Drucksache - VI-0973  

 
 
Betreff: Für einen neuen Flächennutzungsplan - Stärkung des Klimaschutzes und Reduzierung der Bodenneuversiegelung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.03.2010 
31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mitberatender Ausschuss
11.03.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Umwelt und Natur federführender Ausschuss
18.03.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2010 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.06.2010 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.12.2010 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 03.03.2010
Beschlussempfehlung Ausschuss UmNat, 32. BVV am 31.03.2010
VzK 13 Zwischenbericht BA, 34 BVV am 09.06.2010
VzK 13 Schlussbericht BA, 38. BVV am 01.12.10

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass für die Stadt Berlin ein neuer Fläc

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Die Stadtentwicklung einer nachhaltigen Metropole muss ihren aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten

3

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                              .2010

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:
 

              in Erledigung der

              Drucksache Nr.: VI - 0973

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Für einen neuen Flächennutzungsplan – Stärkung des Klimaschutzes und Reduzierung der Bodenneuversiegelung

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der in der 32. Sitzung am 31.03.2010 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI - 0973

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass für die Stadt Berlin ein neuer Flächennutzungsplan erarbeitet wird, der die neuen Anforderungen aufgrund der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung, des sozialen, ökonomischen und demografischen Wandels ei­nerseits sowie die Anforderungen des Klimaschutzes und der Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen, insbesondere des Bodens, des Wassers, ausreichender Erholungsmöglichkeiten sowie des Erhalts der Biodiversität dienenden Sicherung von Biotopverbindungen andererseits berücksichtigt.

Dabei sollte es insbesondere gehen um:

1.     Beschränkung der Neuversiegelung durch Reduzierung der Überbaubarkeit, insbesondere bisher nicht beplanter Flächen sowie von Flächen, die in Verbindung mit Landschaftsräumen bzw. Grünflächen stehen

2.     Konzentration der Bebauung auf Wiederbebauung bereits genutzter Flächen, die von Achsen des öffentlichen Nahverkehrs erschlossen sind; Gebot der Entsiegelung bei Neuversiegelung von Flächen

3.     Sicherung, Erhalt und Ausprägung von Kaltluftentstehungszonen und klimawirksamen Grünkorrido­ren, insbesondere von Parks, Wald, Friedhöfen, Kleingärten und Gewässern sowie Sicherung naturschutzrelevanter Flächen; Prüfung der Umwidmung nicht mehr für Wohn- bzw. Gewerbezwecke vermarktbarer Flächen in Grün

4.     Sicherung solcher Gewerbe- bzw. Industrieflächen, die günstig per Bahn erschließbar sind

5.     Überprüfung von ausgewiesenen aber noch nicht gebauten Straßenverkehrsflächen

6.     Prüfung der Ausweisung von Flächen für erneuerbare Energien.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Mit Schreiben vom 19. Mai 2010 wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Senatorin Frau Junge-Reyer, der Beschluss übermittelt und um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 9. Juni 2010 antwortete der Leiter des Referats Flächennutzungsplanung und stadtplanerische Konzepte der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf das Anliegen. Die Grundaussage des Schreibens, dass es keiner gesamten Neuaufstellung des Berliner FNP bedarf, wird wie folgt begründet:

 

„Der Berliner Flächennutzungsplan hat bereits in den 90er Jahren wegweisende Grundlagen für eine nachhaltige und klimagerechte Stadtentwicklung formuliert. Wesentliche Elemente sind Ziele wie die bestandsorientierte Innenentwicklung, die Qualifizierung des Bestandes, die Sicherung ausgewogener Nutzungsstrukturen in allen Teilräumen der Stadt, die Stärkung des polyzentralen Gefüges der Stadt durch integrierte Entwicklung bestehender Zentren, der Freiraumschutz, die Sicherung von Grünflächen und der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Orientierung der Siedlungsentwicklung auf das Netz des öffentlichen Nahverkehrs. Ein weiterer Baustein der nachhaltigen Stadtentwicklung ist das zusammen mit dem FNP aufgestellte Landschaftsschutzprogramm und Artenschutzprogramm für Berlin (LaPro).

 

Berlin verfügt geschichtlich bedingt ggü. anderen Großstädten und Metropolen über vielfältige innerstädtische Entwicklungspotentiale. In beispielhafter Weise wird in Berlin im Wesentlichen innerer Stadtumbau und Qualifizierung betrieben. Die Inanspruchnahme von Neubauflächen liegt seit Jahren deutlich unter dem auf Berlin entfallenden Anteil am Bodenschutzziel der Bundesregierung. Dies ist ein Erfolg der konsequenten Umsetzung des Prinzips der Stadtwerdung vor der Stadterweiterung. Außenerweiterungen sind angesichts einer stabilen Einwohnerzahl von 3,4 Mio. nur untergeordnet erfolgt. Erweiterungspotentiale sieht der FNP nur in Ausnahmefällen vor, und auch hierfür ist eine Stufenplanung mit vorheriger erneuter Abgeordnetenhausbefassung vorgesehen. Keinesfalls gehen die Entwicklungsannahmen von einem Einwohnerzuwachs auf 5 Millionen. Einwohner aus. Daher bedarf es auch keiner Anpassung an den demographischen Wandel. Dies bestätigt auch der aktuelle Bericht zur Flächennutzungsplanung für den Zeitraum 2004 bis 2009.

 

Die umsetzungsorientierte Steuerung von konkreten Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Energieeffiziens, zum Bodenschutz oder zur Sicherung von Erholungsflächen erfolgt mit den Instrumenten der verbindlichen Bauleitplanung, des Stadtumbaus  oder der Stadterneuerung. Der FNP ist hierfür in Berlin nicht geeignet, da über 90% der Stadt bestehen – hier ist Feinsteuerung unterhalb der FNP-Ebene, gerade auch durch die Bezirke in ihrer Zuständigkeit, erforderlich.

 

Seit 1994 wurden 18 FNP-Änderungsverfahren im Bereich des heutigen Bezirks Pankow zu Abschluss gebracht. Es erfolgten dabei nennenswerte Rücknahmen von Bauflächen zu Gunsten von Grünflächen z.B. im Bereich Schönerlinder Straße. Die Stadterweiterungsflächen im ehem. Bezirk Weißensee wurden fast ganz zurück genommen bzw. in ihrer Dichtigkeitsstufe erheblich reduziert. Alle Änderungsverfahren erfolgen unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze des FNP und bestätigen, dass es keiner gesamten Neuaufstellung des Berliner FNP bedarf. Durch das Instrument der fallbezogenen Änderungsverfahren ist die Aktualität des FNP gewährleistet.“

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung führt weiter aus, dass sie in begründeten Einzelfällen zu Abstimmungsgesprächen für ein FNP-Änderungsverfahren bereit ist, sollte es seitens des Bezirkes Pankow auf Grund des demographischen Wandels, der Bevölkerungsentwicklung, des Klimaschutzes oder sonstiger Faktoren konkreten Änderungsbedarf des FNP geben.

 

Das Bezirksamt bittet, das Ersuchen als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen