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Drucksache - VI-1110
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .06.2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage
zur Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG Gegenstand
der Vorlage Übertragung
der Jugendfreizeiteinrichtung „Der Würfel“ an den freien Träger
„Netzwerk Spiel/Kultur Prenzlauer Berg e.V.“ (Netzwerk) zum 01.08.2010 Beschlussentwurf Die BVV
wolle beschließen: Die
kommunale Jugendfreizeiteinrichtung „Der Würfel“,
Wolfgang-Heinz-Str. 45, 13125 Berlin, wird zum 01.08.2010 zur Nutzung als
Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) an den freien Träger „Netzwerk
Spiel/Kultur Prenzlauer Berg e.V.“ (Netzwerk) übertragen. Begründung Der
Beschluss zur Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung „Der
Würfel“ in der Wolfgang-Heinz-Str. 45
an den freien Träger Netzwerk ist ein Ergebnis der
Entwicklungsplanung des Jugendamtes und des Kinder- und Jugendhilfeausschusses
(KJHA) über das gesamte Netz der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Diese
Übertragung steht im Zusammenhang mit mehreren zur Beschlussfassung der BVV
vorliegenden Übertragungen sowie mit weiteren im Beschluss des KJHA Nr. 43 vom
17.11.2009 näher bezeichneten Veränderungen in Jugendfreizeitstätten des
Bezirkes Pankow. Den Beschlüssen des KJHA ging ein strukturiertes Projekt mit
mehrmonatiger Projektgruppenarbeit unter Einbindung von Akteuren und Trägern
der Jugendhilfe sowie von Vertretern
mehrerer Fraktionen der BVV voraus. Die gefassten Beschlüsse haben das
Ziel, die Effektivität der Jugendarbeit trotz reduzierter Ressourcen durch
deren effiziente Nutzung zu sichern. Das
Prinzip des Nachrangs (Subsidiarität) bezirklicher Leistungserbringung
gegenüber der Leistungserbringung durch Träger der freien Jugendhilfe wird
durch die Übertragung von Einrichtungen der Jugendarbeit gestärkt. Neben der
Überprüfung der inhaltlich-konzeptionellen Orientierung der Arbeit der
Einrichtungen im Allgemeinen und für die jeweiligen Standorte und Angebote
musste den finanziellen und personellen Rahmenbedingungen Rechnung getragen
werden. So muss ein
Verlust von 16 Stellen seit 2007 kompensiert werden. Außerdem ist die
qualifizierte Besetzung freier Stellen unter den derzeitigen Bedingungen der
Personalwirtschaft nicht möglich. So waren im Jahr 2009 im Kapitel 4011 in der
Regel zumindest 6 Stellen unbesetzt. Das soll
nicht in erster Linie über Schließungen, sondern über die neue Organisation des
Netzes, Kooperationen mit anderen Bereichen, Übertragung in freie Trägerschaft
und konzeptionelle Neuorientierung vollzogen werden. Der Träger
Netzwerk hat ein fundiertes und, den Anforderungen der Jugendarbeit
entsprechend, ausgereiftes Konzept vorgelegt. Aufgrund seiner detaillierten
konzeptionellen Vorstellungen und seiner
langjährigen Erfahrungen auf dem Feld der Kinder- und Jugendfreizeitarbeit
realisiert Netzwerk voraussichtlich die im Interessenbekundungsverfahren
geforderten Aufgaben und Zielstellungen umfassend. Der Träger beabsichtigt, den
Würfel als Kindereinrichtung mit dem Schwerpunkt offene Arbeit weiter zu
betreiben und das Projekt „Moorwiese“ – eine Konzeptskizze
liegt im Jugendamt vor - des Trägers nahe der Schule „Am Sandhaus“
als Filiale mit dem Profil Abenteuerspielplatz (mit archäologischer
Ausrichtung) zu entwickeln und mit der JFE „Der Würfel“ zu verknüpfen. Über
das Projekt „Moorwiese“, das
in Kooperation mit der bisherigen kommunalen Einrichtung arbeitet und seine
Mitarbeit an den regionalen Planungsraumkonferenzen und gemeinsamen
Ferienprojekten der Region, ist der Träger bereits gut in die Strukturen der
Kinder- und Jugendsozialarbeit des Sozialraums Buch integriert. In Vorbereitung
der Übertragung der JFE „Der Würfel“ ist ein
jugendhilfespezifisches Auswahlverfahren (Interessenbekundungsverfahren)
durchgeführt worden. Der KJHA hat mit Beschluss vom 27.04.2010 die
Verwaltung des Jugendamts beauftragt: „…mit
dem für die jeweilige Einrichtung ausgewählten Träger weitere Gespräche zu
führen und die Jugendfreizeiteinrichtungen an den Träger mit der Zweckbindung
„Jugendfreizeitstättenarbeit“ im Rahmen des eingereichten Konzepts
(ggf. mit ergänzenden Vorgaben und nach Beschlussfassung der BVV) zum
01.07.2010 zu übertragen. Die
Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt alle erforderlichen Schritte zur
Finanzierung des jeweiligen Projektes im Rahmen von Zuwendungen aus 4011/68425
einzuleiten und diese rechtzeitig vor Projektbeginn auszureichen. Die
Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtungen erfolgt miet- und
betriebs-kostenfrei.“ Für die JFE
„Der Würfel“ wurde der Träger Netzwerk ausgewählt und durch den
KJHA bestätigt. Ein
kommunaler Mitarbeiter hat sich bereit erklärt, sich befristet für eine
Tätigkeit beim freien Träger Netzwerk beurlauben zu lassen. Darüber hinaus wird
das Jugendamt weitere Personalmittel einsparen, so dass den erhöhten
Transfermitteln für die Arbeit des Trägers entsprechende
Personalmitteleinsparungen gegenüberstehen. Die
Räumlichkeiten werden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen dem Träger
mietkostenfrei überlassen. Es
wird ein Nutzungsvertrag zwischen dem Bezirksamt und Netzwerk geschlossen, der
u. a. den Zweck und die Konditionen der Nutzung regelt. Die Unterhaltung und
Verkehrssicherung der Freifläche obliegt dem Träger. Die
Voraussetzungen entsprechend § 47 AG KJHG wurden geprüft und liegen
gegenwärtig vor. Die
Umsetzung des Beschlusses obliegt federführend dem Geschäftsbereich Jugend und
Immobilien. Rechtsgrundlage § 36
Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Ziff. 10 BezVG §§ 2,
11 und 74 SGB VIII § 47
AG KJHG Haushaltsmäßige
Auswirkungen Das
Bezirksamt wird durch Stelleneinsparung bei den Personalmitteln sowie durch
Mehreinnahmen im Bereich der vom Träger zu tragenden Betriebskosten entlastet.
Durch eine auszureichende Zuwendung an den Träger wird es belastet. Es ergeben
sich voraussichtlich Minderausgaben in Kapitel 4011 Titel 42501 in
Höhe von 44.871 € im Jahr 2010 und 107.648 € im Jahr 2011 durch
Einsparung von Personal ab 01.08.2010. Im Kapitel 4011 Titel 42701 werden
Mittel in Höhe von 13.048 € im Jahr 2011 zur Deckung der erforderlichen
Mehrausgaben eingespart. Im Kapitel 4010 Titel 67139 werden Mittel in Höhe von
9265 € im Jahr 2010 und 9.304 € im Jahr 2011 zur Deckung der
Mehrausgaben eingespart. In den Kapiteln 3306 und 4211 erfolgen Mehreinnahmen
durch die Betriebskostenzahlungen des Trägers in Höhe von voraussichtlich 5.298
€ in 2010 und 12.716 € in 2011. Im Kapitel
4011 Titel 68425 ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von voraussichtlich
59.465 € im Jahr 2010 und 142.716 € im Jahr 2011 durch die
erforderliche Zuwendung an den freien Träger zur Finanzierung der Aufgaben der
freien Jugendhilfe in der Jugendfreizeitstätte „Der Würfel“. Für das
Bezirksamt ist die Übertragung voraussichtlich kostenneutral. Einsparungen
werden mit der Übertragung im Saldo nicht erzielt. Die
Verpflichtung des Trägers, die Betriebskosten für die Einrichtung zu zahlen,
weicht von der bisher bei den Projekten der Jugendarbeit überwiegend
praktizierten Betriebskostenbefreiung ab. Sie stärkt die Motivation des
Trägers, zu Betriebskostenreduzierungen aktiv beizutragen und trägt so zu
effizientem Ressourceneinsatz im Sinne der Aufgabe bei. Die
Beurlaubung eines Mitarbeiters erfolgt zeitlich befristet, so dass bei
Beendigung der Beurlaubung eine Vermittlung des Mitarbeiters in eine freie
Stelle des Bezirksamtes oder des Landes Berlin erforderlich wird. Derzeit ist
sowohl für den Bereich der Kindertagesstätten der Eigenbetriebe als auch für
den Bereich der Schulhorte der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und
Forschung von einer problem-losen Vermittlungsmöglichkeit für Erzieher
auszugehen. Ebenso ist
derzeit für Sozialarbeiter von guten Vermittlungsmöglichkeiten innerhalb der
Jugendämter Berlins auszugehen. Die Kosten für die Immobilie werden ab
dem Zeitpunkt der Übertragung auf das Produkt „Allgemeine Kinder- und
Jugendförderung durch freie Träger“ (78401) gebucht. Die erstellten
Mengen werden entsprechend den Vorgaben der Kosten- und Leistungsrechnung
anteilig auf das Produkt gebucht. Die Folgen
der Übertragung für die Budgetierung des Bezirks können derzeit nicht
eingeschätzt werden, da wichtige Parameter wie die getrennte oder gemeinsame
Budgetierung von Transferprodukten und Verwaltungsprodukten der Jugendarbeit
sowie die Perspektive des Planmengenverfahrens (Wertausgleich) derzeit noch
ergebnisoffen verhandelt werden. Das Bezirksamt Pankow beteiligt sich
interessengeleitet an den Aushandlungsprozessen im Land Berlin. Im bisher
praktizierten Budgetierungsverfahren erleiden vor allem die Bezirke
Budgetverluste, die freie Träger in geringerer Relation als der Durchschnitt
aller Bezirke, mit der Leistungserbringung beauftragen. Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung siehe
Anlage Kinder-
und Familienverträglichkeit Durch die
Ergänzung der Angebote für Kinder um Elemente der erlebnis- und
spielpädagogischen Arbeit und die räumliche Erweiterung der Arbeit um einen
Abenteuerspielplatz werden Angebote für Kinder und Familien qualitativ und
quantitativ verbessert. Matthias
Köhne Christine
Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Jugend und Immobilien Auswirkungen
von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen
Agenda 21
Entsprechende
Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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