Drucksache - VI-1079  

 
 
Betreff: Fortschreibung StEP Verkehr
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.06.2010 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.09.2010 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
06.10.2010 
Fortsetzung der 36. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.12.2010 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2011 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.05.2011 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
08.06.2011 
öffentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 34 BVV am 09.06.2010
Antrag Linksfraktion & SPD-Fraktion, 2. Ausf. 34. BVV am 09.09.2010
VzK 13 Zwischenbericht BA, 36. BVV am 15.09.2010
VzK 13 Zwischenbericht BA, 38. BVV am 01.12.10
VzK 13 Zwischenbericht BA, 40 BVV am 02.03.2011
VzK§13 BA, SB

Das Bezirksamt wird ersucht, sich in den anstehenden Beratungen über die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Verkehr ge

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                          2011

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache Nr.:

 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VI – 1079

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Fortschreibung StEP Verkehr

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 34. Tagung der BVV am 09.06.2010 angenommenen Er­suchens der Bezirksverord­netenversammlung – Drucksache Nr.: VI-1079:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich in den anstehenden Beratungen über die Fort­schreibung des Stadtentwicklungsplanes Verkehr gegenüber dem Senat und dem Ab­geordnetenhaus von Berlin dafür einzusetzen, dass:

 

1. folgende Positionen des Entwurfes ersatzlos gestrichen werden:

a) 16. BA der BAB 100 (Position I2 - 1 des Entwurfes)

b) 17. BA der BAB 100 (Position I2 - 2 des Entwurfes)

c) Verlängerung Granitzstraße (Position I6 - 9 des Entwurfes)

d) Tangentialverbindung Nord (Position I6 - 4 des Entwurfes)

 

2. folgende Position des Entwurfes zeitlich zurückgestellt wird:

a) Verkehrslösung Heinersdorf (Position I6 - 8 des Entwurfes)

 

3. folgende Position zeitlich vorgezogen wird:

a) Wiederaufbau der Niederbarnimer Eisenbahn (Position I16 - 4 des Entwurfes)

 

4. folgende Positionen dem Entwurf für den Durchführungszeitraum bis 2015 hinzuge
    fügt werden:

a) Straßenbahn Prenzlauer Promenade (Am Steinberg) - Bhf. Pankow (über Granitzstraße)

b) Straßenbahn Rathaus Pankow - Osloer Straße (über Wollankstraße)

c) Straßenbahn Rosenthal - Wittenau (Verlängerung M1)

d) Straßenbahn Pasedagplatz - Rathaus Pankow (über Granitzstraße)

e) Straßenbahn Endstelle Guyotstraße - Endstelle Schillerstraße (über Ro­senthaler Weg, Dietz­genstraße)

f) Autobahnanschluss Buch an die BAB10 (Nördlicher Berliner Ring)“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Zur Beantwortung dieser Drucksache hat sich das Bezirksamt an die zuständige Se­natsverwaltung für Stadtentwicklung, VII A, gewandt und um Stellungnahme gebeten.

Diese Stellungnahme liegt dem Bezirksamt nun vor und wird wie folgt aufgeführt.

 

Allgemein

 

Die Überarbeitung des Stadtentwicklungsplans Verkehr für den Horizont 2025 hat erge­ben, dass vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Instandhaltung des bestehenden Netzes sowie des absehbar zur Verfügung stehenden Finanzvolumens die Anzahl der möglichen Infrastruktur-Netzerweiterungen sowohl für die Straße als auch im öffentli­chen Verkehr begrenzt ist bzw. von den Finanzierungsquellen abhängt. Auch eine Aus­weitung der Bestellleistungen – über zusätzliche Mittel – im ÖV ist kaum möglich. Die gesamtstädtischen Untersuchungen haben gezeigt, dass es nicht immer Netzergän­zungen sind, die eine zusätzliche Nachfrage generieren, sondern dass wesentlich auch Angebote (Bestellleistungen, Informationen, Beschleunigung) eine Rolle spielen.

 

Nach derzeitigem Planungsstand sind die zur Verfügung stehenden Landesmittel mit den gesetzten Maßnahmen (U5, S 21 etc.) bis auf weiteres gebunden. Danach auftre­tende Finanzierungsspielräume sollen für die Vorhaben genutzt werden, für die bereits Voruntersuchungen vorliegen, die eine Weiterführung rechtfertigen (z. B. Alex-Kulturfo­rum, Sterndamm, S-Bahnhof Mahlsdorf, Turmstraße). Für die Maßnahmen, für die noch kein Nachweis einer Wirtschaftlichkeit vorliegt, wird aufbauend auf den Beschluss zum StEP Verkehr ein Konzept erarbeitet, wann und in welcher Form eine abschließende Einschätzung (Weiterverfolgung, Einstellung der Planungen) zu den einzelnen Vorha­ben erarbeitet werden kann.

 

Zu den Einzelvorhaben

 

Zu 1. ersatzlos zu streichende Vorhaben:

 

·         Die Verlängerung der A 100 um den 16. und 17. Bauabschnitt sind aufgrund der nachgewiesenen Bündelungswirkung und der daraus resultierenden Entlas­tungswirkungen für große Teile der Innenstadt im derzeitigen Entwurf des StEP Verkehr 2025 enthalten.

·         Die Verlängerung der Granitzstraße ist aufgrund der Erkenntnisse aus den be­reits vorliegenden Untersuchungen unter anderem zum ehemaligen Güterbahn­hof Pankow-Heinersdorf (nachgewiesene Verlagerungs- und Entlastungswirkun­gen) im Maßnahmenentwurf bis 2025 enthalten.

·         Die Verlängerung der Egon-Erwin-Kisch-Straße als Teilabschnitt der Tangentialverbindung Nord (TVN) ist im Maßnahmenkatalog enthalten. Weitere Teilabschnitte (Verlängerung der Bitterfelder Straße ab Pablo-Picasso-Straße bis B2, B2 bis Pasewalker Straße, weiter bis Blankenburger Weg zur B 96a ein­schließlich Verbindungsstraße Karow-Teichberg zur TVN) sind unter Infrastruk­tur-Langfristvorhaben berücksichtigt.

 

 

Zu 2. zeitliche Zurückstellung von Maßnahmen:

 

·         Der Teilabschnitt Straße An der der Industriebahn (N2) zur Verkehrslösung Hei­nersdorf ist im Maßnahmenkatalog bis 2025 enthalten. Die genaue zeitliche Ein­ordnung ist offen.

 

·         Der Teilabschnitt Nordanbindung (N4) zur Verkehrslösung Heinersdorf ist in den Infrastruktur-Langfristoptionen enthalten, kann aber in Abhängigkeit von städte­baulicher Entwicklung vorgezogen werden.

 

Zu 3. zeitliches Vorziehen von Maßnahmen:

 

·         Der Wiederaufbau der Niederbarnimer Eisenbahn ist im Entwurf des Maßnahmenkatalogs enthalten. Zurzeit finden eine abschließende Bewertung der vorliegenden Untersuchungen sowie die Prüfung der Realisierbarkeit statt. Ungeklärt ist derzeit der Zeitpunkt des Ausbaus der Nordbahn, der Vorausset­zung für das Vorhaben wäre, darüber hinaus sind die Finanzierung der Bestell­leistungen und die Einschätzung Brandenburgs ungeklärt. In die Bewertung ein­fließen muss auch, dass sich mit Wiederaufbau der Heidekrautbahn die Er­schließung für das Märkische Viertel und die Schorfheide verbessert, das Ange­bot für derzeitige Pendlerbeziehungen und für Karow bzw. die Großwohnsied­lungen verschlechtert wird.

 

Zu 4. zusätzliche Maßnahmen bis 2015:

 

·         Die vorgeschlagenen Straßenbahn-Netzerweiterungen wurden dem Maßnahmenkatalog vor dem Hintergrund der Einschätzung, welche Maßnahmen in den kommenden Jahren überhaupt realisiert und finanziert werden können (s.o.) und der fachlichen Einschätzung einer fehlenden Realisierbarkeit (techni­sche Komponenten) nicht berücksichtigt.

·         Ein Autobahnanschluss Buch ist im StEP Verkehr 2025 nicht vorgesehen. Inwie­fern eine verbesserte Anbindung Karow/Buchs an das Berliner Netz bzw. Fern­straßennetz gewährleistet werden kann, ist und wird Bestandteil von weiteren Untersuchungen sein.“

 

Am 29.03.2011 hat der Senat den neuen Stadtentwicklungsplan Verkehr, StEP Verkehr 2025, verabschiedet. Die an dem Prozess der Fortschreibung des StEP Verkehr beteiligte Verwaltung und alle wichtigen verkehrspolitischen Akteure ha­ben im Rahmen eines Runden Tisches umfangreiche Ziele und Maßnahmen vor­gelegt, die nun für die nächsten Jahre Richtung weisend sind.

Zu den von der BVV geforderten Positionsänderungen wird in der Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingegangen.

 

Vor diesem Hintergrund und den dargelegten Ausführungen bitten wir, die Druck­sache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                    Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für

                                                                                                                Öffentliche Ordnung

                                                                     

 

 
 

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