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Drucksache - VI-1161
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Siehe Anlage
2
Bezirksamt Pankow von Berlin .2010
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Vorbereitung der Aufhebungsverordnung für das Sanierungsgebiet Wollankstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.09.2010 folgende Beschlüsse gefasst:
I. Schwerpunkte für die Realisierung der noch nicht durchgeführten Maßnahmen im Sanierungsgebiet Wollankstraße, die bisher Bestandteil der Kosten- und Finanzierungsübersicht des Sanierungsgebietes waren, sind die Bereiche Schule, öffentliche Spielplätze und Gehwege im öffentlichen Straßenraum.
II. Die in der Anlage aufgelisteten Maßnahmen sollen nach Aufhebung der Rechtsverordnung zur Umsetzung der Sanierungsziele realisiert und aus den einzunehmenden Ausgleichsbeträgen finanziert werden.
III. Der für Stadtentwicklung zuständige Bezirksstadtrat übermittelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Wunsch des Bezirkes Pankow zur Aufnahme der genannten Maßnahmen in die Aufhebungsverordnung für das Sanierungsgebiet Wollankstraße.
Begründung
Schwerpunkte für die Realisierung der noch nicht durchgeführten Maßnahmen, die bisher Bestandteil der Kosten- und Finanzierungsübersicht der Sanierungsgebiete waren, sind die Bereiche Schule, öffentliche Spielplätze und Gehwege im öffentlichen Straßenraum. Für diese Maßnahmen sind in der Kosten- und Finanzierungsübersicht (Stand 2009) Investitionen von insgesamt 18.104.000,00 € veranschlagt (siehe Anlage 1), die nach förmlicher Aufhebung des Sanierungsgebietes ab 2011 noch zu finanzieren wären. Die hier auf dieser Basis vorgeschlagenen Maßnahmen summieren sich auf einen Betrag von 3.107.000,00 € (siehe Anlage 2).
Die im Aufhebungsgutachten als notwendiger Handlungsbedarf dargestellte Erneuerung des Vorderhauses der Reinhold-Burger-Oberschule (Nr. 7) soll grundsätzlich gesichert werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung prüft gegenwärtig, ob sie das Vorhaben in einem Programm finanzieren kann. Sollte dies möglich sein, entfiele die Finanzierung durch Ausgleichsbeträge.
Es kann davon ausgegangen werden, dass alle vorgeschlagenen Maßnahmen aus den zu erwartenden Ausgleichbeträgen finanziert werden können.
In der Öffentlichen Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 16. September 2010, wurde der Bezirksamtsvorlage zugestimmt. Hinweise gab es keine.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Finanzierung der Maßnahmen soll aus dem Titel 883 05 im Kapitel 4610 in dem jeweiligen HH.-Jahr erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass aus Ausgleichsbeträgen gemäß § 154 BauGB entsprechende Einnahmen im Titel 341 92 erzielt worden sind. Nach neueren Schätzungen zu den Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen geht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von einem Volumen von rund 7,8 Mio. € für das Gebiet aus
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage 1 Projektliste Gesamtübersicht Anlage 2 Projektliste für Aufhebungsverordnung Anlage 3 Abschlussuntersuchung, Stand Juni 2010
Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft Anlage
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
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