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Drucksache - VI-1112
Siehe Anlage
Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal empfiehlt der BVV der Drucksache VI -1112, „Ergänzungsplan des Bezirks Pankow zum Doppelhaushaltsplan 2010/2011 - hier Haushaltsjahr 2011“ in der durch die Drs. VI-1138, „1. Nachschiebeliste zur BVV-DRS VI 1112/ 2010“ geänderten Form zuzustimmen.
Begründung zur Beschlussempfehlung
Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal hat die Drs. VI -1112, „Ergänzungsplan des Bezirks Pankow zum Doppelhaushaltsplan 2010/2011 - hier Haushaltsjahr 2011“ sowie die Drs. VI -1138, „1. Nachschiebeliste zur BVV-DRS VI 1112/ 2010“ am 26.08.2010 in erster Lesung sowie am 09.09.2010 in zweiter Lesung beraten. Zur zweiten Lesung lagen dem Ausschuss die Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse schriftlich vor.
Der Finanzausschuss hat sich die vorgeschlagenen Änderungen im Haushaltsplan durch das Bezirksamt umfassend erläutern lassen.
· Die geänderten Ansätze auf Grundlage der Fortschreibung der Globalsumme 2011 durch die Senatsverwaltung für Finanzen vom 09. Juni 2010, insbesondere bei den Hilfen zur Erziehung, der Kindertagesbetreuung, der Tagespflege und der Eingliederungshilfe. · Die von der Senatsverwaltung für Finanzen eingeforderte Konsolidierungsvorgabe. · Die Berücksichtigung des Wirtschaftsplans für die Parkraumbewirtschaftung im Haushaltsplan. · Die Auflösung der Pauschalen Minderausgabe in Höhe von 583 T €. · Die Auflösung der Pauschalen Mehrausgabe für Personalkosten in Höhe von 3.452 T €.
Der Finanzausschuss schlägt der BVV vor, der Drucksache VI -1112, „Ergänzungsplan des Bezirks Pankow zum Doppelhaushaltsplan 2010/2011 - hier Haushaltsjahr 2011“ in der durch die Drs. VI-1138, „1. Nachschiebeliste zur BVV-DRS VI 1112/ 2010“ geänderten Form zuzustimmen.
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Ergänzungsplan des Bezirks Pankow zum Doppelhaushaltsplan 2010/2011 hier: Haushaltsjahr 2011
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Ergänzungsplan des Bezirks Pankow zum Doppelhaushaltsplan 2010/2011 für das Haushaltsjahr 2011 (Anlage D) wird zugestimmt.
3. Begründung
Mit der Fortschreibung der Globalsummen 2011 wurden durch die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 09. Juni 2010 (Rundschreiben SE Finanzen 05/2010) für den Bezirk Pankow folgende Auflagen erteilt:
„Pankow hat das Jahr 2009 mit einem positiven Ergebnis von 3.452 T€ abgeschlossen. Dieser Überschuss ist bereits in den Schuldenstand des Bezirks eingerechnet; er ist gesondert auszuweisen und darf nicht für Mehrausgaben verwendet werden. Pankow hat das Haushaltsjahr 2009 mit einem isolierten Überschuss i.H.v. +1,6 Mio. € abgeschlossen. Das Ergebnis liegt aber unterhalb der Konsolidierungsvorgabe des Haushaltes für 2009 (+5,3 Mio. €). Wie bereits ausgeführt ist dieser Konsolidierungsfehlbetrag im übernächsten Haushaltsjahr nachzuholen. Bereits mit der Einreichung der Bezirkshaushaltspläne hat der Bezirk Pankow Pauschalen in einer Größenordnung von –543 T€ veranschlagt. Unter Berücksichtigung der Fortschreibung 2011 (+4.113 T€; ohne Kita), der Sperre des Überschusses aus 2009 und der Erwirtschaftung des Konsolidierungsfehlbetrags aus 2009 beläuft sich die derzeit bestehende pauschale Minderausgabe auf –128 T€, die noch aufzulösen ist. Der Bezirk Pankow hat für das Haushaltsjahr 2011 einen Ergänzungsplan vorzulegen, der die Fortschreibung mit realistischen Ansätzen beinhaltet und saldiert keine pauschale Minderausgabe ausweist. Weiterhin hat der Bezirk im Kapitel 59 50 den Titel 971 08 - Ausgleich des Konsolidierungsdefizits des vorletzten Haushaltsjahres – mit einem Betrag von 3.698 T€ aufzunehmen und qualifiziert zu sperren. Der Überschuss des vorletzten Jahres ist ebenfalls im Ergänzungsplan mit Ausgleich in gleicher Höhe bei der pauschalen Mehrausgabe auszuweisen. Die pauschale Mehrausgabe ist in Höhe von 3.452 T€ qualifiziert zu sperren. Beide Sperren dienen nicht zum Ausgleich einer pauschalen Minderausgabe und können nur von der Senatsverwaltung für Finanzen nach zustimmender Kenntnisnahme des Hauptausschusses aufgehoben werden. Gleichzeitig kann der Titel 960 20 – Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres – auf 0 gesetzt werden. Der Ergänzungsplan ist der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Hauptausschuss vorzulegen. Bis zur Billigung durch den Hauptsausschuss gilt für den Bezirk Pankow ab dem 01.01.2011 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB.“
In Umsetzung dieser Vorgaben hat das Bezirksamt in seiner Sitzung am 29.06.2010 beschlossen, den in Anlage D beigefügten Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2011 der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Beschluss folgt folgenden Maßgaben:
Durch die Fortschreibung erhöht sich die Zuweisung an den Bezirk um 22.688 T€.
Gleichzeitig wurden die Einnahmevorgaben für den Bezirk um 2.269 T€ erhöht. Die Erhöhung entfiel zu 1.785 T€ auf das Einnahmefeld E 05 (Elternbeiträge Kita/Hort; Erhöhung der Vorgabe korrespondiert mit der erhöhten Ausgabezuweisung Kita) sowie zu 484 T€ auf das Einnahmefeld E 03 (Verwaltungseinnahmen; Erhöhung in Anpassung an das bezirksübergreifende Ist 2009). Einzelheiten hierzu sind der Anlage C zu entnehmen.
Die Fortschreibung der Ausgaben bezieht sich insbesondere auf die Transferausgaben und hier weit überwiegend auf die Erhöhung der Ausgaben für die Kita-Betreuung (+ 20.269 T€). Insgesamt ergeben sich folgende Fortschreibungen der Transferausgaben:
(Angaben in €)
Einzelheiten zu den neuen Vorgaben für die Transferausgaben sind den Anlagen A und B zu entnehmen.
Daneben wurde durch die Aufgabenaufschichtung Abendgymnasium (an SenBWF) die Zuweisung an den Bezirk um 167 T€ gemindert. Gleiches gilt für die Aufgabenübertragung Familienkasse an den Bezirk Treptow-Köpenick (72 T€). Für das Netzwerk Kinderschutz erhielt der Bezirk 91 T€ Personalmittel. Durch den von 2008 nach 2009 erhöhten Baupreisindex sowie die erhöhten Zinsen und Abgänge bei den beamteten Dienstkräften mussten die abzuführenden Beträge für Kalkulatorische Kosten im Saldo um 808 T€ erhöht werden.
Abschließend war in Umsetzung der oben zitierten Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen der in 2009 nicht vollständig erbrachte Konsolidierungsbetrag (3.698 T€) in den Haushalt 2011 einzustellen sowie die bislang im Haushalt enthaltenen Pauschalen Minderausgaben (583 T€) und Mehrausgaben (143 T€) aufzulösen.
Vorgegeben ist ebenfalls die Abbildung der Auswirkungen der Parkraumbewirtschaftung, die bisher keine Berücksichtigung im Haushaltsplan fand. Der Beschluss über die Einführung der Parkraumbewirtschaftung und den Wirtschaftsplan erfolgte zeitlich nach der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2010/2011, sodass die nun erforderliche Einarbeitung wie eine technische Fortschreibung zu betrachten ist. Die im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung einzuarbeitenden Beträge ergeben im Saldo einen Überschuss der Einnahmen zu den Ausgaben von 2.494 T€.
Da die Summe der Fortschreibungen der Ausgabepositionen um 3.972 T€ höher ist als die Fortschreibung der Zuweisung sowie die Erhöhung der Einnahmevorgaben und der Saldo aus der Parkraumbewirtschaftung hiervon 2.494 T€ decken konnte, musste das Bezirksamt Entscheidungen zur Gegenfinanzierung des verbleibenden Betrages in Höhe von 1.478 T€ treffen.
Herangezogen werden kann dabei zunächst die im Kapitel 40 60 Titel 70601 veranschlagte Rate für den Um- und Erweiterungsbau Husemannsportplatz, Pichelswerder Str. 71. Die hier angesetzten 679 T€ werden zur Finanzierung nicht mehr benötigt, da die Maßnahme zwischenzeitlich durch eine Basiskorrekturzusage der Senatsverwaltung für Finanzen und ein Vorziehen der Maßnahme abgeschlossen werden konnte.
Damit verbleiben 799 T€ an Deckungslücke.
Nach den Zuweisungsunterlagen für 2011 weist der Bezirk Pankow bei den Produkten der Hilfen zur Erziehung einen Budgetgewinn von 1.413 T€ aus. Dieser resultiert ausschließlich aus Stückkostenvorteilen des Bezirks im Vergleich zum Median / Zuweisungspreis aller Bezirke, da die Planmengen für 2011 identisch mit den (korrigierten) Ist-Mengen des Jahres 2009 sind. Obwohl der Bezirk bislang immer seine Ausgabeansätze bei Transferausgaben in Höhe der Zuweisung gebildet hat, besteht hier die Möglichkeit, die Stückkostenvorteile der Hilfen zur Erziehung zur Finanzierung o.a. Deckungslücke zu verwenden.
Vor diesem Hintergrund kommt das Bezirksamt zu dem Ergebnis, entgegen der bisherigen Verfahrensweise die verbleibende Deckungslücke (799 T€) durch eine Ansatzkürzung der Hilfen zur Erziehung zu schließen. Durch eine Überwachung der Haushaltswirtschaft sind ggf. entstehende Risiken rechtzeitig zu identifizieren und bei Bedarf wird das Bezirksamt gegensteuern.
Flankiert werden muss diese Art des Ausgleichs aber durch eine Minimierung anderer Haushaltsrisiken. Bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL) ohne Krankenhilfe ist die Eingliederungshilfe Jugend besonders auffällig. So betragen die Defizite bei der Eingliederungshilfe außerhalb von Einrichtungen insbesondere aus der Beauftragung Freier Träger statt Honorarkräften 1.376 T€.
Bei einer (bisher üblichen) Ansatzbildung für die entsprechenden Transferausgaben in Höhe der Zuweisung der Senatsverwaltung für Finanzen könnten ohne Gegensteuerung zum Jahresende wiederum Defizite in der genannten Höhe entstehen. Umgekehrt würde jede Reduzierung der Stückkosten unmittelbar zu geringeren Mehrausgaben in der Haushaltswirtschaft des Bezirks führen. Deutlich wird hieraus das finanzielle Potential und die Notwendigkeit einer verstärkten Umstellung der Leistungserbringung innerhalb der Eingliederungshilfe Jugend.
Vor diesem Hintergrund ist die Umstellung haushaltswirtschaftlich unbedingt weiter zu verfolgen, um die mit dem Ergänzungsplan verbundenen Entscheidungen abzusichern.
4. Rechtsgrundlage
§ 33 Abs. 2 LHO sowie § 12 Abs. 2 Ziff. 11 BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
siehe Anlagen 1 und 2
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
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