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Drucksache - VI-1121
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1121
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verkehrsberuhigung und Straßenbäume für die Bewohner im Eschengraben
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 38. Tagung der BVV am 01.12.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – VI-1121:
„ a. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob nach Abschluss der Baumaßnahmen im b. Im Zuge der Gehwegherstellung soll für die Südseite des Eschengrabens – zwischen Trelleborger und Berliner Straße – geprüft werden, ob, wo und wie Baumscheiben angelegt und Straßenbäume (unter finanzieller Beteiligung der Bewohner der Baugruppen) gepflanzt werden können. c. Im Kreuzungsbereich Eschengraben/Trelleborger Straße wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, wie durch bauliche und/oder verkehrliche Maßnahmen die Verkehrssicherheit erhöht werden kann. d. In die Planungen bzw. die konkrete Gestaltung sollen die Bewohnerinnen und Bewohner der entsprechenden Baugruppen sowie weitere interessierte Anwohner aktiv einbezogen werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Zu a) Eine Heranführung des südlichen Gehweges im Eschengraben an die Berliner Straße ist möglich und erstrebenswert. Zu b) Baumscheiben sind angelegt, fehlende können nach Prüfung des unterirdischen Raumes jederzeit ergänzt werden. Zu c) Der Knotenpunkt Eschengraben/Trelleborger Straße ist Bestandteil des untergeordneten Straßennetzes und als solcher Teil einer geschwindigkeitsreduzierten Tempo 30-Zone. Durch die geltende Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ (§ 8 Abs. 1 StVO) fahren die Kraftfahrer mit verminderter Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft. Die Fahrbahnränder der Trelleborger Straße und der Straße Eschengraben werden längsseitig beparkt, sodass auch durch die Parkordnung keinerlei Erschwernis beim Überqueren der Kreuzung durch Fußgänger besteht.
Ein Umbau des Kreuzungsbereiches Eschengraben/Trelleborger Straße (Gehweg-vorsteckungen) muss abgelehnt werden. Größere Fahrzeuge (Feuerwehr, Müllfahr-zeuge) könnten aufgrund der geringen Fahrbahnbreite (nur 7,5 m) rechts bzw. links nicht mehr abbiegen. Ebenfalls abzulehnen sind Aufpflasterungen im Einmündungsbereich, da diese Auswirkungen auf die Vorfahrtsregelung haben. Außerdem gilt zu beachten, dass Einengungen der ohnehin nicht breiten Fahrbahn unter Umständen den Gegenverkehr verhindern und Parkplätze dadurch wegfallen würden. Auch hier kann es keine Zustimmung geben. Zu d) Bei den bereits fertig gestellten Wohnhäusern haben die jeweiligen Baugruppen die Neugestaltung der Gehwege komplett finanziert und waren auch einbezogen in die Planung (z. B. Abstimmung der Tiefgaragenzufahrt). Wenn die weiteren Baugruppen/Bewohner der sich anschließenden Wohnhäuser sich aktiv an der Finanzierung der Umgestaltungen beteiligen, werden sie selbstverständlich auch in die Planung einbezogen.
Wir bitten, damit die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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