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Drucksache - VI-0960
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .02.2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0960 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung des in der Sitzung am 27.01.2010 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0960 Das
Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen,
inwieweit bei der Neuerrichtung und der Fassadensanierung öffentlicher Gebäude
sogenannte Graffitischutzsysteme zur Anwendung kommen können. Die Prüfung soll
ebenfalls für Denkmale und Kunstobjekte im öffentlichen Raum erfolgen., wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Entsprechend den Standards des öffentlichen Bauens ist es
sinnvoll, bis zu einer Höhe von 2,5 m über Oberkante Erdgeschoss Graffitischutzsysteme
bei der Neuerrichtung bzw. der Fassadensanierung öffentlicher Gebäude
anzubringen. Eine Entscheidung hierzu obliegt der jeweiligen Einzelfallprüfung,
die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf der Grundlage der LHO § 7 zu
erfolgen hat. Die technischen Lösungsmöglichkeiten sind in Abhängigkeit mit der
Materialität der Fassade zu betrachten und können nicht verallgemeinert werden. Die Auftragsvergabe zum Anbringen von Graffitischutz sollte
an Dritte erfolgen, da zur Ausführung der Arbeiten ein entsprechendes
technisches und fachliches Know-how unabdingbar ist. Eine Kosten-Nutzen-Analyse ist nur einzelfallbezogen
möglich, wenn die Kriterien (Fläche, Untergrund, Anzahl der Beschädigungen,
Häufigkeit usw.) klar definiert werden können. Bei investiven Maßnahmen ist die Erstbeschichtung eines
Graffitischutzsystems Teil der Baumaßnahme. Wiederkehrende Arbeiten zum Graffitischutz
sind aus bezirklichen Bauunterhaltungsmitteln zu finanzieren. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder-
und Familienverträglichkeit entfällt Matthias
Köhne Christine
Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin Jugend und Immobilien |
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