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Drucksache - VI-0946
Das Bezirksamt wird ersucht, alle Mitarbeiter des Bezirksamtes zu verpflichten, zukünftig für den Feiertag „Christi Himmelfahrt“ ausschließlich eine der Bezeichnungen „Christi Himmelfahrt“ oder „Himmelfahrt“ zu verwenden. Die
Bezeichnung „Himmelreise“, die im (leider) am 09. Dezember 2009 beschlossenen
„Sitzungsplan der BVV von Januar 2010 bis Oktober 2011“ für den
Feiertag „Christi Himmelfahrt“ am 13. Mai 2010 verwendet wird
entspricht weder gesetzlichen Grundlagen, in denen auf Feiertage verwiesen
wird, noch den Traditionen im deutschsprachigen Raum. |
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