Drucksache - VI-1140  

 
 
Betreff: Gartendenkmal Hirschhof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.09.2010 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.12.2010 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.01.2011 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 36 BVV am 15.09.2010
VzK 13, Zwischenbericht BA, 38. BVV am 01.12.10
VzK 13, Schlussbericht BA, 39. BVV am 19.01.2011

Begründung:

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalamt die gesamte ursprüngliche Fläche des sogenannten Hi

Bezirksamt Pankow von Berlin                .1. 2011

 

 

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:

in Erledigung der Drs.:VI - 1140

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlußbericht

 

 

Betr.:Gartendenkmal Hirschhof

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung, des in der Sitzung am 15.9.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 1140

 

„Das Bezirksamt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalamt die gesamte ursprüngliche Fläche des sogenannten Hirschhofes als Gartendenkmal zu widmen und dieses Gartendenkmal der Öffentlichkeit dauernd zugänglich zu machen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

 

Das Landesdenkmalamt (LDA) hat den vom Bezirksamt gestellten Antrag, den „Hirschhof“ als Gartendenkmal in die Liste der denkmalgeschützten Anlagen aufzunehmen, mit Schreiben vom 6.12. 2010 abgelehnt.

 

Die Ausweisung eines Gartendenkmals am Standort des Hirschhofes habe das LDA intern bereits 2003 geprüft und nicht befürwortet. Dieser ersten größeren, von progressiven Bürgern Ost-Berlins initiierten öffentlichen Grünanlage in einem dicht bebauten Gründerzeitviertel des Prenzlauer Bergs komme zwar geschichtliche Bedeutung zu und obwohl einem Einzelelement wie etwa der Hirschplastik eine künstlerische Bedeutung zuzuschreiben sei, besitze die Gesamtanlage keine künstlerische Bedeutung im Sinne eines Gartendenkmals nach dem Denkmalschutzgesetz Berlin.

 

Die öffentliche Nutzung des Hofes sei wünschenswert, könne jedoch mit denkmalschutzrechtlichen Mitteln nicht erzielt werden, wenn das Gelände des Hofes sich in Privateigentum befindet.

 

Die weiteren Bemühungen des Bezirksamtes, die Flächen des Hirschhofes dauerhaft für die Öffentlichkeit zu sichern, werden unabhängig von der abschlägigen Antwort des LDA fortgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

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