Drucksache - VI-1100  

 
 
Betreff: Kultur im Ernst-Thälmann-Park
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Kultur und BildungBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.07.2010 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.09.2010 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.05.2011 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2011 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.10.2011 
45. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Ausschuss KuBI, 35 BVV am 07.07.2010
VzK 13 Zwischenbericht, BA, 36. BVV am 15.09.2010
VzK§13 2. Zwischenbericht, BA
VzK§13 ZB, BA
VzK§13 BA, SB

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                               .10.2011

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                              in Erledigung der

                                                                                                                              Drucksache Nr.: VI-1100

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Kultur im Ernst-Thälmann-Park

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 35. Sitzung am 07.07.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-1100

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

1.     Sich nachdrücklich für die Finanzierung der schrittweisen Sanierung des Kulturareals aus Fördermit­teln einzusetzen und die hierfür notwendigen planerischen Voraussetzungen zu schaffen. Parallel sind weitere Bemühungen zur Schaffung der Finanzierungsbasis der Sanierung zu unternehmen. Die BVV ist darüber zu informieren, entsprechende Vorlagen sind langfristig zur Beratung in den zuständigen Ausschüssen vorzulegen.
 

2.     Aus den vorhandenen Investitionsmitteln zunächst vertiefende bauliche Gutachten zum Thema Schallschutz und Denkmalpflege in Auftrag zu geben, wie dies von den Gutachtern Kny und We­ber empfohlen wurde. Diese vertiefenden Gutachten sollen auf der Basis der Machbarkeitsstu­die von Kny und Weber erstellt werden. Ziel muss sein, ein Optimum an nutzbarer Fläche für kulturelle Angebote zu schaffen, vor diesem Hintergrund ist insbesondere die Variante 2 für Haus 103 genauer zu untersuchen und dabei auch zu prüfen, ob in dem geplanten 1. Oberge­schoss auch ein oder mehrere Räume für Theaterproben geschaffen werden können.
 

3.     Bis zum Juli 2010 den Entwurf eines fortgeschriebenen Standortrahmenkonzeptes für das ge­samte Thälmannparkareal vorzulegen.
 

4.     Bis zum September 2010 auf der Basis des abgestimmten Rahmenkonzeptes einen Gesamtplan für eine Verzahnung von Standortkonzeption, Sanierungsplanung und -durchführung sowie für den kontinuierlichen Produktions- und Veranstaltungsbetrieb zu entwickeln. Es ist ein Vorschlag für die Reihenfolge und ein Umzugskonzept vorzulegen, dabei sollen auch während der Bauzeit möglichst viele kulturelle Angebote erhalten bleiben.
 

5.     Als ersten Bauabschnitt die Sanierung des Hauses 105 mit einer zu schaffenden, weiteren Spiel­stätte für die darstellende Kunst zu planen. Für die neue Spielstätte im Rosengarten ist durch das Bezirksamt ein Konzept zu erarbeiten. Prämissen für das Konzept sind:

·         Beibehaltung und Weiterentwicklung der Angebote und der Konzeption der bestehen­den bezirklichen Einrichtungen am Standort

·         Möglichst durchgängige, ganzjährige Nutzung aller Räumlichkeiten

·         Berücksichtigung der unmittelbaren Nachbarschaft einer zweiten Spielstätte im Rosengar­ten zur Wabe, z.B. durch eine besondere zeitliche Abstimmung der Angebote

Da der konstruktive Schallschutz eine wichtige Voraussetzung für die Konzeption ist, sollte die Erarbeitung des Konzeptes erst begonnen werden, wenn die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen und eine darauf basierende Vorentwurfsplanung der Architekten vorliegen.

 

6.     Für die in den Gebäuden Danziger Straße 101, 103 und 105 derzeit vorhandenen und in der Mach­barkeitsstudie neu vorgesehenen bzw. neu zugeschnittenen Projekträume sind die Nut­zungsanforderungen weiter zu konkretisieren und zu qualifizieren, um eine bessere Nutzbarkeit und Optimierung der Flächen sowie eine höhere Flexibilität für die Projekte zu erreichen. In die­sem Zusammenhang ist in einem ersten Schritt auf der Grundlage der Kosten-Leistungsrechnung darzustellen, in welchem Umfang in den durch die Auslagerung der LuV- und Fachbereichslei­tung Kunst und Kultur dazugewonnenen Projekträume eine Angebotserweiterung und Nut­zungsintensivierung notwendig wäre, um im Rahmen der KLR ein zumindest im Vergleich eines Verbleibs der Kulturverwaltung kostenneutrales Ergebnis zu erreichen. Dies ist beispielhaft und in unterschiedlichen Szenarien zu erläutern.
 

