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Drucksache - VI-0963
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin gegen eine weitere Ausbreitung von so genannten "Gated Communities" auszusprechen. Insbesondere soll darauf hin gewirkt werden, dass die vorhandenen planungsrechtlichen Instrumente genutzt und gegebenenfalls ausgebaut werden.
Gleichzeitig ist auch die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit von "Gated Communities" zu überprüfen.
Des Weiteren soll bei Grundstücksverkäufen durch den Liegenschaftsfonds Berlin die anschließende Errichtung einer "Gated Community" in Zukunft vertraglich ausgeschlossen werden.
Initiativen anderer Bezirke gegenüber dem Senat sind hierbei zu unterstützen.
Über erfolgte Maßnahmen und Initiativen ist der BVV auf ihrer Tagung am 03. März 2010 erstmalig zu berichten.
So genannte "Gated Communities"(nach außen abgeschlossenen Wohngebäudekomplexen ohne öffentliche Durchwegung), also abgeschottete, von Sicherheitspersonal überwachte und von hohen Mauern oder Zäunen umgebene Siedlungen von Besserverdienenden sind leider in Ländern, in denen es extreme Gegensätze zwischen Arm und Reich gibt, weit verbreitet. So etwa in den meisten afrikanischen, asiatischen und lateinamerikanischen Ländern - aber auch in den USA. Das Ziel einer modernen Stadtenwicklungspolitik darf es aber nicht sein, soziale Segregation hinzunehmen oder zu unterstützen. |
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