Drucksache - VI-1125  

 
 
Betreff: Sozialverträgliche Sanierungen und Modernisierungen sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.07.2010 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung federführender Ausschuss
25.11.2010 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.01.2011 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.06.2013 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 35. BVV, 07.07.10
Beschlussempfehlung Ausschuss Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, 39. BVV am 19.01.2011
VzK§13 BA, SB 15. BVV am 05.06.13

Die BVV ersucht das Bezirksamt, bei künftigen Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben in zusammenhängenden Wohnanlagen oder Wo

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                             .2013

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:
 

              in Erledigung der

              Drucksache Nr.: VI-1125

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Sozialverträgliche Sanierungen und Modernisierungen sicherstellen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 39. Sitzung am 19.01.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr. VI-1125 -

 

"Die BVV ersucht das Bezirksamt, bei künftigen Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben in zusammenhängenden Wohnanlagen oder Wohnblöcken bzw. Quartieren von sich aus einen den sozialen Belangen Rechnung tragenden Ablauf des Vorhabens abzusichern und modernisierungsbedingte Umlagen auf die finanziellen Möglichkeiten der Mieter zu begrenzen und auf ihre sozialen Rahmenbedingungen abzustimmen. Ziel der BVV ist es, dass die Bewohner der Quartiere - unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten - in ihrem angestammten Wohnumfeld verbleiben können. Die BVV beschließt dazu die folgenden Rahmenvorgaben:

Die Mietspiegelwerte werden (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) nach der Modernisierung eingehalten.

In Wohnungen von Empfängern nach SBG II und SGB XII entsprechen die Mietkosten nach der Modernisierung höchstens den Werten der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger, so dass die Brutto-Warm-Mieten nicht über die vom Jobcenter getragenen Kosten der Unterkunft steigen.

Bei sonstigen finanziellen und sozialen Härtefällen werden die Mieterhöhungen in den betreffenden Fällen gekappt, um den Mietern vorzugsweise den Verbleib in ihrer Wohnung zu ermöglichen. Von einer sozialen Härte ist dabei immer auch schon dann auszugehen, wenn die Brutto-Warm-Mietkosten ein Drittel des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens übersteigen. Einvernehmliche andere Lösungen können durch die Mieterberatung erarbeitet und abgestimmt werden

Jeder Mieter kann nach Abschluss der Maßnahmen in seine Wohnung zurückkehren. Für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten sind Umsetzwohnungen bereitzustellen. Auf Wunsch soll den Mietern auch ein versetzter Umzug ermöglicht werden. In beiden Fällen sind bestehende Mietverträge anzupassen, so dass keine formale Neuvermietung erfolgt und damit ggf. verbundene (neue oder  höhere) Kautionszahlungen auszuschließen sind. Erstellung eines Quartiers- oder Objektsozialplans durch eine eigentümerunabhängige Mieterberatung, um die Berücksichtigung der sozialen Situation und die finanziellen Möglichkeiten der Mieter zu erfassen und zu berücksichtigen.

Zur Umsetzung der vorgenannten Punkte wird das Bezirksamt ersucht, von sich aus zu prüfen, ob sich ein Bauantrag in einem der in der Anlage 1 aufgeführten Bereiche befindet.

Nach positiver Prüfung oder einem hinreichenden Verdacht auf eine den vorgenannten Zielen widersprechende Modernisierung, ist der Bauherr unverzüglich über die sozialen Sanierungs- und Modernisierungsziele des Bezirks zu informieren, damit dieser seine Maßnahmen den bezirklichen Zielen anpasst.

Kommt mit dem Bauherrn zunächst keine Einigung zustande, ist für den entsprechenden Bereich die Aufstellung einer Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 vorzunehmen, um einen den sozialen Belangen Rechnung tragenden Ablauf der geplanten Maßnahmen durchzusetzen.

Der BVV ist in einer VzK jahrgangsweise über die Umsetzung des Beschlusses zu berichten." -

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Ein zentrales stadtentwicklungspolitisches Ziel des Bezirksamts besteht darin, mit der Schaffung rechtssicherer städtebaurechtlicher als auch sozialer Rahmenbedingungen, die Sicherstellung des Verbleibs einkommensschwacher Haushalte in ihren Wohnquartieren zu ermöglichen.

 

Auch der Berliner Senat verfolgt dieses Ziel. Am 04.09.2012 hat der Senat mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften das "Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten" geschlossen. Dieses Bündnis trägt der angespannten Wohnraumversorgung in den Innenstadtbezirken Rechnung. Hinsichtlich der Sanierung von Bestandswohnungen wird die Modernisierungsumlage von 11 % (gesetzliche Regelung) auf 9 % abgesenkt. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht jedoch allein nicht aus, um die Sanierung für alle Bewohner bezahlbar zu machen. Hierzu bedarf es weiterer Regelungen.

 

Das Bezirksamt Pankow hat daher eine Reihe öffentlich-rechtlicher Verträge geschlossen, die auf der Basis mehrer Diskussionen im  Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen der BVV Pankow qualifiziert wurden. Zuletzt und beispielhaft sei auf den Vertrag mit der GEWOBAG für die Wohnungen in der Erich-Weinert-Straße 32 - 38 (gerade) und Scherenbergstraße 23 hingewiesen. Dieser Vertrag wurde auf der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen am 14.03.2013 vorgestellt.

 

Die Eckpunkte des Vertrages lauten:
 

Reduzierung der Nettokaltmiete nach Sanierung für alle Bestandsmieter auf ? 5,47/m²,

keine weitere Mieterhöhung nach Mietspiegel für die Dauer von drei Jahren,

besondere Regelungen für finanzielle Härtefälle (SGB II und SGB XII),

besondere Regelung für Wohngeldberechtigte (Drittelregelung),

Einvernehmensgrundsatz, Abschluss von Modernisierungsvereinbarungen,

Ersatzwohnraumversorgung durch Berlin,

Belegungsrechte für Berlin,

Regelungen zum Aufwendungsersatz durch den Vermieter, vor allem Umzugskosten,

Durchführung des Verfahrens durch die eigentümerunabhängige Mieterberatung.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat diesen Vertrag einstimmig begrüßt und als richtungsweisend zur Begleitung künftiger Sanierungsvorhaben bezeichnet.

 

Das Bezirksamt strebt darüber hinaus an, die Gebietskulissen des Sozialen Erhaltungsrechts auszuweiten, um sowohl den Wohnungsbestand erhalten zu können als auch den Umfang von Modernisierungsmaßnahmen einzugrenzen.

 

Auf Initiative des Bezirksamts Pankow wurde zudem in einem Schreiben von Staatssekretär Gothe vom 14.03.2013 angekündigt, dem Abgeordnetenhaus Berlin noch vor der Sommerpause eine Rechtsverordnung vorzulegen, deren Ziel es ist, in  Geltungsbereichen einer Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB  die Umwandlung von Mietwohnraum in Einzeleigentum einem Genehmigungsvorbehalt zu unterwerfen.

 

Damit wird den sozialen Belangen von Mietern in besonderem Maße Rechnung getragen, da die Umwandlung von Mietwohnraum in Einzeleigentum in mehreren Studien als wesentlicher Faktor der Verdrängung einkommensschwacher Haushalte aus ihren angestammten Wohnquartieren identifiziert wurde.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt anzusehen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

4

 

 
 

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