Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-1140
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .1. 2011
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.: in Erledigung der Drs.:VI - 1140
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlußbericht
Betr.:Gartendenkmal Hirschhof
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung, des in der Sitzung am 15.9.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 1140
„Das Bezirksamt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalamt die gesamte ursprüngliche Fläche des sogenannten Hirschhofes als Gartendenkmal zu widmen und dieses Gartendenkmal der Öffentlichkeit dauernd zugänglich zu machen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Das Landesdenkmalamt (LDA) hat den vom Bezirksamt gestellten Antrag, den „Hirschhof“ als Gartendenkmal in die Liste der denkmalgeschützten Anlagen aufzunehmen, mit Schreiben vom 6.12. 2010 abgelehnt.
Die Ausweisung eines Gartendenkmals am Standort des Hirschhofes habe das LDA intern bereits 2003 geprüft und nicht befürwortet. Dieser ersten größeren, von progressiven Bürgern Ost-Berlins initiierten öffentlichen Grünanlage in einem dicht bebauten Gründerzeitviertel des Prenzlauer Bergs komme zwar geschichtliche Bedeutung zu und obwohl einem Einzelelement wie etwa der Hirschplastik eine künstlerische Bedeutung zuzuschreiben sei, besitze die Gesamtanlage keine künstlerische Bedeutung im Sinne eines Gartendenkmals nach dem Denkmalschutzgesetz Berlin.
Die öffentliche Nutzung des Hofes sei wünschenswert, könne jedoch mit denkmalschutzrechtlichen Mitteln nicht erzielt werden, wenn das Gelände des Hofes sich in Privateigentum befindet.
Die weiteren Bemühungen des Bezirksamtes, die Flächen des Hirschhofes dauerhaft für die Öffentlichkeit zu sichern, werden unabhängig von der abschlägigen Antwort des LDA fortgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine Auswirkungen
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister
1 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |