Drucksache - VI-1121  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung und Straßenbäume für die Bewohner im Eschengraben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.07.2010 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
02.11.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.12.2010 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2011 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
30.03.2011 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
13.04.2011 
öffentliche/nichtöffentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 35. BVV, 07.07.10
Beschlussempfehlung Ausschuss öffentliche Ordnung, 38. BVV am 01.12.2010
VzK 13 BA, Schlussbericht, 41. BVV am 30.03.2011

a

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .02.2011

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:

 

in Erledigung der

Drucksache Nr.: VI-1121

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Verkehrsberuhigung und Straßenbäume für die Bewohner im Eschengraben

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 38. Tagung der BVV am 01.12.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – VI-1121:

 

a.        Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob nach Abschluss der Baumaßnahmen im
Bereich Eschengraben 10 – 14 der Gehweg auf der Südseite des Eschengrabens bis
zur Berliner Straße verlängert werden kann. Dabei soll der Gehweg entlang der denkmalgeschützten Remise der Schultheiß-Brauerei nach Norden versetzt in angemessener Breite bis zur Berliner Straße weitergeführt werden, um die Verbindung herzustellen und zugleich die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Einengung der Fahrbahn und damit Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zu erreichen.
 

b.        Im Zuge der Gehwegherstellung soll für die Südseite des Eschengrabens – zwischen Trelleborger und Berliner Straße – geprüft werden, ob, wo und wie Baumscheiben angelegt und Straßenbäume (unter finanzieller Beteiligung der Bewohner der Baugruppen) gepflanzt werden können.
 

c.        Im Kreuzungsbereich Eschengraben/Trelleborger Straße wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, wie durch bauliche und/oder verkehrliche Maßnahmen die Verkehrssicherheit erhöht werden kann.
 

d.        In die Planungen bzw. die konkrete Gestaltung sollen die Bewohnerinnen und Bewohner der entsprechenden Baugruppen sowie weitere interessierte Anwohner aktiv einbezogen werden.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

 

Zu a)

Eine Heranführung des südlichen Gehweges im Eschengraben an die Berliner Straße ist möglich und erstrebenswert.
In Anbetracht der nicht ausreichend vorhandenen Unterhaltungsmittel für das öffentliche Straßenland wäre hier allerdings nur eine Promenadenbefestigung in vorhandener Gehwegbreite und mit vorhandener Bordlage finanziell möglich. Weiterhin muss das fehlende Pflaster im Fahrbahnbereich später, aber erst nach Beendigung aller Hochbauvorhaben, ergänzt werden (geschätzte Kosten für die Fahrbahn – ca. 25 T€).

Das Gelände der alten Weißbierbrauerei gilt zudem aufgrund der gewünschten Entwick-lung und einer Bauvoranfrage als planungsbefangen, sodass hier diese Entwicklung für eine endgültige Querschnittsaufteilung von Fahrbahn und Gehweg im Bereich des Eschengrabens abgewartet werden muss.
 

Zu b)

Baumscheiben sind angelegt, fehlende können nach Prüfung des unterirdischen Raumes jederzeit ergänzt werden.
 

Zu c)

Der Knotenpunkt Eschengraben/Trelleborger Straße ist Bestandteil des untergeordneten Straßennetzes und als solcher Teil einer geschwindigkeitsreduzierten Tempo 30-Zone. Durch die geltende Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ (§ 8 Abs. 1 StVO) fahren die Kraftfahrer mit verminderter Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft. Die Fahrbahnränder der Trelleborger Straße und der Straße Eschengraben werden längsseitig beparkt, sodass auch durch die Parkordnung keinerlei Erschwernis beim Überqueren der Kreuzung durch Fußgänger besteht.

 

Ein Umbau des Kreuzungsbereiches Eschengraben/Trelleborger Straße (Gehweg-vorsteckungen) muss abgelehnt werden. Größere Fahrzeuge (Feuerwehr, Müllfahr-zeuge) könnten aufgrund der geringen Fahrbahnbreite (nur 7,5 m) rechts bzw. links nicht mehr abbiegen.

Ebenfalls abzulehnen sind Aufpflasterungen im Einmündungsbereich, da diese Auswirkungen auf die Vorfahrtsregelung haben.

Außerdem gilt zu beachten, dass Einengungen der ohnehin nicht breiten Fahrbahn unter Umständen den Gegenverkehr verhindern und Parkplätze dadurch wegfallen würden. Auch hier kann es keine Zustimmung geben.
 

Zu d)

Bei den bereits fertig gestellten Wohnhäusern haben die jeweiligen Baugruppen die Neugestaltung der Gehwege komplett finanziert und waren auch einbezogen in die Planung (z. B. Abstimmung der Tiefgaragenzufahrt).

Wenn die weiteren Baugruppen/Bewohner der sich anschließenden Wohnhäuser sich aktiv an der Finanzierung der Umgestaltungen beteiligen, werden sie selbstverständlich auch in die Planung einbezogen.

 

 

Wir bitten, damit die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für

Öffentliche Ordnung

 

3

 
 

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