Drucksache - VI-1174  

 
 
Betreff: Blindengerechtes Bezirksamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.11.2010 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.01.2011 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 37. BVV am 03.11.10
VzK 13 BA, Schlussbericht, 39. BVV am 19.01.11

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob zumindest wichtige Informationsbroschüren des Bezirkes für blinde Mitbürgerinnen un

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Blinde Pankowerinnen und Pankower sind derzeit noch auf die Hilfe Dritter angewiesen, um gedruckte Informationen des Bezirksam

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .1. 2011

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache-Nr.:

                                                                                                  in Erledigung der Drs.:VI - 1174

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Betr.:              Blindengerechtes Bezirksamt

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung, des in der Sitzung am 3.11.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 1174

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob zumindest wichtige Informationsbroschüren des Bezirkes für blinde Mitbürgerinnen und Mitbürger künftig mittels DAISY-CDs zur Verfügung gestellt werden können.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

DAISY ist ein Steuerprogramm zur Herstellung digitaler Medien, welche auf einem speziellen Ausgabegerät dem Nutzer die Inhalte akustisch wiedergeben. Im Allgemeinen ist dieser Standard mit der Herstellung von Hörbüchern zu vergleichen, da auch dort Audiodateien zum Einsatz kommen. Theoretisch müssten also die Inhalte von Bezirksbroschüren eingesprochen und als Audiodatei abgespeichert werden, um sie mit Hilfe der auf dem Markt erhältlichen PC-Module in DAISY - Dateien umzuwandeln. Eine Abfrage bei allen in Frage kommenden Sachkundigen, ob es überhaupt praktikabel und wünschenswert wäre, weitgehend aus Adresssätzen bestehende Publikationen mittels DAISY-Standard für eine synthetische Sprachausgabe aufzubereiten, ergab mangels Erfahrung keine Resonanz.

Die DAISY - Wiedergabegeräte sind derzeit für Preise zwischen 300€ und 400€ erhältlich, also vergleichsweise teuer und wohl auch deshalb nicht allzu verbreitet.
Als Abspielmedien stehen alternativ die Compact - Disk (ca. 650 MB Speicherkapazität) und der USB - Stick (bis ca. 32 GB Speicherkapazität) zur Verfügung. Nicht alle Geräte sind jedoch schon für USB - Sticks ausgelegt.

Um eine relevante Zielgruppe zu bestimmen hat das Bezirksamt die Verbreitung derartiger Geräte im Bezirk erfragt. Im Ergebnis nutzen laut Auskunft der einzelnen Stadtteilgruppen nur etwa 10 Prozent entsprechende DAISY - Ausgabegeräte, in der Blindenwohnstätte Weißensee nur sechs von 100 Bewohnern. Unklar bleibt bei dieser Betrachtung, ob alle Besitzer der Wiedergabegeräte ein Interesse an derartig aufbereiteten Informationen des Bezirkes hätten. Andererseits kann wohl nicht davon ausgegangen werden, dass sich bei einer Produktion von DAISY - CDs durch das Bezirksamt oder Dritte mehr Sehbehinderte ein derartiges Gerät zulegen würden. Weit verbreiteter ist die Nutzung des PCs.

Auf der Sitzung der Pressestellenleiter der Berliner Bezirke am 24.11.2010 wurde das Thema näher betrachtet. Grundsätzlich wurde dort ein solches Projekt eingedenk eines ungünstigen Verhältnisses von Aufwand und Nutzen verworfen. Angeregt wurde die Erstellung spezieller barrierefreier PDF  -Dateien mit spezifischen Inhalten für die Zielgruppe der Sehbehinderten und Blinden. Diese könnten in Kooperation mit Verlagen und Agenturen erstellt und dann auf den bezirklichen Webseiten zum Download angeboten und von den Nutzern mit den gängigen Ausgabegeräten (ScreenReader, Braillezeile) wiedergegeben werden.

Diese Einschätzung wird grundsätzlich vom Behindertenbeauftragten in Pankow und dem Vorsitzenden des Behindertenbeirates Pankow geteilt.

Das Bezirksamt ist weiterhin bemüht, die Bedingungen für Blinde und Sehbehinderte möglichst barrierefrei zu gestalten, auch wenn in Pankow nur 430 Personen mit dem Vermerk „Blind“ im Ausweis leben.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

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