Drucksache - VI-1161  

 
 
Betreff: Vorbereitung der Aufhebungsverordnung für das Sanierungsgebiet Wollankstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.11.2010 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15 Bezirksamt, 37. BVV am 03.11.2010
VzK 15 Bezirksamt, 37. BVV am 03.11.2010, Anlage 1+2
VzK 15 Bezirksamt, 37. BVV am 03.11.2010, Anlage 3

Bezirksamt Pankow von Berlin

2

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

2

 

Bezirksamt Pankow von Berlin              .2010

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:           

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Vorbereitung der Aufhebungsverordnung für das Sanierungsgebiet Wollankstraße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.09.2010 folgende Beschlüsse gefasst:

 

I.              Schwerpunkte für die Realisierung der noch nicht durchgeführten Maßnahmen im Sanierungsgebiet Wollankstraße, die bisher Bestandteil der Kosten- und Finanzierungsübersicht des Sanierungsgebietes waren, sind die Bereiche Schule, öffentliche Spielplätze und Gehwege im öffentlichen Straßenraum.

 

II.     Die in der Anlage aufgelisteten Maßnahmen sollen nach Aufhebung der Rechtsverordnung zur Umsetzung der Sanierungsziele realisiert und aus den einzunehmenden Ausgleichsbeträgen finanziert werden.

 

III.   Der für Stadtentwicklung zuständige Bezirksstadtrat übermittelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Wunsch des Bezirkes Pankow zur Aufnahme der genannten Maßnahmen in die Aufhebungsverordnung für das Sanierungsgebiet Wollankstraße.

 

 

Begründung

 

Schwerpunkte für die Realisierung der noch nicht durchgeführten Maßnahmen, die bisher Bestandteil der Kosten- und Finanzierungsübersicht der Sanierungsgebiete waren, sind die Bereiche Schule, öffentliche Spielplätze und Gehwege im öffentlichen Straßenraum. Für diese Maßnahmen sind in der Kosten- und Finanzierungsübersicht (Stand 2009) Investitionen von insgesamt 18.104.000,00 € veranschlagt (siehe Anlage 1), die nach förmlicher Aufhebung des Sanierungsgebietes ab 2011 noch zu finanzieren wären. Die hier auf dieser Basis vorgeschlagenen Maßnahmen summieren sich auf einen Betrag von 3.107.000,00 (siehe Anlage 2).

 

Die im Aufhebungsgutachten als notwendiger Handlungsbedarf dargestellte Erneuerung des Vorderhauses der Reinhold-Burger-Oberschule (Nr. 7) soll grundsätzlich gesichert werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung prüft gegenwärtig, ob sie das Vorhaben in einem Programm finanzieren kann. Sollte dies möglich sein, entfiele die Finanzierung durch Ausgleichsbeträge.

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass alle vorgeschlagenen Maßnahmen aus den zu erwartenden Ausgleichbeträgen finanziert werden können.

 

In der Öffentlichen Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 16. September 2010, wurde der Bezirksamtsvorlage zugestimmt. Hinweise gab es keine.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Finanzierung der Maßnahmen soll aus dem Titel 883 05 im Kapitel 4610 in dem jeweiligen HH.-Jahr erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass aus Ausgleichsbeträgen gemäß § 154 BauGB entsprechende Einnahmen im Titel 341 92 erzielt worden sind. Nach neueren Schätzungen zu den Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen geht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von einem Volumen von rund 7,8 Mio. € für das Gebiet aus

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Anlage 1 Projektliste Gesamtübersicht

Anlage 2 Projektliste für Aufhebungsverordnung

Anlage 3 Abschlussuntersuchung, Stand Juni 2010

 

 

Matthias Köhne                                                                      Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft


Anlage

 

Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

X

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

X

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

 

X

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

X

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

X

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

.

 

 

 

 
 

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