Drucksache - VI-1187  

 
 
Betreff: Grundstücksangelegenheit Sporthalle Eberswalder Straße 10 in 10437 Berlin (OT Prenzlauer Berg)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.12.2010 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung, Bezirksamt, 38. BVV am 01.12.10
Vorlage zur Beschlussfassung, Bezirksamt, 38. BVV am 01.12.10, Anlage 1
Vorlage zur Beschlussfassung, Bezirksamt, 38. BVV am 01.12.10, Anlage 2

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                            .11.2010

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

1.  Gegenstand der Vorlage

 

Grundstücksangelegenheit Sporthalle Eberswalder Straße 10 in 10437 Berlin (Ortsteil Prenzlauer Berg)

 

 

2.  Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die öffentliche Sportanlage Sporthalle Eberswalder Straße 10 in 10437 Berlin wird aufgelöst.

 

 

3.  Begründung

 

1. Auf dem landeseigenen Grundstück Eberswalder Straße 10, 10437 Berlin mit einer Grundstücksfläche von 415 m² befindet sich eine kleine Sporthalle. Das Sporthallengebäude wurde 1889 in massiver Bauweise errichtet und ca. 1900 um einen angebauten zweigeschossigen Sozialtrakt erweitert. Das Gebäude weist eine Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 527 m² auf. Die Nutzfläche der Sporthalle beträgt

ca. 311 m².

 

Die Sporthalle wurde bis zum Jahr 2002 für den Schulsport der Martin-Luther-King-Oberschule, Danziger Straße 50, 10435 Berlin und bis zum Jahr 2001 durch Sportvereine genutzt. Die Schule und die Sportvereine nutzen seit Fertigstellung im Jahre 2002 die neu errichtete Sporthalle mit dem Anlagennamen „Grundschule am Kollwitzplatz“, Knaackstraße 67, 10435 Berlin, die eine Nutzfläche von 1.936 m² aufweist.

 

Die Sporthalle Eberswalder Straße 10 wird bereits seit 2001 durch die Tanztheater Cie.toula. limnaios GbR (GbR) zum Betrieb einer Probebühne und als Spielstätte des Tanztheaters genutzt. Nach einer anfänglichen gemeinsamen Nutzung mit der Schule und den Sportvereinen wurde die Sporthalle ab 2002 allein der GbR zur Nutzung überlassen. Der aktuelle Mietvertrag mit der GbR endet im Jahre 2017. Die Mieterin hat dann ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung um weitere 5 Jahre. Das Grundstück wird im Fachvermögen des Amtes für Kultur und Bildung geführt.

 

Die Mieterin, die Tanzcompany cie.toula.limnaios GbR, ist daran interessiert, die Sporthalle und eine Teilfläche des Nachbargrundstückes (Flurstück 4213) zu erwerben, um ihren Standort dauerhaft zu sichern. Das Amt für Kultur und Bildung ist mit der Veräußerung an die GbR einverstanden. Die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (LF) hat bereits Sondierungsgespräche mit der GbR geführt und wird ihr in Kürze ein Kaufangebot für die Sporthalle (Flurstück 4211) und eine Teilfläche des Nachbargrundstückes (Flurstück 4213) unterbreiten.

2. § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz regelt, dass Sportanlagen auf landeseigenen Grundstücken zugunsten anderer Nutzungen nur aufgegeben werden dürfen, wenn das öffentliche Interesse an einer anderen Nutzung überwiegt und das Abgeordnetenhaus dem zustimmt.

 

Die Gegenüberstellung der öffentlichen und privaten Belange ergibt, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Aufgabe der seit 2002 bereits nicht mehr zu sportlichen Zwecken genutzten Sporthalle zugunsten der kulturellen Nutzung besteht. Dies beruht auf folgenden Erwägungen:

 

·         Die Sporthalle entspricht mit einer Nutzfläche von ca. 311 m² nicht den aktuellen Standards für öffentliche Sportanlagen. Sie war aufgrund des schlechten baulichen Zustandes und ihrer Ausstattungsmängel für sportliche Zwecke nur stark eingeschränkt nutzbar. Aufgrund ihrer Größe ist sie für eine Vielzahl von Sportarten, u.a. Ballsportarten nicht geeignet.

·         Vor der Wiederaufnahme einer sportlichen Nutzung der Sporthalle müssten aufgrund des aktuellen Bauzustandes umfangreiche, nutzungsspezifische bauliche Maßnahmen unter Beachtung des Denkmalschutzes erfolgen. Notwendige finanzielle Mittel stehen dafür im Bezirkshaushalt nicht zur Verfügung.

·         Das Hinterlandgrundstück besitzt derzeit keine öffentliche Erschließung. Die Erschließung der Sporthalle (Zufahrt, Zugang, Medienanschlüsse) ist derzeit nur über das landeseigene Nachbargrundstück Eberswalder Straße 14, 15 (Flurstück 4213 der Flur 219), das durch die BIM GmbH verwaltet wird, gesichert. Auf die beigefügten Lagepläne wird verwiesen.

Im Falle einer getrennten Veräußerung der Flurstücke 4211 und 4213 ist auf dem Flurstück 4213 eine Grunddienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Flurstückes 4211 zu sichern. Ferner wäre für die Halle in diesem Fall eine eigenständige Medienversorgung sicherzustellen.

·         Seit dem Jahre 2002 wird die Sporthalle bereits nicht mehr für sportliche Zwecke genutzt. Der Schulsport und der Vereinssport erfolgen seitdem in der neuen Sporthalle Knaackstraße 67, die mit einer Fläche von 1.936 m² verbesserte und erweiterte Trainingsmöglichkeiten bietet. Aufgrund des dadurch in quantitativer und qualitativer Hinsicht verbesserten Versorgungsgrades wird die Sporthalle Eberswalder Str. 10 nicht mehr benötigt.

·         Der aktuelle Mitvertrag mit der GbR endet im Jahre 2017 und bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption erst im Jahre 2022. Bis dahin wäre eine Nutzung zu sportlichen Zwecken nur nach einvernehmlicher vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages möglich. Der Mieter hat ein großes Interesse am Erwerb des Grundstückes der Sporthalle, um den Kulturstandort, der sich zu einer auch international beachteten Produktions- und Spielstätte entwickelt hat, dauerhaft zu sichern.

·         Es besteht ein großes öffentliches Interesse am Erhalt und an der räumlichen und baulichen Qualifizierung der Spiel- und Probenstätte der international anerkannten Tanzcompany cie.toula limnaios GbR in der Halle. Der Bezirk Pankow und die Senatskanzlei / kulturelle Angelegenheiten unterstützen den Grundstückserwerb durch die heutige Mieterin zur langfristigen Sicherung dieses Kulturstandortes.

 

3. Die Anhörung nach § 7 Abs. 4 Sportförderungsgesetz erfolgte im schriftlichen Verfahren. Der Bezirkssportbund Berlin Pankow e.V., der Landessportbund Berlin e. V. und das Landesschulamt schlossen sich der oben dargestellten Vorgehensweise des Bezirks an. Der Aufgabe der Sportanlage wurde von allen Beteiligten zugestimmt.

 

 

4.  Rechtsgrundlage

 

§ 12 Abs.2 Ziff.10 BezVG

§ 7 Abs. 4 Sportförderungsgesetz

 

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Im Fall der Grundstücksveräußerung fließen dem Bezirk Erlöse in nicht bezifferbarer Höhe zu.

 

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 


8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                    Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule und Sport


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

X

X

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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