aufstellung des Bebauungsplans ist damit aufgehoben.
II. Für die Grundstücke Breite Straße 35, 35 A, Schulstraße 5-7 sowie eine Teilfläche des Bleichröder Parks zwischen Breite Straße und Schulstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Pankow wird der Bebauungsplan mit der Bezeichnung 3-35 aufgestellt.
Mit der Durchführung der Beschlüsse ist das Stadtentwicklungsamt beauftragt.
Begründung
Das ehemalige Bezirksamt Pankow hatte am 02.05.1995 für das Gelände zwischen Breite Straße einschließlich Anger, Berliner Straße, Schulstraße, Dusekestraße, Vogelsdorffstraße (ehemals Straße 22) und Mühlenstraße im Bezirk Pankow den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-25 gefasst (Bek. ABl. S. 1630). Das Verfahren für den Bebauungsplan XIX-25 wurde bis zur Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Jahr 1998 und erneut im Jahr 2001 geführt. Seitdem ruht das Verfahren.
Die Grundstücke befinden sich im Sanierungsgebiet Pankow-Wollankstraße, das mit der 10. Verordnung vom 18. November 1994 (GVBl. S. 472) förmlich festgelegt wurde und Anfang 2011 aufgehoben werden soll. Wesentliche Sanierungsziele für den „Südangerbereich“ waren der Erhalt und die behutsame Ergänzung der bestehenden städtebaulichen Strukturen, unter Aufwertung der bestehenden wohnungsnahen und inzwischen öffentlichen Grünanlage, mit integrierten attraktiven Spielangeboten sowie eine Stärkung der Zentrenfunktion als Hauptzentrum des Bezirkes Pankow. Im Rahmen der seit nunmehr 15 Jahren laufenden Sanierungsmaßnahme sind wesentliche städtebauliche Ziele bereits umgesetzt worden. So ist der Grunderwerb für den gesamten Bleichröder Park abgeschlossen (auch die restitutionsbefangenen Grundstücke befinden sich mittlerweile im Landesgrundvermögen). Deshalb ist eine planungsrechtliche Sicherung von Flächen für den Bleichröder Park nicht mehr erforderlich. Andere Ziele, wie z.B. die Sicherung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück an der Duseckestraße wurden aufgegeben, ebenso auch die Sicherung von Standorten für die Verwaltung auf dem Grundstück Breite Straße 32. Somit besteht auch für diese Zwecke kein Planerfordernis mehr. Für die Grundstücke an der Berliner Straße mit ihrer vorhandenen Bebauung (stammend aus der Jahrhundertwende von 1900) und für die Grundstücke an der Mühlenstraße mit ihrer vorhandenen Wohnbebauung, die zwischen 1959-1980 entstand, besteht kein Planerfordernis mehr. Für die Bebaubarkeit dieser Grundstücke bietet der § 34 BauGB eine ausreichende planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage, sodass verbindliche Regelungen durch einen Bebauungsplan nicht erforderlich sind. Auch das Grundstück Breite Straße 33/34 ist im Zeitraum der Sanierungsmaßnahme nach § 34 BauGB entwickelt worden. Ein städtebaulich verträgliches Einfügen war bereits durch den Bestand gegeben. Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für den gesamten „Südangerbereich“ ist der Bebauungsplan XIX-25 nicht mehr erforderlich. Bisher nicht erreicht wurde die Stärkung des Pankower Zentrums zu einem übergeordneten bedeutsamen Handels-, und Dienstleistungsschwerpunkt (Hauptzentrum) durch kerngebietstypische Nutzungen und damit verbunden eine Erweiterung des Flächenangebots im Bereich der alten „Kaufhalle“ als auch die Planung eines Wohngebietes für eine behutsame Ergänzung der baulichen Struktur angrenzend an den Bleichröder Park an der Schulstraße. Für die betreffenden Grundstücke Breite Straße 35, 35A wurde am 09.06.2008 eine Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum und Ärztehaus (Parkgalerie) erteilt. Die Genehmigung gilt bis zum 24.06.2011, das Vorhaben wurde jedoch bisher nicht umgesetzt. Somit wird dieses dringende städtebauliche Sanierungsziel, das auch der Bebauungsplan XIX-25 beinhaltete, bis zur Aufhebung des Sanierungsgebietes Pankow- Wollankstraße nicht erreicht werden. Durch die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans sollen diese Ziele zur Entwicklung und Stärkung des Pankower Zentrums, und zur Umsetzung übergeordneter Planungsziele auch nach Aufhebung des Sanierungsgebietes gesichert werden. Beabsichtigt ist nunmehr neben der Festsetzung eines Kerngebietes an der Breiten Straße, an der Schulstraße ein Mischgebiet festzusetzen. Dabei ist zu beachten, das entgegen des für die Teilfläche des Bleichröder Parks östlich des Fuß- und Radwegs zwischen Breite Straße und Schulstraße bisher bestehenden Sanierungsziels „Mischgebiet“, nunmehr die Sicherung einer öffentlichen Grünfläche für diese Teilfläche beabsichtigt ist und insoweit mit der Aufstellung des Bebauungsplans auch das Sanierungsziel geändert wird. Das Verfahren zum Bebauungsplan XIX-25 wurde 1995, vor der Bezirksfusion und auf der Grundlage des damaligen Baugesetzbuchs eingeleitet und bis zur Behördenbeteiligung durchgeführt. Für ca. 75 % der ehemaligen Plangebietsfläche besteht kein Planerfordernis mehr. Die Reduzierung des Planerfordernisses auf eine Stärkung der Zentrenfunktion stellt einen geänderten Planungsschwerpunkt dar. Die in diesem Zusammenhang beabsichtigte Änderung der Nutzungsarten (Allgemeines Wohngebiet in Mischgebiet bzw. allgemeines Wohngebiet in Grünfläche) berührt formal die Grundzüge der Planung und würde eine Wiederholung des Beteiligungsverfahrens erfordern. Es ist daher beabsichtigt, die Planungsziele durch die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans, mit der Option für die nach neuem Recht gegebene Möglichkeit von Verfahrenserleichterungen für Bebauungspläne der Innenentwicklung, zu sichern. Dabei soll der Bebauungsplan mit der B-Plannummer 3-35 auch eine nach der Verwaltungsgebietsreform zu führende Bezeichnung erhalten.
Mit Schreiben vom 14.09.2010 wurde der zuständigen Senatsverwaltung gem. § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs die geänderte Planungsabsicht - Einstellung des Bebauungsplanverfahrens XIX-25 und Aufstellung des Bauungsplans 3-35 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg - mitgeteilt.
Gemäß Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - SenStadt II C, vom 30.09.2010, Gemeinsame Landesplanungsabteilung vom 01.10.2010 und IV C vom 05.10.2010 - bestehen hinsichtlich der Absicht das o.g. Bebauungsplanverfahren einzustellen, keine Bedenken. Mit Bekanntmachung des Bezirksamtsbeschlusses zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens im Amtsblatt für Berlin ist das Bebauungsplanverfahren XIX-25 eingestellt.
Der Bebauungsplan 3-35 soll im Wesentlichen das Grundstück der alten Kaufhalle an der Breite Straße 35, 35A sowie die angrenzenden Grundstücke Schulstraße 5-7 und eine Teilfläche des Bleichröder Parks umfassen. Die Grundstücke Breite Straße 35, 35A stellen die letzte größere Potentialfläche für die Ansiedlung von Einzelhandel / Dienstleistung und weiteren zentrenstärkenden Nutzungen dar. Der Schutz und die Fortentwicklung des Pankower Zentrums Breite Straße zu einem Hauptzentrum ist eines der wesentlichen Ziele der Sanierung und darüber hinaus gesamtstädtischer Planungen (FNP, StEP „Zentren“) sowie des bezirklichen Zentrenkonzeptes. Die Sicherung dieser Ziele soll durch Festsetzung eines Kerngebietes (MK) an der Breite Straße und eines Mischgebietes (MI) als auch einer öffentlichen Grünfläche an der Schulstraße erfolgen. Mit der planungsrechtlichen Sicherung der Teilfläche als öffentliche Grünfläche und der Änderung des Sanierungsziels wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Fläche als Bestandteil des Bleichröder Parks seit 1997 gemäß § 9 Grünanlagengesetz als gewidmete Grünfläche gilt.
Darüber hinaus soll die im Rahmen der Neugestaltung des anliegenden Bleichröder Parks hergestellte Wegeverbindung für die Öffentlichkeit zwischen Breite Straße und Schulstraße als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (zugelassen für Fußgänger- und Radfahrverkehr sowie den Verkehr durch Fahrzeuge des Amtes für Umwelt und Natur, veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin von 2003, S. 2132) planungsrechtlich gesichert werden.
Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 3-35 soll das Regelverfahren nach § 2 einschließlich § 2a BauGB Anwendung finden. Der in § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB genannte Schwellenwert für die zulässige Grundfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO von 20.000 m² würde durch die geplante Festsetzung eines ca. 7.500 m² großen Kerngebietes und eines ca. 2.500 m² großen Mischgebietes auch bei Festsetzung von zulässigen Grundflächenzahlen mit 1,0 für das Kerngebiet und 0,6 für das Mischgebiet (Obergrenzen nach § 17 Abs. 1 der BauNVO) nicht erreicht werden. Da aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob für den verfolgten Planungszweck Stärkung des Hauptzentrums Pankow u.a. durch Sicherung von weiteren Flächen für den Einzelhandel in einer Größenordnung von mehr als 5000m² innerhalb eines Kerngebietes, eine UVP-Pflicht besteht und gemäß UVPG-Anlage 1 Nr. 18.9 hierfür eine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich ist, soll das Verfahren nicht im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird damit von einer Anwendung des §13a BauGB entgegen der Empfehlung von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung IB Abstand genommen.
Als nächster Verfahrensschritt soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben werden, sich über Ziel und Zwecke der Planung zu informieren und sich an den Planungen zu beteiligen. Dem Bezirksamt wird aus diesen Gründen zu gegebener Zeit eine Vorlage zur Beschlussfassung mit einem entsprechenden Planbild für den Bebauungsplan 3-35 vorgelegt werden.
Die Mitteilung an die Senatsverwaltung den Bebauungsplan mit der Bezeichnung 3-35 gem. § 5 AGBauGB aufzustellen, ergab:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Referate IB, IIC und IVC haben keine Bedenken vorgetragen. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 3-35 soll wegen der gesamtstädtischen Bedeutung der Planungsziele für die Zentrenstruktur des Flächennutzungsplans, der Breite Straße als übergeordnete Straßenverbindung mit einer Straßenbahntrasse gemäß § 7 AGBauGB durchgeführt werden. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg teilte mit, dass die Planinhalte den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung entsprechen. Die Planungsziele berücksichtigen auch den Vorrang der Innenentwicklung aus den Grundsätzen der Raumordnung § 5 Abs. 2 LEPro 2007 und 4.1 (G) LEP B-B. Der Bebauungsplan 3-35 ist aus den Darstellungen des Flächennutzungsplan Berlins entwickelbar.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Für die Erbringung der städtebaulichen Leistung soll ein Planungsbüro beauftragt werden. Die Honorarkosten sollen aus Sanierungsmitteln finanziert werden.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage 2
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die beabsichtigte Sicherung einer öffentlichen Parkanlage wirkt sich positiv auf die Lebensbedingungen von Kindern und Familien aus.
Anlagen: 1. Übersichtsplan mit dem Geltungsbereich des B-Plan 3-35 2. Musterblatt im Sinne der Agenda 21
................................ .................................... Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung
Anlage 2Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
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