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Drucksache - VI-1169
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste und Geschäftsordnung hat die Drucksache in seiner Sitzung am 31.08.2011 beraten.
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste und Geschäftsordnung:
JA 1 / NEIN 4 / ENTHALTUNGEN 2
Das Bezirksamt wird ersucht, Ausweisbewerber, die Leistungen nach SGB II und SGB XII erhalten und ihre Bedürftigkeit im Einzelfall nachweisen, von der Zahlung der Gebühren für die Erstellung des neuen Personalausweises ganz oder ermäßigt freizustellen. Da die Auslegung des Rechtsbegriffes der „Bedürftigkeit“ und damit eine einheitliche Anwendung dieses Ausnahmetatbestandes vom Bundesministerium des Innern noch nicht geregelt ist, nutzt das Bezirksamt Pankow diesen Entscheidungsspielraum im Interesse der o.g. Ausweisbewerber.
Begründung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste und Geschäftsordnung:
Der Ausschuss konnte den Begründungen der antragstellenden Fraktion nicht folgen. Er sah den angeführten Spielraum des Bezirksamtes nicht und sah keine Möglichkeit, dass eine einfache Mitarbeiterin ohne Vorgaben Entscheidungsspielräume nutzen könnte. Deshalb wurde auch die 3. Fassung des Antrages abgelehnt und der BVV empfohlen, den Ursprungsantrag in seiner 3. Fassung abzulehnen.
Text Ursprungsantrag Linksfraktion:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat für eine landeseinheitliche Regelung einzusetzen, die Inhaber des Berlinpasses von der Zahlung der erhöhten Gebühren für die Ausgabe des elektronischen Personalausweises freistellt.
Begründung Ursprungsantrag:
Bisher lagen die Verwaltungsgebühren für die Ausstellung eines Personalausweises bei 8 €. Der elektronische Personalausweis wird zum 01.11.2010 eingeführt und 28,80 € kosten. Die Finanzierung dieser Kosten ist in die Berechnung des Regelsatz nach SGB II und XII nicht eingeflossen. Daher ist eine Zahlung der Summe auch nicht möglich. Die Bundesregierung hat eine Gebührenbefreiung als Kann-Bestimmung vorgesehen. Im Interesse gleichwertiger Lebensbedingungen für die Betroffenen in Berlin ist es erforderlich, diese Gebührenbefreiung einheitlich zu regeln und zugleich eine Berlin weite Lösung für den Umgang mit den bestehenden Kosten zu finden.
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