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Drucksache - VI-1091
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2010
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:
in Erledigung der Drucksache Nr.: VI – 1091
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Stammstrecke Heidekrautbahn über Wilhelmsruh und Pankow-Park endlich wieder in Betrieb nehmen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des am 07.07.2010 beschlossenen Antrages an die Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-1091:
„Die BVV möge beschließen:
Die BVV Pankow befürwortet den umgehenden Wiederaufbau der Stammstrecke der Heidekrautbahn und spricht sich nachdrücklich für die Führung einer mindestens stündlichen Regionalbahnverbindung zwischen Gesundbrunnen und Basdorf über Wilhelmsruh, Rosenthal, Blankenfelde, Schildow, Mühlenbeck(-Mönchsmühle) aus. Die Errichtung eines Haltepunktes/Bahnhofs am Wilhelmsruher Damm wird ebenfalls befürwortet. Die Zugänglichkeit des Gewerbe- und Industriegebietes Pankow-Park muss weiterhin neben dem Zugang über die Heinz-Brandt-Straße auch über die Lessingstraße und Hertzstraße gewährleistet werden. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den Wiederaufbau der Strecke und einen entsprechenden Fahrbetrieb von und bis Gesundbrunnen zu ermöglichen. Für die finanzielle Realisierung der notwendigen Investitionen liegen ausfinanzierte Modelle des Eigentümers der Strecke, der Niederbarnimer Eisenbahn, vor. Die Realisierung der notwendigen Baumaßnahmen ist daher im StEP Verkehr auf den Zeitraum 2010 bis 2012 festzulegen. Weiterhin fordert die BVV den Senat von Berlin auf, gemeinsam mit dem Land Brandenburg, ggf. aber auch alleine, entsprechende Fahrleistungen durch Änderung des bestehenden Verkehrsvertrages zu ermöglichen. Hierfür sollte zunächst von stündlich verkehrenden Zügen auf der Stammtrecke ausgegangen werden. Nach Auslaufen dieses Vertrages sind die Leistungen gemäß der Entwicklung der Fahrgastzahlen neu auszuschreiben. Das Bezirksamt wird ersucht, sich die vorgenannten Punkte zu Eigen zu machen und gegenüber dem Senat von Berlin für die Verwirklichung einzusetzen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit Schreiben vom 27.07.2010 wurde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. VII A, zuständigkeitshalber um Stellungnahme gebeten. Diese ist inzwischen im Tiefbauamt eingegangen. Nachfolgend wird die Stellungnahme aufgeführt:
„Die Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) sowie der Folgekostenrechnung der Vorzugsvarianten zur Einbindung der Heidekrautbahn nach Berlin liegen vor. Bislang konnte allerdings noch keine abschließende Bewertung der Ergebnisse erfolgen, da einige wesentliche Fragen, die für die Realisierung der einen oder anderen Variante erforderlich sind, derzeit noch ungeklärt sind (z. B. Lückenschluss Nordbahn einschließlich der Wiederherstellung der Strecke südlich Wilhelmsruh, Realisierung des Turmbahnhofes Karower Kreuz) und noch keine abschließende Erörterung der Folgekostenrechnung im begleitenden Arbeitskreis erfolgt ist.
Wir beabsichtigen den Projekt begleitenden Arbeitskreis zu einer abschließenden Sitzung am 22. September 2010 einzuberufen, zu der noch gesondert eingeladen wird. Dort werden die Ergebnisse der Folgekostenrechnungen vorgestellt und diskutiert. Ziel der Sitzung soll das Abwägen der Vor- und Nachteile der einzelnen untersuchten Varianten sowie das Herausarbeiten einer Vorzugsvariante sein. Diese soll nicht nur die Gemeinden in der „Region Heidekrautbahn“ besser an das Berliner Netz anschließen, sondern auch eine Verknüpfung zu den nordöstlichen Bezirken ermöglichen. Mit den vier untersuchten Varianten (siehe Kleine Anfrage 16 / 14 428 vom 19. Mai 2010) sind ganz unterschiedliche Nutzen und Folgekosten verbunden. Dies ist in eine abschließende Bewertung einzubeziehen. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass sich der positive NKU-Wert nur bei Verzicht auf den Turmbahnhof Mühlenbeck-Mönchmühle und bei einer Fortführung über Wilhelmsruh bis Gesundbrunnen ergibt.
