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Drucksache - VI-1079
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:
in Erledigung der Drucksache Nr.: VI – 1079
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Fortschreibung StEP Verkehr
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 34. Tagung der BVV am 09.06.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-1079:
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich in den anstehenden Beratungen über die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Verkehr gegenüber dem Senat und dem Abgeordnetenhaus von Berlin dafür einzusetzen, dass:
1. folgende Positionen des Entwurfes ersatzlos gestrichen werden: a) 16. BA der BAB 100 (Position I2 - 1 des Entwurfes) b) 17. BA der BAB 100 (Position I2 - 2 des Entwurfes) c) Verlängerung Granitzstraße (Position I6 - 9 des Entwurfes) d) Tangentialverbindung Nord (Position I6 - 4 des Entwurfes)
2. folgende Position des Entwurfes zeitlich zurückgestellt wird: a) Verkehrslösung Heinersdorf (Position I6 - 8 des Entwurfes)
3. folgende Position zeitlich vorgezogen wird: a) Wiederaufbau der Niederbarnimer Eisenbahn (Position I16 - 4 des Entwurfes)
4. folgende Positionen dem Entwurf für den Durchführungszeitraum bis 2015 hinzuge a) Straßenbahn Prenzlauer Promenade (Am Steinberg) - Bhf. Pankow (über Granitzstraße) b) Straßenbahn Rathaus Pankow - Osloer Straße (über Wollankstraße) c) Straßenbahn Rosenthal - Wittenau (Verlängerung M1) d) Straßenbahn Pasedagplatz - Rathaus Pankow (über Granitzstraße) e) Straßenbahn Endstelle Guyotstraße - Endstelle Schillerstraße (über Rosenthaler Weg, Dietzgenstraße) f) Autobahnanschluss Buch an die BAB10 (Nördlicher Berliner Ring)“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zur Beantwortung dieser Drucksache hat sich das Bezirksamt an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, VII A, gewandt und um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme liegt dem Bezirksamt nun vor und wird wie folgt aufgeführt.
„Allgemein
Die Überarbeitung des Stadtentwicklungsplans Verkehr für den Horizont 2025 hat ergeben, dass vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Instandhaltung des bestehenden Netzes sowie des absehbar zur Verfügung stehenden Finanzvolumens die Anzahl der möglichen Infrastruktur-Netzerweiterungen sowohl für die Straße als auch im öffentlichen Verkehr begrenzt ist bzw. von den Finanzierungsquellen abhängt. Auch eine Ausweitung der Bestellleistungen – über zusätzliche Mittel – im ÖV ist kaum möglich. Die gesamtstädtischen Untersuchungen haben gezeigt, dass es nicht immer Netzergänzungen sind, die eine zusätzliche Nachfrage generieren, sondern dass wesentlich auch Angebote (Bestellleistungen, Informationen, Beschleunigung) eine Rolle spielen.
Nach derzeitigem Planungsstand sind die zur Verfügung stehenden Landesmittel mit den gesetzten Maßnahmen (U5, S 21 etc.) bis auf weiteres gebunden. Danach auftretende Finanzierungsspielräume sollen für die Vorhaben genutzt werden, für die bereits Voruntersuchungen vorliegen, die eine Weiterführung rechtfertigen (z. B. Alex-Kulturforum, Sterndamm, S-Bahnhof Mahlsdorf, Turmstraße). Für die Maßnahmen, für die noch kein Nachweis einer Wirtschaftlichkeit vorliegt, wird aufbauend auf den Beschluss zum StEP Verkehr ein Konzept erarbeitet, wann und in welcher Form eine abschließende Einschätzung (Weiterverfolgung, Einstellung der Planungen) zu den einzelnen Vorhaben erarbeitet werden kann.
Zu den Einzelvorhaben
Zu 1. ersatzlos zu streichende Vorhaben:
· Die Verlängerung der A 100 um den 16. und 17. Bauabschnitt sind aufgrund der nachgewiesenen Bündelungswirkung und der daraus resultierenden Entlastungswirkungen für große Teile der Innenstadt im derzeitigen Entwurf des StEP Verkehr 2025 enthalten. · Die Verlängerung der Granitzstraße ist aufgrund der Erkenntnisse aus den bereits vorliegenden Untersuchungen unter anderem zum ehemaligen Güterbahnhof Pankow-Heinersdorf (nachgewiesene Verlagerungs- und Entlastungswirkungen) im Maßnahmenentwurf bis 2025 enthalten. · Die Verlängerung der Egon-Erwin-Kisch-Straße als Teilabschnitt der Tangentialverbindung Nord (TVN) ist im Maßnahmenkatalog enthalten. Weitere Teilabschnitte (Verlängerung der Bitterfelder Straße ab Pablo-Picasso-Straße bis B2, B2 bis Pasewalker Straße, weiter bis Blankenburger Weg zur B 96a einschließlich Verbindungsstraße Karow-Teichberg zur TVN) sind unter Infrastruktur-Langfristvorhaben berücksichtigt.
Zu 2. zeitliche Zurückstellung von Maßnahmen:
· Der Teilabschnitt Straße An der der Industriebahn (N2) zur Verkehrslösung Heinersdorf ist im Maßnahmenkatalog bis 2025 enthalten. Die genaue zeitliche Einordnung ist offen.
· Der Teilabschnitt Nordanbindung (N4) zur Verkehrslösung Heinersdorf ist in den Infrastruktur-Langfristoptionen enthalten, kann aber in Abhängigkeit von städtebaulicher Entwicklung vorgezogen werden.
Zu 3. zeitliches Vorziehen von Maßnahmen:
· Der Wiederaufbau der Niederbarnimer Eisenbahn ist im Entwurf des Maßnahmenkatalogs enthalten. Zurzeit finden eine abschließende Bewertung der vorliegenden Untersuchungen sowie die Prüfung der Realisierbarkeit statt. Ungeklärt ist derzeit der Zeitpunkt des Ausbaus der Nordbahn, der Voraussetzung für das Vorhaben wäre, darüber hinaus sind die Finanzierung der Bestellleistungen und die Einschätzung Brandenburgs ungeklärt. In die Bewertung einfließen muss auch, dass sich mit Wiederaufbau der Heidekrautbahn die Erschließung für das Märkische Viertel und die Schorfheide verbessert, das Angebot für derzeitige Pendlerbeziehungen und für Karow bzw. die Großwohnsiedlungen verschlechtert wird.
Zu 4. zusätzliche Maßnahmen bis 2015:
· Die vorgeschlagenen Straßenbahn-Netzerweiterungen wurden dem Maßnahmenkatalog vor dem Hintergrund der Einschätzung, welche Maßnahmen in den kommenden Jahren überhaupt realisiert und finanziert werden können (s.o.) und der fachlichen Einschätzung einer fehlenden Realisierbarkeit (technische Komponenten) nicht berücksichtigt. · Ein Autobahnanschluss Buch ist im StEP Verkehr 2025 nicht vorgesehen. Inwiefern eine verbesserte Anbindung Karow/Buchs an das Berliner Netz bzw. Fernstraßennetz gewährleistet werden kann, ist und wird Bestandteil von weiteren Untersuchungen sein.“
Am 29.03.2011 hat der Senat den neuen Stadtentwicklungsplan Verkehr, StEP Verkehr 2025, verabschiedet. Die an dem Prozess der Fortschreibung des StEP Verkehr beteiligte Verwaltung und alle wichtigen verkehrspolitischen Akteure haben im Rahmen eines Runden Tisches umfangreiche Ziele und Maßnahmen vorgelegt, die nun für die nächsten Jahre Richtung weisend sind. Zu den von der BVV geforderten Positionsänderungen wird in der Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingegangen.
Vor diesem Hintergrund und den dargelegten Ausführungen bitten wir, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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