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Drucksache - VI-1164
I. Die BVV Pankow befürwortet das Vorhaben des Abgeordnetenhauses, ein Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration zu verabschieden und unterstützt die Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der bezirklichen Integrationsbeauftragten zu den Eckpunkten des Partizipations- und Integrationsgesetzes. II. Die BVV beauftragt ihren Vorsteher, folgende Punkte als Änderungsvorschläge zum vorliegenden Gesetzesentwurfs (PartIntG-E) an das Abgeordnetenhaus zu übermitteln: 1. Die Definition von Menschen mit Migrationshintergrund in § 2 PartIntG-E ist durch eine breitere, in Wissenschaft und statistischer Erfassung gängige Definition zu ersetzen. 2. Unbestimmte Begriffe sind innerhalb des Gesetzestextes zu definieren; dies gilt insbesondere für die Begriffe „interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ und „interkulturelle Kompetenz“ in § 4 PartIntG-E. 3. Bei der Erfassung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung (§ 4 V PartIntG-E) sind die Daten nach Männern und Frauen zu differenzieren. 4. Bei der Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund in den Gremien (§ 4 VI PartIntG-E), sowie bei der Zusammensetzung des Landesbeirates für Integrations- und Migrationsfragen (§ 6 I PartIntG-E) sind Männer und Frauen paritätisch zu berücksichtigen. 5. Die Bildung von Integrationsausschüssen in den Bezirksverordnetenversammlungen sollte nicht dazu führen, dass Integrationspolitik nicht mehr mit anderen Themenfeldern in einem Ausschuss behandelt werden kann. Bei Bildung von eigenständigen Integrationsausschüssen sind für die Politikfelder, die vorher gemeinsam mit integrationspolitischen Fragen in einem Ausschuss behandelt wurden, ebenfalls eigenständige Ausschüsse zu bilden. Außerdem sind die bezirklichen Integrationsbeiräte zu stärken 6. In den Gesetzesentwurf ist die Überprüfung von Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen durch Monitoring und Evaluation aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis des Ausschusses: Ja 9/ Nein 3/ / Enthaltungen 0
1 Der Ausschuss für Gleichstellung und Integration hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Entwurf des Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration befasst. Dabei wurde das Vorhaben, ein solches Gesetz zu verabschieden, mehrheitlich begrüßt. Kritisiert wurde allerdings die mangelnde Einbindung der Bezirke bei der Diskussion des Gesetzesvorhabens, zumal die Bezirksverordnetenversammlungen in wesentlichen Punkten von dem geplanten Gesetz betroffen sind. Daher sollen die in dem Antrag genannten Änderungsvorschläge direkt an das Abgeordnetenhaus übermittelt werden, wo der Gesetzesentwurf derzeit beraten wird.
Die Mehrheit des Ausschusses sah insbesondere die Verwendung von unklaren Rechtsbegriffen als Problem bei der späteren Umsetzung des Gesetzes und schlägt deshalb vor, bei der Definition von Menschen mit Migrationshintergrund auf eine in der Wissenschaft etablierte Definition zurückzugreifen (Punkt II 1.) und die Begriffe „interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ und „interkulturelle Kompetenz“ innerhalb des Gesetzestextes zu definieren (Punkt II 2.). Des Weiteren muss nach der Auffassung der Ausschussmehrheit vermieden werden, dass bei der Bildung eigenständiger Integrationsausschüsse Themenbereiche, die, wie das Thema Gleichstellung in Pankow, bisher in einem Ausschuss mit dem Thema Integration zusammen behandelt werden, vernachlässigt werden (Punkt II 5.). Ferner spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass gleichstellungspolitische Aspekte in dem Gesetz stärker berücksichtigt werden (Punkt II 3. und 4.) und dass die Umsetzung der im Gesetz genannten Maßnahmen mittels Monitoring und Evaluation überprüft wird (II 6.).
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