Drucksache - VI-1110  

 
 
Betreff: Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung "Der Würfel" an den freien Träger "Netzwerk Spiel/Kultur Prenzlauer Berg e.V." (Netzwerk) zum 01.08.2010
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.07.2010 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung BA, 35 BVV 07.07.2010

Siehe Anlage

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin           .06.2010

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                  Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG

 

 

Gegenstand der Vorlage

 

Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung „Der Würfel“ an den freien Träger „Netzwerk Spiel/Kultur Prenzlauer Berg e.V.“ (Netzwerk) zum  01.08.2010

 

Beschlussentwurf

 

Die BVV wolle beschließen:

 

Die kommunale Jugendfreizeiteinrichtung „Der Würfel“, Wolfgang-Heinz-Str. 45, 13125 Berlin, wird zum 01.08.2010 zur Nutzung als Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) an den freien Träger „Netzwerk Spiel/Kultur Prenzlauer Berg e.V.“ (Netzwerk) übertragen.

 

Begründung

 

Der Beschluss zur Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung „Der Würfel“ in der Wolfgang-Heinz-Str. 45  an den freien Träger Netzwerk ist ein Ergebnis der Entwicklungsplanung des Jugendamtes und des Kinder- und Jugendhilfeausschusses (KJHA) über das gesamte Netz der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen.

 

Diese Übertragung steht im Zusammenhang mit mehreren zur Beschlussfassung der BVV vorliegenden Übertragungen sowie mit weiteren im Beschluss des KJHA Nr. 43 vom 17.11.2009 näher bezeichneten Veränderungen in Jugendfreizeitstätten des Bezirkes Pankow. Den Beschlüssen des KJHA ging ein strukturiertes Projekt mit mehrmonatiger Projektgruppenarbeit unter Einbindung von Akteuren und Trägern der Jugendhilfe sowie von Vertretern  mehrerer Fraktionen der BVV voraus. Die gefassten Beschlüsse haben das Ziel, die Effektivität der Jugendarbeit trotz reduzierter Ressourcen durch deren effiziente Nutzung zu sichern.

Das Prinzip des Nachrangs (Subsidiarität) bezirklicher Leistungserbringung gegenüber der Leistungserbringung durch Träger der freien Jugendhilfe wird durch die Übertragung von Einrichtungen der Jugendarbeit gestärkt.

 

Neben der Überprüfung der inhaltlich-konzeptionellen Orientierung der Arbeit der Einrichtungen im Allgemeinen und für die jeweiligen Standorte und Angebote musste den finanziellen und personellen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden.

 

So muss ein Verlust von 16 Stellen seit 2007 kompensiert werden. Außerdem ist die qualifizierte Besetzung freier Stellen unter den derzeitigen Bedingungen der Personalwirtschaft nicht möglich. So waren im Jahr 2009 im Kapitel 4011 in der Regel zumindest 6 Stellen unbesetzt.

Das soll nicht in erster Linie über Schließungen, sondern über die neue Organisation des Netzes, Kooperationen mit anderen Bereichen, Übertragung in freie Trägerschaft und konzeptionelle Neuorientierung vollzogen werden.

 

Der Träger Netzwerk hat ein fundiertes und, den Anforderungen der Jugendarbeit entsprechend, ausgereiftes Konzept vorgelegt. Aufgrund seiner detaillierten konzeptionellen Vorstellungen und  seiner langjährigen Erfahrungen auf dem Feld der Kinder- und Jugendfreizeitarbeit realisiert Netzwerk voraussichtlich die im Interessenbekundungsverfahren geforderten Aufgaben und Zielstellungen umfassend. Der Träger beabsichtigt, den Würfel als Kindereinrichtung mit dem Schwerpunkt offene Arbeit weiter zu betreiben und das Projekt „Moorwiese“ – eine Konzeptskizze liegt im Jugendamt vor - des Trägers nahe der Schule „Am Sandhaus“ als Filiale mit dem Profil Abenteuerspielplatz (mit archäologischer Ausrichtung) zu entwickeln und mit der JFE „Der Würfel“  zu verknüpfen.

Über das  Projekt „Moorwiese“, das in Kooperation mit der bisherigen kommunalen Einrichtung arbeitet und seine Mitarbeit an den regionalen Planungsraumkonferenzen und gemeinsamen Ferienprojekten der Region, ist der Träger bereits gut in die Strukturen der Kinder- und Jugendsozialarbeit des Sozialraums Buch integriert.

 

In Vorbereitung der Übertragung der JFE „Der Würfel“ ist ein jugendhilfespezifisches Auswahlverfahren (Interessenbekundungsverfahren) durchgeführt worden. Der KJHA hat mit Beschluss  vom 27.04.2010 die Verwaltung des Jugendamts beauftragt:

„…mit dem für die jeweilige Einrichtung ausgewählten Träger weitere Gespräche zu führen und die Jugendfreizeiteinrichtungen an den Träger mit der Zweckbindung „Jugendfreizeitstättenarbeit“ im Rahmen des eingereichten Konzepts (ggf. mit ergänzenden Vorgaben und nach Beschlussfassung der BVV) zum 01.07.2010 zu übertragen.

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt alle erforderlichen Schritte zur Finanzierung des jeweiligen Projektes im Rahmen von Zuwendungen aus 4011/68425 einzuleiten und diese rechtzeitig vor Projektbeginn  auszureichen.

Die Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtungen erfolgt miet- und betriebs-kostenfrei.“

Für die JFE „Der Würfel“ wurde der Träger Netzwerk ausgewählt und durch den KJHA bestätigt.

 

Ein kommunaler Mitarbeiter hat sich bereit erklärt, sich befristet für eine Tätigkeit beim freien Träger Netzwerk beurlauben zu lassen. Darüber hinaus wird das Jugendamt weitere Personalmittel einsparen, so dass den erhöhten Transfermitteln für die Arbeit des Trägers entsprechende Personalmitteleinsparungen gegenüberstehen.

 

Die Räumlichkeiten werden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen dem Träger mietkostenfrei überlassen.

 

Es wird ein Nutzungsvertrag zwischen dem Bezirksamt und Netzwerk geschlossen, der u. a. den Zweck und die Konditionen der Nutzung regelt. Die Unterhaltung und Verkehrssicherung der Freifläche obliegt dem Träger. Die Voraussetzungen entsprechend § 47 AG KJHG wurden geprüft und liegen gegenwärtig vor.

 

Die Umsetzung des Beschlusses obliegt federführend dem Geschäftsbereich Jugend und Immobilien.

 

Rechtsgrundlage

 

§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Ziff. 10 BezVG

§§ 2, 11 und 74 SGB VIII

§ 47 AG KJHG

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Das Bezirksamt wird durch Stelleneinsparung bei den Personalmitteln sowie durch Mehreinnahmen im Bereich der vom Träger zu tragenden Betriebskosten entlastet. Durch eine auszureichende Zuwendung an den Träger wird es belastet.

Es ergeben sich voraussichtlich Minderausgaben in Kapitel 4011 Titel 42501 in Höhe von 44.871 € im Jahr 2010 und 107.648 € im Jahr 2011 durch Einsparung von Personal ab 01.08.2010. Im Kapitel 4011 Titel 42701 werden Mittel in Höhe von 13.048 € im Jahr 2011 zur Deckung der erforderlichen Mehrausgaben eingespart. Im Kapitel 4010 Titel 67139 werden Mittel in Höhe von 9265 € im Jahr 2010 und 9.304 € im Jahr 2011 zur Deckung der Mehrausgaben eingespart. In den Kapiteln 3306 und 4211 erfolgen Mehreinnahmen durch die Betriebskostenzahlungen des Trägers in Höhe von voraussichtlich 5.298 € in 2010 und 12.716 € in 2011.

 

Im Kapitel 4011 Titel 68425 ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von voraussichtlich 59.465 € im Jahr 2010 und 142.716 € im Jahr 2011 durch die erforderliche Zuwendung an den freien Träger zur Finanzierung der Aufgaben der freien Jugendhilfe in der Jugendfreizeitstätte „Der Würfel“.

Für das Bezirksamt ist die Übertragung voraussichtlich kostenneutral.

Einsparungen werden mit der Übertragung im Saldo nicht erzielt.

 

Die Verpflichtung des Trägers, die Betriebskosten für die Einrichtung zu zahlen, weicht von der bisher bei den Projekten der Jugendarbeit überwiegend praktizierten Betriebskostenbefreiung ab. Sie stärkt die Motivation des Trägers, zu Betriebskostenreduzierungen aktiv beizutragen und trägt so zu effizientem Ressourceneinsatz im Sinne der Aufgabe bei.

 

Die Beurlaubung eines Mitarbeiters erfolgt zeitlich befristet, so dass bei Beendigung der Beurlaubung eine Vermittlung des Mitarbeiters in eine freie Stelle des Bezirksamtes oder des Landes Berlin erforderlich wird. Derzeit ist sowohl für den Bereich der Kindertagesstätten der Eigenbetriebe als auch für den Bereich der Schulhorte der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung von einer problem-losen Vermittlungsmöglichkeit für Erzieher auszugehen.

 

Ebenso ist derzeit für Sozialarbeiter von guten Vermittlungsmöglichkeiten innerhalb der Jugendämter Berlins auszugehen.

 

Die Kosten für die Immobilie werden ab dem Zeitpunkt der Übertragung auf das Produkt „Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch freie Träger“ (78401) gebucht. Die erstellten Mengen werden entsprechend den Vorgaben der Kosten- und Leistungsrechnung anteilig auf das Produkt gebucht.

Die Folgen der Übertragung für die Budgetierung des Bezirks können derzeit nicht eingeschätzt werden, da wichtige Parameter wie die getrennte oder gemeinsame Budgetierung von Transferprodukten und Verwaltungsprodukten der Jugendarbeit sowie die Perspektive des Planmengenverfahrens (Wertausgleich) derzeit noch ergebnisoffen verhandelt werden. Das Bezirksamt Pankow beteiligt sich interessengeleitet an den Aushandlungsprozessen im Land Berlin. Im bisher praktizierten Budgetierungsverfahren erleiden vor allem die Bezirke Budgetverluste, die freie Träger in geringerer Relation als der Durchschnitt aller Bezirke, mit der Leistungserbringung beauftragen.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch die Ergänzung der Angebote für Kinder um Elemente der erlebnis- und spielpädagogischen Arbeit und die räumliche Erweiterung der Arbeit um einen Abenteuerspielplatz werden Angebote für Kinder und Familien qualitativ und quantitativ verbessert.

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                       Christine Keil              

Bezirksbürgermeister                                                             Bezirksstadträtin für

Jugend und Immobilien

 


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

Quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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