Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-0940
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .01.2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage
zur Kenntnisnahme gemäß § 15 BezVG für die
Bezirksverordnetenversammlung Betr.:
Umsetzung des Gesetzes zur Einführung der Integrierten
Sekundarschule (ISS) im Bezirk Pankow Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG) wird berichtet: Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 19.01.2010 folgenden Beschluss gefasst: Die
nachfolgend aufgeführten Schulen werden zum Beginn des Schuljahres 2010/2011 zu
Integrierten Sekundarschulen (ISS) umgewandelt unter der Voraussetzung, dass
die Integrierte Sekundarschule bis zu diesem Zeitpunkt eine zulässige Schulart
nach dem Berliner Schulgesetz ist:
Begründung Die durch den
Gesetzentwurf zur Einführung der Integrierten Sekundarschule vorgesehenen
Rechtsänderungen des Schulgesetzes sind in ihren grundlegenden Zügen
unbestritten. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz im Wesentlichen mit dem
Inhalt, der sich aus der Abgeordnetenhausdrucksache Nr. 16/2624 ergibt, Anfang
des Jahres 2010 in Kraft tritt. Gemäß dem die Schularten
regelnden § 17 Abs. 2 Ziffer 2 SchulG soll es künftig neben dem Gymnasium
lediglich die Integrierte Sekundarschule als weiterführende allgemein bildende
Schule geben. Den Regelungen des § 131 Abs. 3 SchulG entsprechend wird die Integrierte
Sekundarschule spätestens zum Schuljahr 2011/2012 durch Neugründung oder
durch Zusammenlegung oder Umwandlung von Schulen der Schularten Haupt-
Real-, verbundene Haupt- und Realschule sowie Gesamtschule eingerichtet. Die
Übergangsregelungen des § 129 Abs. 4 SchulG sehen vor, dass Haupt-, Real-,
verbundene Haupt- und Realschulen sowie Gesamtschulen, die keine Integrierten
Sekundarschulen werden, spätestens zum Ende des Schuljahres 2010/2011
aufzuheben sind. Die im Beschlusstext
aufgeführten Schulen sind Bestandteil der Pankower Schulstruktur. Bei dem
beabsichtigten Schulartwechsel erfolgen weder Neugründungen noch
Zusammenlegungen. Insofern ist aus den dargestellten rechtlichen Regelungen zu
folgern, dass im schulrechtlichen Sinne Umwandlungen vorzunehmen sind.
Die Schulen werden geänderte Schulnummern erhalten. Für die in der Tabelle
zu dem Beschlusstext nicht aufgeführte Tesla-Oberschule (03R03) in der
Rudi-Arndt-Straße 18 in 10407 Berlin ist zum Schuljahr 2010/2011 die Teilnahme
am Pilotversuch Gemeinschaftsschule im Sinne des § 17a SchulG zum Schuljahr
2010/11 ab Klasse 7 und zum Schuljahr 2011/12 ab Klasse 1 beantragt.
Dementsprechend wäre die Tesla-Oberschule zum Schuljahr 2010/11 ab Klasse 8 in
eine Integrierte Sekundarschule umzuwandeln und zum Ende des Schuljahres 2012/13
aufzuheben. Da die Zustimmung der zuständigen Schulbehörde für die Teilnahme am
Pilotversuch noch aussteht, soll hierüber eine gesonderte Beschlussfassung
erfolgen. Der Bezirk Pankow
beabsichtigt - wie der überwiegende Teil der anderen Bezirke auch - die
Umwandlung der bisherigen Haupt-, Real-,
verbundenen Haupt- und Realschulen sowie Gesamtschulen in die alle bisherigen
Bildungsgänge zusammenfassenden integrativen Schulen bereits zum Schuljahr
2010/2011 vorzunehmen. Die im Beschlusstext aufgeführten Schulen bereiten sich
seit Monaten gezielt auf diesen Zeitpunkt vor. Sie erarbeiten ihre
pädagogischen Konzepte, planen die Absicherung des Ganztagsbetriebs sowie der
gymnasialen Oberstufe. Die Schulen kommunizierten die beabsichtigten
Umwandlungen in Integrierte Sekundarschulen an ihren „Tagen der offenen
Tür“. Der Bezirk führte verschiedene Informationsveranstaltungen für die
Eltern durch. Am 12./13.01.2010 - noch rechtzeitig vor Beginn des
Anmeldezeitraums 01.03.2010 bis 12.03.2010 - präsentierten sich die Schulen auf
der Oberschulmesse mit ihren Konzepten. Mit Ausnahme der
Janusz-Korczak-Oberschule sind alle Schulen für die nach § 17 Abs. 4 SchulG
vorgeschriebene – bisher lediglich für Gesamtschulen geltende -Vierzügigkeit
geeignet. Momentan stellen sich die Zügigkeiten in den einzelnen Schularten wie
folgt dar:
Für die
Janusz-Korczak-Oberschule ist ein Anbau erforderlich, der bisher weder im
Rahmen des Konjunkturprogramms II noch der bezirklichen Haushaltsmittel berücksichtigt
werden konnte. Der Bezirk hat sich jedoch verpflichtet, die Schule im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Mittel auf Dauer vierzügig herzurichten. Alle
anderen Schulgebäude verfügen über Ressourcen, mittels begonnener bzw.
