Drucksache - VI-1013  

 
 
Betreff: Verkehrschaos in Pankow abmildern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2010 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
05.05.2010 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.01.2011 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag CDU; 31.03.2010
Antrag CDU-Fraktion - 2. Ausfertigung, 33 BVV am 05.05.2010
Antrag CDU-Fraktion - 3. Ausfertigung, 33 BVV am 05.05.2010
Änderungsantrag FDP-Fraktion, 33 BVV am 05.05.2010
Ausfertigung nach Beschlussfassung 06.05.2010
VzK 13 BA, Schlussbericht, 39. BVV am 19.01.11

Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich für eine Abmilderung der derzeitig durch die Baustelle an der Wollankstraße verursac

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Die grundhafte Sanierung der Wollankstraße und andere laufende bzw

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                         2011

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:

 

in Erledigung der

Drucksache Nr.: VI-1013

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Verkehrschaos in Pankow abmildern!

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 33. Tagung der BVV am 05.05.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – VI-1013:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, für eine Abmilderung der durch die zahlreichen Baustellen in Pankow verursachten massiven Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs zu sor­gen. Hierzu ist die temporäre Einrichtung und großräumige Ausschilderung von Umlei­tungsstrecken zu prüfen und umzusetzen.

Außerdem wird das Bezirksamt ersucht, mit den zuständigen Stellen der Senatsverwal­tung sicherzustellen, dass sämtliche Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs in Pankow aktuell, vollständig und korrekt in das TMC-System eingespeist werden.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, alle Möglichkeiten zur Zeitverkürzung der Bau­maßnahmen zu nutzen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Bei jeder neuen verkehrsbehördlichen Anordnung, auch bei kurzzeitig notwendigen Verkehrseinschränkungen, z. B. über einige wenige Werktage oder übers Wochenende,  werden einvernehmlich mit den Landesbehörden Hinweistafeln mit einem nahen Bezug zur Baustelle beantragt und genehmigt.

Bei längeren Verkehrseinschränkungen wird bei erkennbarem Bedarf nachträglich ergänzt, unter Umständen auch in einem weiträumigeren Rahmen.

 

Die zuständige Stelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für Veröffentlichungen von Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs ist der Verkehrswarndienst, der auf Nachfrage folgendes mitteilt:

 

„Die Baustellen im Bezirk Pankow werden, wie alle Baustellen im Hauptstraßenbereich, von der Landesmeldestelle Berlin im TMC-Format an die ausstrahlenden Rundfunkan­stalten (BB-Radio, Energy, RTL, RBB, RS 2 usw.) weitergegeben.

 

Sowohl die Baustellen auf der BAB 114, Schönhauser Allee (Viaduktsanierung), Berliner Straße und weitere Baustellen werden den Verkehrsteilnehmern im TMC-fähigen Navi­gationsgerät angezeigt.

Die Routenwahl wird durch das Navigationsgerät bestimmt. Umleitungsempfehlungen via TMC-Meldung werden von fast allen Navigationsgeräten ignoriert.

 

Alle Rundfunkanstalten bekommen diese Meldungen bei Bedarf kostenfrei von uns zur Verfügung gestellt. Empfänger sind auch der ADAC, Polizei und BVG. Inwieweit diese Meldungen als gesprochenes Wort wiedergegeben werden, verfügen die Rundfunkan­stalten.“

 

Aus dieser Stellungnahme wird ersichtlich, dass die Voraussetzungen für eine umfang­reiche Informationsverbreitung für die Straßenbaustellen durchaus gegeben sind. Letztlich hat aber das Bezirksamt keinen Einfluss auf die Information über TMC-Meldungen und über den Verbreitungsmodus bei den Verkehrsmeldungen der Rundfunksender.

 

Im Zuge der Baumaßnahmen werden bereits viele Möglichkeiten genutzt, um eine Bauzeitverkür­zung zu erreichen. Allerdings sind dabei Mehrkosten bei Eingriffen in die technologischen Abläufe unabweisbar. So sind z. B. beim Bauvorhaben Wisbyer Straße Beschleuni­gungskosten des Auftragnehmers i. H. von 143.000,- € entstanden.

Bei der Baumaßnahme Wollankstraße wurde z. B. durch optimierte Verkehrsführung und damit Umstellung vom ausgeschriebenen 3-phasigen Fahrbahnbau auf halbseitige Bau­weise eine vorfristige Fertigstellung der gesamten Fahrbahn bereits im Herbst 2010 und nicht wie geplant im Frühjahr 2011 erreicht.

Bei der Berliner Straße wurden durch die rigoros eingeforderte Einhaltung des Zeitplanes sichergestellt, dass der ohne zusätzliche verkehrliche Belastungen einzig mögliche Zeitraum für die  BVG – Straßenbahnbauarbeiten parallel zur U2 - Viaduktsanierung in der Schönhauser Allee im Sommer 2010 tatsächlich genutzt werden konnte. Hier hätte eine Bauzeitverkürzung für die Leitungsbetriebe überhaupt nichts genutzt, da das Zeitfenster, wie dargestellt, verbindlich gesetzt war.

Bei anderen Baumaßnahmen, wie z. B. Blankenburger Straße oder in der Pasewalker Straße, werden alle Bemühungen zur Zeitverkürzung nichts nützen, solange die Leitungsverwaltungen (BWB, NBB, Vattenfall) erst bei Freilegung ihres Bestandes zusätzliche Arbeiten ankündigen, die somit nicht in eine verlässliche Ablaufplanung einzubeziehen sind. Das erfordert immer wieder die Umplanung von Bauabläufen sowohl im reinen Straßenbau als auch z. B. bei der Errichtung von Lichtsignalanlagen.

 

Wir bitten, damit die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für

Öffentliche Ordnung

 

 
 

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