7.     Die Suche nach anderen Ersatzstandorten für die Kinder- und Jugendkulturprojekte aus dem Elias­hof ist fortzusetzen; dabei sind auch Übergangslösungen zu eruieren. Es ist zu prüfen und darzustellen, ob und wie kulturelle Angebote von derzeit im Eliashof ansässigen Projekten in das Standortrahmenkonzept integriert werden können.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Zu 1.

Das Bezirksamt hat in seiner Investitionsplanung 2011 bis 2015 die Sanierung des Gebäudes Danziger Str. 105 beschlossen (aus Mitteln der pauschalen Zuweisung).  Gemäß Prüfauftrag der BVV soll der ursprünglich für 2015 geplante Beginn der Maßnahme auf 2012 (vorbereitende Planung) vorgezogen werden, sofern durch den Tausch mit anderen Maßnahmen die erforderlichen Mittel entsprechend eher bereit zu stellen sind. Hierzu hatte das Bezirksamt zur Drs. VI-1237 einen Zwischenbericht abgegeben. Für das Programmjahr 2012 im Programm Stadtumbau Ost wurde das gleiche Gebäude mit Priorität 1 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angemeldet. Eine Entscheidung darüber liegt noch nicht vor.

 

Zu 2.

Wenn die Investitionsmittel bereit stehen, wird die Planung 2012 stattfinden und in diesem Zusammenhang werden auch die noch notwendigen Gutachten zu erstellen sein. Das Sanierungsprojekt konzentriert sich ausschließlich auf das Gebäude Danziger Str. 105.

 

Zu 3.

Die Nutzungskonzeption unter Berücksichtigung von Fortschreibungsbestandteilen  der Standortentwicklung insgesamt liegt vor. Aufgaben- und Betriebsbeschreibung für das Sanierungsprojekt Danziger Str. 105 wurden ebenfalls bereits erstellt.

 

Zu 4.

Einen Gesamtplan für eine Verzahnung von Standortkonzeption, Sanierungsplanung und -durchführung sowie für den kontinuierlichen Produktions- und Veranstaltungsbetrieb wird 2012 für die Kultureinrichtungen WABE und TuD (Produktionsort) entwickelt, die vom Sanierungsprojekt Danziger 105 primär betroffen sind. Auswirkungen der Bauzeit auf den kulturellen Betrieb sollen minimiert werden, sind aber nicht zu vermeiden. Konkrete Aussagen dazu müssen in der Bauplanungsphase erarbeitet werden, ggf. ist die Frage einer Ersatzspielstätte gesondert zu prüfen.

 

Zu 5.

Die Sanierung des Gebäudes Danziger 105 wird als in sich geschlossenes Sanierungsprojekt betrachtet und gibt den Auftakt für das längerfristige Gesamtsanierungsvorhaben. Die angeführten Prämissen werden berücksichtigt.

 

Zu 6.

Das Sanierungsprojekt des Gebäudes 105 steht in der Planung und Realisierung für die nächsten Jahre im Vordergrund. Nach erfolgreichem Abschluss werden dort die WABE und das TuD den Spielbetrieb aufnehmen, letzteres mit Einschränkungen als Interimslösung (für voraussichtlich zu schaffende Baufreiheit im Gebäude 103). Weitere Aussagen oder vertiefende Studien, die sich auch auf die Danziger 101 und 103 und letztlich auf alle drei Gebäude beziehen, sind zum gegebenen Zeitpunkt zu treffen bzw. zu erarbeiten. 

 

Zu 7.

Die Berichterstattung dazu erfolgt unter Drs. VI-0961.

 

Wir bitten mit diesen Ausführungen die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Bereitstellung von bezirklichen Invest-Mitteln in Höhe von € 2,8 Mio.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Mit der Sanierung des Kulturareals Thälmann-Park ist die Optimierung und langfristige Sicherung eines der bedeutendsten kulturellen Produktions- und Veranstaltungsorte im Bezirk verbunden.  

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft

                                                                                                  und Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen