Drucksache - VI-1189  

 
 
Betreff: Parkgebühren für ehrenamtliche ÜbungsleiterInnen im Sport prüfen
Status:öffentlichNotiz:VI.WP im Ausschuss nicht abschl. beraten
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Schule und SportAusschuss für Schule und Sport
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.12.2010 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
18.01.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz vertagt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Ausschuss Schule und Sport, 38. BVV am 01.12.10

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass die Gebührenordnung der Parkraumwirtsch

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass die Gebührenordnung der Parkraumwirtschaftung Ausnahmeregelungen zum Ausreichen von Parkvignetten für ehrenamtliche TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen des Sportes, im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit, zulässt.

 

Abstimmungsergebnis im Ausschuss für Schule und Sport :

JA 7  /  NEIN 0  /  ENHALTUNGEN 3

 

 

Ehrenamtliche ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen zur Anleitung sportlicher Betätigungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachse

Ehrenamtliche ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen zur Anleitung sportlicher Betätigungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sind die Grundlage einer breiten Sport- und Gesundheitsförderung im Bezirk. In den Zonen der Parkraumbewirtschaftung Pankows befinden sich viele Sportstätten, die durch unterschiedlichste Sportvereine genutzt werden. Ein kleiner Teil der TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen können wegen der Sportgeräte und zurückzulegenden Entfernungen nicht auf ein Fahrzeug verzichten. Die aktuellen Regelungen der Gebührenordnung für die Parkraumbewirtschaftung setzen die Sportvereine mit einem Gewerbebetrieb gleich obwohl keine Gewinne erwirtschaftet werden. Eine Unterstützung ehrenamtlichen Engagements ist durch Ausnahmeregelungen zum Parken bzw. dem Ausreichen von Parkvignetten für ehrenamtliche AnleiterInnen nach Prüfung der konkreten Umstände in einem stärkeren Maße von Nöten, als es die bisherigen gesetzlichen Regelungen zulassen. Da der Bezirk Pankow die gesetzlichen Regelungen der Gebührenordnung nicht eigenmächtig ändern darf, wird das Bezirksamt gebeten, sich beim Land Berlin für eine Veränderung im Sinne der Förderung des Ehrenamtes im Sport dafür einzusetzen, andere Regelungen zu schaffen.

 

 
 

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