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Drucksache - VI-1013
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1013
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verkehrschaos in Pankow abmildern!
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 33. Tagung der BVV am 05.05.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – VI-1013:
„Das Bezirksamt wird ersucht, für eine Abmilderung der durch die zahlreichen Baustellen in Pankow verursachten massiven Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs zu sorgen. Hierzu ist die temporäre Einrichtung und großräumige Ausschilderung von Umleitungsstrecken zu prüfen und umzusetzen. Außerdem wird das Bezirksamt ersucht, mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung sicherzustellen, dass sämtliche Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs in Pankow aktuell, vollständig und korrekt in das TMC-System eingespeist werden.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, alle Möglichkeiten zur Zeitverkürzung der Baumaßnahmen zu nutzen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Bei jeder neuen verkehrsbehördlichen Anordnung, auch bei kurzzeitig notwendigen Verkehrseinschränkungen, z. B. über einige wenige Werktage oder übers Wochenende, werden einvernehmlich mit den Landesbehörden Hinweistafeln mit einem nahen Bezug zur Baustelle beantragt und genehmigt. Bei längeren Verkehrseinschränkungen wird bei erkennbarem Bedarf nachträglich ergänzt, unter Umständen auch in einem weiträumigeren Rahmen.
Die zuständige Stelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für Veröffentlichungen von Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs ist der Verkehrswarndienst, der auf Nachfrage folgendes mitteilt:
„Die Baustellen im Bezirk Pankow werden, wie alle Baustellen im Hauptstraßenbereich, von der Landesmeldestelle Berlin im TMC-Format an die ausstrahlenden Rundfunkanstalten (BB-Radio, Energy, RTL, RBB, RS 2 usw.) weitergegeben.
Sowohl die Baustellen auf der BAB 114, Schönhauser Allee (Viaduktsanierung), Berliner Straße und weitere Baustellen werden den Verkehrsteilnehmern im TMC-fähigen Navigationsgerät angezeigt. Die Routenwahl wird durch das Navigationsgerät bestimmt. Umleitungsempfehlungen via TMC-Meldung werden von fast allen Navigationsgeräten ignoriert.
Alle Rundfunkanstalten bekommen diese Meldungen bei Bedarf kostenfrei von uns zur Verfügung gestellt. Empfänger sind auch der ADAC, Polizei und BVG. Inwieweit diese Meldungen als gesprochenes Wort wiedergegeben werden, verfügen die Rundfunkanstalten.“
Aus dieser Stellungnahme wird ersichtlich, dass die Voraussetzungen für eine umfangreiche Informationsverbreitung für die Straßenbaustellen durchaus gegeben sind. Letztlich hat aber das Bezirksamt keinen Einfluss auf die Information über TMC-Meldungen und über den Verbreitungsmodus bei den Verkehrsmeldungen der Rundfunksender.
Im Zuge der Baumaßnahmen werden bereits viele Möglichkeiten genutzt, um eine Bauzeitverkürzung zu erreichen. Allerdings sind dabei Mehrkosten bei Eingriffen in die technologischen Abläufe unabweisbar. So sind z. B. beim Bauvorhaben Wisbyer Straße Beschleunigungskosten des Auftragnehmers i. H. von 143.000,- € entstanden. Bei der Baumaßnahme Wollankstraße wurde z. B. durch optimierte Verkehrsführung und damit Umstellung vom ausgeschriebenen 3-phasigen Fahrbahnbau auf halbseitige Bauweise eine vorfristige Fertigstellung der gesamten Fahrbahn bereits im Herbst 2010 und nicht wie geplant im Frühjahr 2011 erreicht. Bei der Berliner Straße wurden durch die rigoros eingeforderte Einhaltung des Zeitplanes sichergestellt, dass der ohne zusätzliche verkehrliche Belastungen einzig mögliche Zeitraum für die BVG – Straßenbahnbauarbeiten parallel zur U2 - Viaduktsanierung in der Schönhauser Allee im Sommer 2010 tatsächlich genutzt werden konnte. Hier hätte eine Bauzeitverkürzung für die Leitungsbetriebe überhaupt nichts genutzt, da das Zeitfenster, wie dargestellt, verbindlich gesetzt war. Bei anderen Baumaßnahmen, wie z. B. Blankenburger Straße oder in der Pasewalker Straße, werden alle Bemühungen zur Zeitverkürzung nichts nützen, solange die Leitungsverwaltungen (BWB, NBB, Vattenfall) erst bei Freilegung ihres Bestandes zusätzliche Arbeiten ankündigen, die somit nicht in eine verlässliche Ablaufplanung einzubeziehen sind. Das erfordert immer wieder die Umplanung von Bauabläufen sowohl im reinen Straßenbau als auch z. B. bei der Errichtung von Lichtsignalanlagen.
Wir bitten, damit die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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