Drucksache - VI-1033  

 
 
Betreff: Gedenktafel am Wasserturm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.05.2010 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.07.2010 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD-Fraktion, 33 BVV am 05.05.2010
VzK 13 Schlussbericht BA, 35 BVV am 07.07.2010

Betreff: Gedenktafel am Wasserturm

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Die Gedenktafel wird auf der Intenetseite des Kulturamtes erwähnt:

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                             .6.2010

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                              Drucksache-Nr.:

                                                                                    in Erledigung der Drs.:VI - 1033

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Betr.:   Gedenktafel am Wasserturm

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung, des in der Sitzung am 5.5.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 1033

 

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die beschädigte Gedenktafel am Wasserturm umgehend zu reparieren oder durch eine neue Tafel zu ersetzen sowie die Gedenkwand von Graf­fiti zu reinigen.“



wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

Die Gedenktafel am Wasserturmplatz ist, vermutlich durch Geschosseinwirkung, stark beschädigt worden. Das Bezirksamt beabsichtigt, diese zu erneuern und hat in den letzten Wochen die Kosten dafür ermittelt. Es ist vorgesehen, die neue Gedenktafel zeitnah aufzustellen. Der genaue Zeitpunkt kann derzeit noch nicht bestimmt werden.

 

Der Zustand der eingelassenen Tafel in der Gedenkwand und der Wand selbst, ist zurzeit nicht zu beanstanden.

 



 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

ca. 1.800€ für die Aufstellung einer neuen Gedenktafel

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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