Eine rasche bauliche Realisierung der öffentlich geforderten Variante über die Stamm- strecke wäre nur für den Abschnitt zwischen Basdorf und Wilhelmsruh möglich, für die ohne zeitnahe Verlängerung nach Gesundbrunnen mit einer deutlich geringeren Nach- fragewirkung (max. 50 % der bei einer Durchbindung nach Gesundbrunnen erreich- baren zusätzlichen ÖPNV-Fahrgäste) zu rechnen ist. Alle Varianten, die einen Umstieg in Wilhelmsruh vorsahen, sind daher in Übereinstimmung zwischen allen Beteiligten frühzeitig aus dem Verfahren der Nutzen-Kosten-Untersuchung ausgeschieden. Für die Weiterführung nach Gesundbrunnen muss ein Teil der Nordbahn wieder aufgebaut bzw. baulich angepasst werden. Hierfür gibt es nach Auskunft der Deutschen Bahn AG aufgrund fehlender Finanzierungsmöglichkeiten derzeit keine konkrete zeitliche Perspektive. Weitere Gespräche sind hierzu erforderlich.
Die in der Öffentlichkeit häufig geäußerte Interpretation, ein positiver NKU-Wert bedeute, dass sich eine Maßnahme quasi von selbst finanziere, ist falsch. Zusätzlich zu den Infrastrukturkosten muss die Bestellung der neuen Verkehrsleistungen finanziert werden. Diese belaufen sich für die “Stammstrecken”-Variante gemäß Folgekostenrechnung auf ca. 2,7 Mio. EUR/Jahr. Dies entspricht einem Zuschussbedarf von ca. 20 Cent pro Personen-km (bei den anderen Planungsvarianten liegt dieser Wert z. T. noch deutlich höher). Da das Volumen der für Bestellleistungen zur Verfügung stehenden Mittel nicht ansteigt, sondern im Gegenteil im Zuge der für 2014 anstehenden Revision der Regionalisierungsmittel möglicherweise eingeschränkt wird, können die erforderlichen zusätzlichen Verkehrsleistungen auf der Heidekrautbahn aller Voraussicht nach nur durch Abbestellung von Leistungen im Regionalverkehr realisiert werden.
Der Stadtentwicklungsplan Verkehr befindet sich noch in der Fortschreibung. Zum Herbst dieses Jahres soll ein Entwurf für einen StEP Verkehr mit dem Planungshorizont 2025 vorgelegt werden. Aktuell werden die im Prozess diskutierten Maßnahmen einer abschließenden Überprüfung auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit unterzogen. Abschließende Aussagen zum Maßnahmenkatalog eines fortgeschriebenen StEP Verkehr und damit einer zeitlichen Einordnung der Maßnahme sind damit noch nicht möglich.“
Die in dieser Stellungnahme angekündigte Sitzung des Projekt begleitenden Ar- beitskreises hat inzwischen am 22.09.2010 stattgefunden. Das Bezirksamt Pankow war eingeladen und hat an der Vorstellung des sehr komplexen NKU - Gutachtens und der sich anschließenden Beratung teilgenommen. Dabei wurden auch die im Antrag benannten Punkte zur möglichst baldigen Realisierung der Stammstrecke diskutiert und festgestellt, dass sowohl die bahntechnisch-funktionalen als auch finanziellen (Investitions- plus Betriebskosten) Bedingungen und gegenseitigen Abhängigkeiten mit allen Beteiligten weiter erörtert werden müssen und kaum zu kurzfristigen Entscheidungen führen. Das Bezirksamt hat an dieser Sitzung des Arbeitskreises wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass für Pankow die Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke einen hohen Stellenwert hat.
Da das Bezirksamt über den weiteren Prozess immer wieder unaufgefordert berichten wird und das Thema auch im Rahmen des fortzuschreibenden STEP Verkehr (Maßnahmenkatalog) weiter behandelt wird (s. Stellungnahme SenStadt), bitten wir, die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung:
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
nicht betroffen
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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