geplanter baulicher Maßnahmen aus dem Konjunkturprogramm II spätestens zum
Schuljahr 2011/12 die vorgeschriebene Vierzügigkeit herzustellen. Stellt man die
Schülerzahlen, die im Ist in den 7. Klassen aller jetzigen weiterführenden
allgemein bildenden Schulen unterrichtet werden, den Schülerzahlen der jetzigen
6. Klassen gegenüber, kann prognostiziert werden, dass die Anzahl der
einzurichtenden Schulplätze in den 7. Klassen leicht steigen wird. Zahlenmäßig
stellt sich die Situation wie folgt dar:
Durchschnittlich sind
bereits jetzt die vorgenannten Schulen 4,27 zügig. Daher ist es nach
gegenwärtigem Kenntnisstand möglich, alle Schulen vierzügig einzurichten. Sollte sich aufgrund von
Wanderungsgewinnen oder Verlusten zwischen Gymnasien und Integrierten
Sekundarschulen gegebenenfalls die Nachfragesituation im Einzelfall so
darstellen, dass eine geringere als die Vierzügigkeit erreicht wird, wäre im
Sinne des § 17 Abs. 4 Satz 2 SchulG eine Ausnahme bei der Schulaufsichtsbehörde
zu beantragen. Momentan besteht jedenfalls kein Anlass, von der gesetzlichen
Möglichkeit der Zusammenlegung von Schulen im Sinne des § 131 Abs. 3
SchulG Gebrauch zu machen. Die Schulkonferenzen wurden im Sinne
von § 76 Absatz 3 Ziffer 3 SchulG zu den in der
dritten Spalte der folgenden Tabelle aufgeführten Terminen gehört.
Die Anhörung des
Bezirksschulbeirats nach § 111 Absatz 3 Ziffer 2 SchulG erfolgte am 14.12.2009. Der Schulausschuss wurde
regelmäßig über den jeweiligen Stand des Gesetzgebungsverfahrens und den
Konkretisierungen der organisatorischen Planungen und konzeptionellen Arbeiten
an den Schulen informiert. Insoweit wurde der
vorbereitenden Gewährung rechtlichen Gehörs Genüge getan. Dabei ist unerheblich,
dass das die Einführung des zweigliedrigen Schulsystems regelnde Gesetz noch
nicht erlassen worden ist. Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und
Forschung hat die Bezirke gebeten, einer guten Verwaltungspraxis entsprechend
zu handeln und die absehbaren Gesetzesänderungen soweit wie möglich
organisatorisch vorzubereiten, damit der neuen Rechtslage möglichst schnell
entsprochen werden kann. Der Beschluss ist zwar
lediglich durch eine zu erwartende Rechtsänderung begründet. Dem Grundsatz der
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung wird jedoch durch die Formulierung des
Beschlusstextes, wonach der Beschluss, dass die Integrierten Sekundarschulen
bis zum Zeitpunkt der Umwandlung eine zulässige Schulart im Sinne des
Schulgesetzes darstellen, hinreichend Rechnung getragen. Im Interesse der
Schulen, der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern
ist es erforderlich, durch eine frühzeitige Einleitung aller erforderlicher
Organisationsschritte klare Verhältnisse bis zum Beginn des Anmeldeverfahrens
(01.03.2010 bis 12.03.2010) für das Schuljahr 2010/2011 zu schaffen. Auch die
Grundschulen müssen rechtzeitig über das Verfahren und über die schulischen
Angebote des Bezirks informiert sein. Aus den dargestellten
Gründen besteht die dringende Notwendigkeit der Herbeiführung der
Beschlussfassung über die Umwandlung der o. g. Schulen in Integrierte
Sekundarschulen bereits vor dem Vorliegen der entsprechenden rechtlichen
Grundlagen. Die
Entscheidung bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Die über
den bereits festgestellten Sanierungsbedarf für die Umwandlung der
Oberschulstandorte in Integrierte Sekundarschulstandorte hinausgehenden
haushaltsmäßigen Auswirkungen sind nicht bezifferbar. Weitere notwendige
Sanierungsarbeiten sind aus
dem Schulstättensanierungsprogramm des Senats oder aus anderen Förderkulissen
zu gewährleisten. Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Den
Leitzielen der Schulstrukturreform entsprechend soll die Abhängigkeit des
Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft durchbrochen und durch längeres
gemeinsames Lernen und durch die Anwendung differenzierter Unterrichtsmethoden
eine maximale Leistungsentwicklung aller Schülerinnen und Schüler und somit
mehr Chancengleichheit und –gerechtigkeit erzielt werden. Das
vorzuhaltende Ganztagsangebot garantiert die Verbindung von Bildung und
Betreuung. Durch Kooperationen mit außerschulischen Lernorten (Duales Lernen)
und praxisbezogenen Unterricht in Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben,
Werkstätten o. ä besteht die Chance,
auch schuldistanzierte Jugendliche zu motivieren. Durch eine gezielt hohe
Lehrerzuweisung bei betreuungsintensiven Schülerinnen und Schülern werden die
Voraussetzungen für Matthias
Köhne Lioba
Zürn-Kasztantowicz Gesundheit,
Soziales, Schule und Sport Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf
eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |