Drucksache - VI-0998  

 
 
Betreff: Mauerpark fertig stellen - jetzt.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2010 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung federführender Ausschuss
15.04.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.05.2010 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.07.2010 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.11.2010 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.01.2011 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.05.2011 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.10.2011 
45. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.08.2012 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 31.03.10
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtWi, 33 BVV am 05.05.2010
Ausfertigung nach Beschlussfassung 06.05.2010
VzK 13 Zwischenbericht BA, 35 BVV 07.07.2010
VzK 13 BA, Zwischenbericht, 37. BVV am 03.11.10
VzK 13 BA, Zwischenbericht, 39. BVV am 19.01.11
VzK§13 BA, ZB
VzK§13 BA, ZB
VzK§13 BA, SB 8. BVV am 09.08.12

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Die BVV Mitte hat in ihrer 34

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                             .2012

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:
 

              in Erledigung der

Drucksache Nr.: VI-0998

 

              und der

              Drucksache Nr.: VII-0131

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

a)              Schlussbericht

Mauerpark fertig stellen – jetzt (VI-0998)

 

und

 

b)              1. Zwischenbericht

Nach über 20 Jahren – endlich den Mauerpark fertig stellen! (VII-0131)

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 33. Sitzung am 05.05.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0998 und des in der 6. Sitzung am 25.04.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0131 – 

 

a) VI-0998

 

„Teil A

Die BVV Pankow begrüßt, dass sich das Bezirksamt Mitte und die BVV Mitte dafür ausgespro­chen haben, die ursprünglich geplante Mauerparkfertigstellungsfläche im Bezirk Mitte vollstän­dig für die Fertigstellung des Mauerparks gemäß dem „Lange-Plan“ von 14 ha in Anspruch zu nehmen.
 

Teil B

Die BVV ersucht das Bezirksamt, gegenüber dem Bezirk Mitte an der bisherigen Position des Bezirks Pankow festzuhalten, dass eine straßenseitige Erschließung für das geplante Wohnge­biet nördlich des Gleimtunnels über die Schwedter Straße bzw. Kopenhagener Straße und an­schließend über das Gelände des Kinderbauernhofes vom Bezirk Pankow ausgeschlossen wird. Aus diesem Grund ersucht die BVV das Bezirksamt dem Bezirk Mitte mitzuteilen, dass für eine gemeinsame Bebauungsplanung der beiden Bezirke keine Notwendigkeit besteht.

Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich mit dem Bezirk Mitte über ein gemeinsames Fuß- und Radwegekonzept für den fertigen Mauerpark abzustimmen, insbesondere:

·                Nord-Süd-Radweg mit Anbindung an den Schwedter Steig im Norden und die Bernauer Straße im Süden

·                Ost-West-Anbindung von der Lortzingstraße zur Gaudystraße

·                Verbindung zum Humboldhain südlich der S-Bahn

 

Teil C

Die BVV ersucht das Bezirksamt das Angebot des Bezirks Mitte anzunehmen und sich regel­mäßig an den Abstimmungsrunden im Vorfeld der Erstellung der Bauleitplanung und dem städtebaulichen Gutachterverfahren zu beteiligen und den zuständigen Ausschuss für Stadt­entwicklung und Wirtschaftsförderung regelmäßig zu informieren.

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt gegenüber dem Bezirk Mitte und ggf. dem Senat von Berlin folgende Hinweise in das Planungsverfahren einzubringen:

·                Die geplanten baulichen Maßnahmen am Rande der Mauerparkfertigstellungsfläche erfor­dern transparente Planungsverfahren (FNP-Änderungsverfahren für die Bebauung nördlich des Gleimtunnel verbunden mit Bebauungsplanverfahren)

·                Bei der vom Bezirk Mitte angestrebten Umwandlung der faktischen Gewerbefläche nörd­lich des Gleimtunnels in eine Wohnungsbaufläche ist darauf zu achten, dass durch ge­eignete Maßnahmen (z.B. Abstandsflächen, Bepflanzung) keine Nutzungskonflikte zum benachbarten Mauerpark auf Prenzlauer Berger Gebiet (mit Kinderbauernhof, Spielplatz und Kletterfelsen) entstehen. Weiterhin sollte untersucht werden, welche stadtklimati­schen Folgen von einer Bebauung für die Nachbargebiete ausgehen und wie diese durch geeignete Maßnahmen (z.B. Baumpflanzungen, Dachbegrünung) ausgeglichen werden können.

·                Es ist einer Variante für die Erschließung des Wohngebietes nördlich des Gleimtunnels auf dem Gebiet des Bezirks Mitte der Vorrang zu geben, die ohne einen Teilabriss des Gleimtunnels realisiert werden kann.

·                Eine Bebauung westlich der geplanten Mauerparkfertigstellungsfläche nördlich der Ber­nauer Straße (keilförmiger Grund­stücksteil der ehemaligen Bahnfläche) darf zu keinen Nutzungskonflikten und Einschränkungen der Nutzung des Mauerpark­geländes führen (Beschluss VI-0998).

·                Der Bezirk Pankow würde bei einer möglichen Entwicklung eines neuen Wohngebiets nördlich des Gleimtunnels die Realisierung eines alternativen, sozialen und ökologi­schen Wohnprojektes, insbesondere Autofreies Wohnen, begrüßen.“ –

 

und

 

b) VII-0131

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow begrüßt, dass die Fertigstellung des Mauerparks nach dem Lange-Plan nun zeitnah mit der Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte erfolgen kann. Endlich entsteht hiermit auch für die Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Wedding ein direkter Zugang zum Mauerpark. Berlin trägt dabei dem Bedarf an Grünflächen in den benachbarten hochverdichteten Wohnquartieren rund um den Mauerpark und auch der besonderen geschichtlichen Bedeutung des Ortes in der noch zusammenwachsenden Stadt Rechnung.

 

Das Bezirksamt wird ergänzend zur bestehenden Beschlusslage der BVV ersucht:

 

1.     Sich weiterhin konstruktiv in den planerischen Prozess zur Fertigstellung des Mauerparks im Bezirk Mitte einzubringen und dabei die Bestrebungen für eine möglichst breite Bürgerbeteiligung zu unterstützen.
 

2.     Es ist wünschenswert, dass der Senat alle potentiellen, zur Verfügung stehenden Erweiterungsflächen für einen größtmöglichen Park erwirbt. Sollte eine Bebauung nördlich des Gleimtunnels auf der potentiellen Erweiterungsfläche nicht vermeidbar sein, wird das Bezirksamt ersucht, sich für eine parkverträgliche Gestaltung der Bebauung einzusetzen. Aus Pankower Sicht ist hierbei nur ein ökologisches und soziales Modellprojekt denkbar, dass dabei die besondere sensible Lage in dem bestehenden Freiraum des Mauergrünzugs berücksichtigt. Die schwierige Erschließungsmöglichkeiten legen dabei ein Projekt zum autofreien Wohnen nahe. Dem Erhalt der Frischluftschneise ist dabei hohe Priorität einzuräumen. Dabei muss ein baulicher Abstand zum Moritzhof geschaffen werden, der Nutzungskonflikte von vornherein vermeidet. Die Bruttogeschossfläche muss im Fall einer Bebauung deshalb stark begrenzt werden.
 

3.     Sich beim Bezirksamt Mitte im Rahmen der Behördenbeteiligung bzw. bei Fortführung der Steuerungsrunden für eine parkverträgliche Gestaltung des bestehenden Gewerbes und der bestehenden kulturellen Nutzung einzusetzen.
 

Die BVV Pankow begrüßt das Engagement der Gewerbetreibenden auf dieser Fläche. Dabei sollen diese Nutzungen nach Fertigstellung des Mauerparks als Teil des grünen Gesamtkonzepts von den Besucherinnen und Besuchern erlebt werden können. Eine Bebauung des Bereichs muss auch für die Zukunft mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Aus Sicht der BVV-Pankow ist diese Zielstellung für eine Nutzung auf Grundlage eines Pachtvertrags mit dem Land Berlin bzw. für einen Verkauf maßgeblich. 
 

4.     Sich dafür einzusetzen, dass bei der Entwicklung des Freiraumkonzepts die unterschiedlichen Bedürfnisse von Fußgängern und Fahrradfahrern berücksichtigt werden. Dabei soll eine Radwegeverbindung in Nord-Süd- als auch in Ost-West-Richtung in die Planung integriert werden, um entstehende Nutzungskonflikte zu minimieren.
 

5.     Den Bebauungsplan IV-45 auf Pankower Gebiet schnellstmöglich zur Sicherung der Soziale Infrastruktur (Moritzhof, Kletterfelsen Schwedter Nordwand) und der Grünanlage Mauerpark zu Ende zu führen und festzusetzen. Hiermit wird als wichtiges planerisches Ziel die bestehende Mauerparkfläche vor anderen Flächenansprüchen gesichert.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, zukünftig zum Thema Mauerpark zu dieser Drucksache zu berichten.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Das Bezirksamt bittet zur Vermeidung doppelter Berichtspflicht in gleicher Sache wie folgt zu Verfahren: Schlussbericht zur Drs. VI-0998, nach 1. Zwischenbericht weitere Berichterstattung zur Drs. VII-0131.

 

Seit der letzten Berichterstattung an die BVV (5. Zwischenbericht zur Drs.

VI-0998) haben sich bezüglich der Steuerungsrunden im Bezirk Mitte und dem Bearbeitungsstand des Bebauungsplanverfahrens 1-64 keine Veränderungen ergeben. Das Bezirksamt Mitte hat die Absicht, für den aktualisierten B-Planentwurf bis Ende 2012 die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Hier wird der Bezirk Pankow regulär beteiligt werden. Es ist geplant, den B-Plan 1-64 gem. § 3 Abs. 2 BauGB im 2. Halbjahr 2013 öffentlich auszulegen.

Es hat nach der Steuerungsrunde im März 2011 keine weitere stattgefunden.

Das Bezirksamt Mitte hat in seiner Sitzung am 26.06.2012 den „Beschluss über die nächsten Schritte für den Mauerpark“ gefasst, der der BVV Mitte zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.

 

Das Bezirksamt Mitte hat in seiner Sitzung am 26.06.2012 beschlossen, dass in Zusammenarbeit mit dem Bezirk durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Eigentümer Verhandlungen zu einem städtebaulichen Vertrag zum Mauerpark mit folgendem Inhalt geführt werden:

 

a) Die ca. 3,5 ha umfassende Fläche nördlich der Gleimstraße soll als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.

Der 1. Preisträgerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs "Bauflächen am Mauerpark" des Architekturbüros Lorenzen mit einer Geschossfläche von ca. 58.000 m² für ca. 600 Wohneinheiten ist als Basis der Nutzungsmaßfestsetzungen mit einer GFZ von 1,7 für das Wohnbaugebiet heranzuziehen.

Im zukünftigen Wohngebiet soll für das entstehende Wohngebiet eine Fläche für eine Kindertagesstätte berücksichtigt werden, alternativ sollen zusätzliche Kitaplätze in einer bestehenden Kindertagesstätte in unmittelbarer Nähe geschaffen werden.

 

b) Im Bereich südlich der Gleimstraße, an der Bernauer Straße, soll den Gewerbetreibenden des Flohmarktes, Mauerseglers, Schönwetter und Blumenhandel die Möglichkeit eingeräumt werden, die von ihnen genutzten Flächen (ca. 2 ha) zu erwerben.

 

c) Die Flächen zwischen Gleimstraße und den v. g. parkverträglichen Gewerbenutzungen (ca. 5 ha.) sollen vom Land Berlin erworben werden und als öffentliche Parkfläche gestaltet werden.

 

Des Weiteren hat das Bezirksamt Mitte beschlossen, dass der Bebauungsplanentwurf 1-64 entsprechend der inhaltlichen Nutzungsvorgaben zum v. g. städtebaulichen Vertrag anzupassen ist sowie die nächsten Verfahrensschritte einzuleiten sind.

Außerdem soll in Zusammenarbeit mit der Grün Berlin GmbH, der Bürgerwerkstatt und Prof. Lange eine Bürgerbeteiligung für die Gestaltung der öffentlichen Grünfläche (5 ha) auf der Grundlage der von Prof. Lange entwickelten Pläne organisiert werden.

 

Radwegeverbindung:

Im bestehenden Teil des Mauerparks verläuft bereits heute eine Nord-Süd-Radverbindung zwischen Eberswalder Straße und Gleimstraße, die gleichzeitig auch Bestandteil des Mauerradweges ist. Da diese Verbindung sowohl in nördlicher (über nördliche Schwedter Straße und „Schwedter Steg“) als auch in südlicher Richtung (über südliche Schwedter Straße und Bernauer Straße) entsprechende Fortsetzungen aufweist, soll und muss diese auch beibehalten werden.

Mit der geplanten Erweiterung des Mauerparks auch eine Ost-West-Radverbindung etwa mittig zwischen Gleim- und Eberswalder Straße vorzusehen, ist sinnvoll. Konkret kann ein solches Planungsziel aber erst mit der detaillierten Gesamtplanung der Mauerparkerweiterung umgesetzt werden. Das Bezirksamt Pankow wird sich in den Planungsabstimmungen mit dem Bezirksamt Mitte hierfür konstruktiv einsetzen.

 

B-Plan IV-45

Der Bebauungsplan IV-45 hat die planungsrechtliche Sicherung einer öffentlichen Grünfläche zwischen Bezirksgrenze und Schwedter Straße sowie Gleimtunnel und Bahngelände zum Ziel. Inzwischen existiert die öffentlich gewidmete Grünfläche mit Spielplatz, Sport- und Parkanlage auf diesen Flächen. Die Planungsziele sind bereits realisiert, die Flächen befinden sich im Eigentum des Landes Berlin. Das Land Berlin hat die Verfügungsgewalt über die Flächen und kann somit die Entwicklung selbst steuern, so dass ein bo­denrechtliches Erfordernis für eine prioritäre Weiterführung des Planverfahrens nicht besteht.

Nutzungskonflikte zu im Bezirk Pankow bestehenden Einrichtungen, die durch eine künftig heranrückende Wohnbebauung im Bezirk Mitte hervorgerufen werden könnten, sind durch den „Verursacher“, hier Bezirk Mitte, in dem entsprechenden Bebauungsplanverfahren abzuschätzen und zu bewältigen. Das gilt auch für die Jugendfarm Moritzhof.

 

Ergänzend wird auf den Schlussbericht der Drucksache Nr.: VI - 1224 „Jugendfarm Moritzhof und Kletterfelsen endlich planungsrechtlich dauerhaft sichern“ verwiesen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen