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Drucksache - VI-1175
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 22.03.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1175
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Fahrradabstellanlagen am S-Bahnhof Blankenburg
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 37. Tagung der BVV am 03.11.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – VI-1175:
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, im näheren Umfeld des S-Bahnhofes Berlin-Blankenburg weitere Fahrradabstellanlagen zu errichten.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Das Bezirksamt hat das oben genannte Ersuchen geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass im näheren Umfeld des S-Bahnhofes Berlin-Blankenburg keine Möglichkeiten bestehen, auf öffentlichem Straßenland weitere Fahrradabstellanlagen zu errichten. Daher hat das Bezirksamt die o. g. Drucksache der BVV an die S-Bahn Berlin GmbH mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet. Diese Stellungnahme liegt inzwischen vor und wird hiermit vollständig zitatweise wiedergegeben:
„Die vorhandene Anlage am Seitenzugang des Bahnhofes ist mit seinen 270 Stellplätzen zu klein. Weitere Flächen stehen dort nicht zur Verfügung Nach Prüfung der Standorte für zusätzliche Fahrradabstellanlagen wurde festgestellt, dass die Auslastung der vorhandenen Anlage südlich der Bahnhofstraße durch den sehr frequentierten Autoverkehr nicht gegeben ist und es aus unserer Sicht nicht ratsam wäre, dort zu erweitern. Wir schlagen vor, eine Teilfläche von ca. 500 m² zur Errichtung von 250 Fahrradabstellplätzen an der nördlichen Bahnhofstraße vor der Eisenbahnüber-führung (ehemaliges Dienstgebäude der Deutschen Bahn AG) von der Deutschen Bahn AG zu erwerben/übertragen.
Wir als S-Bahn Berlin GmbH können keinen Grunderwerb oder Flächenübergabe vollziehen.
Bitte setzen Sie sich für diesen Flächenerwerb mit der Abteilung Immobilien der Deutschen Bahn AG in Verbindung.
DB Services Immobilien GmbH Fki-BLN-V Frau Schierz Caroline Michaelis-Str. 5-11; 10115 Berlin“
Da das Bezirksamt keineswegs akzeptieren kann, dass die S-Bahn GmbH als ein
Die Stadt Berlin kauft solche Flächen nicht, da in keiner Fördermöglichkeit eine entsprechende Finanzierung von Flächenerwerb vorgesehen ist. Darüber hinaus geht auch SenStadt davon aus, dass es selbstverständlich sein müsste, vorhandene nicht mehr genutzte Bahnflächen der Bahn AG der S Bahn Berlin GmbH für S-Bahn-förderliche Nutzungen zu überlassen. Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, die S-Bahn Berlin GmbH zu bitten, die Nutzung der Fläche für Fahrradabstellanlagen bei der Deutsche Bahn AG ohne Grunderwerb zu beantragen.
Gleichzeitig wurde bekräftigt, dass dann keine Probleme für die Finanzierung der Errichtung einer neuen zusätzlichen Fahrradabstellanlage in der genannten Größenordnung von mindestens 250 Stellplätzen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gesehen werden.
Gemäß dieser konkreten Auskunft wird das Bezirksamt die S-Bahn Berlin GmbH bitten, sich die Überlassung bzw. Nutzung der besagten Fläche von der Bahn AG zusagen zu lassen. Danach wird das Bezirksamt den Förderantrag der S Bahn Berlin GmbH für die Fahrradabstellanlage an Sen Stadt umfassend unterstützen.
Wir bitten, vor diesem Hintergrund, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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