Drucksache - VI-1175  

 
 
Betreff: Fahrradabstellanlagen am S-Bahnhof Blankenburg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.11.2010 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.01.2011 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.03.2011 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 37. BVV am 03.11.10
VzK 13 1. ZB, Bezirksamt
VzK 13 SB, Bezirksamt

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, im näheren Umfeld des S-Bahnhofes Berlin

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Der S-Bahnhof Blankenburg wird von zahlreichen Berufspendlern genutzt

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                         22.03.2011

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:

 

in Erledigung der

Drucksache Nr.: VI-1175

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Fahrradabstellanlagen am S-Bahnhof Blankenburg

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 37. Tagung der BVV am 03.11.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – VI-1175:

 

„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, im näheren Umfeld des S-Bahnhofes Berlin-Blankenburg weitere Fahrradabstellanlagen zu errichten.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Das Bezirksamt hat das oben genannte Ersuchen geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass im näheren Umfeld des S-Bahnhofes Berlin-Blankenburg keine Möglichkeiten bestehen, auf öffentlichem Straßenland weitere Fahrradabstellanlagen zu errichten.

Daher hat das Bezirksamt die o. g. Drucksache der BVV an die S-Bahn Berlin GmbH mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet.

Diese Stellungnahme liegt inzwischen vor und wird hiermit vollständig zitatweise wiedergegeben:

 

„Die vorhandene Anlage am Seitenzugang des Bahnhofes ist mit seinen 270 Stellplätzen zu klein. Weitere Flächen stehen dort nicht zur Verfügung

Nach Prüfung der Standorte für zusätzliche Fahrradabstellanlagen wurde festgestellt, dass die Auslastung der vorhandenen Anlage südlich der Bahnhofstraße durch den sehr frequentierten Autoverkehr nicht gegeben ist und es aus unserer Sicht nicht ratsam wäre, dort zu erweitern. Wir schlagen vor, eine Teilfläche von ca. 500 m² zur Errichtung von 250 Fahrradabstellplätzen an der nördlichen Bahnhofstraße vor der Eisenbahnüber-führung (ehemaliges Dienstgebäude der Deutschen Bahn AG) von der Deutschen Bahn AG zu erwerben/übertragen.

 

 

Wir als S-Bahn Berlin GmbH können keinen Grunderwerb oder Flächenübergabe vollziehen.

 

Bitte setzen Sie sich für diesen Flächenerwerb mit der Abteilung Immobilien der Deutschen Bahn AG in Verbindung.

 

DB Services Immobilien GmbH

Fki-BLN-V Frau Schierz

Caroline Michaelis-Str. 5-11; 10115 Berlin“

 

 

Da das Bezirksamt keineswegs akzeptieren kann, dass die S-Bahn GmbH als ein
100-prozentiges Tochterunternehmen der Deutsche Bahn AG die Stadt Berlin auffordert, die hier genannte Fläche zu erwerben, um sie dann wieder der S-Bahn zur Nutzung zu übergeben, wurde die Angelegenheit noch einmal mit dem für den ÖPNV zuständigen Referat VII C der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung besprochen. Von dort erhielt das Bezirksamt folgende Auskunft:

 

Die Stadt Berlin kauft solche Flächen nicht, da in keiner Fördermöglichkeit eine entsprechende Finanzierung von Flächenerwerb vorgesehen ist. Darüber hinaus geht auch SenStadt davon aus, dass es selbstverständlich sein müsste, vorhandene nicht mehr genutzte Bahnflächen der Bahn AG der S Bahn Berlin GmbH für S-Bahn-förderliche Nutzungen zu überlassen. Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, die S-Bahn Berlin GmbH zu bitten, die Nutzung der Fläche für Fahrradabstellanlagen bei der Deutsche Bahn AG ohne Grunderwerb zu beantragen.

 

Gleichzeitig wurde bekräftigt, dass dann keine Probleme für die Finanzierung der Errichtung einer neuen zusätzlichen Fahrradabstellanlage in der genannten Größenordnung von mindestens 250 Stellplätzen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gesehen werden.

 

Gemäß dieser konkreten Auskunft wird das Bezirksamt die S-Bahn Berlin GmbH bitten, sich die Überlassung bzw. Nutzung der besagten Fläche von der Bahn AG zusagen zu lassen. Danach wird das Bezirksamt den Förderantrag der S Bahn Berlin GmbH für die Fahrradabstellanlage an Sen Stadt umfassend unterstützen.               

     

Wir bitten, vor diesem Hintergrund, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                        Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für

Öffentliche Ordnung

 

 

 
 

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