Drucksache - VI-0940  

 
 
Betreff: Umsetzung des Gesetzes zur Einführung der Integrierten Sekundarschule (ISS) im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2010 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, Bezirksamt, 30. BVV am 27.01.2010

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                       .01.2010

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                  Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß § 15 BezVG

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Betr.:

 

Umsetzung des Gesetzes zur Einführung der Integrierten Sekundarschule (ISS) im Bezirk Pankow

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 19.01.2010 folgenden Beschluss gefasst:

 

 

Die nachfolgend aufgeführten Schulen werden zum Beginn des Schuljahres 2010/2011 zu Integrierten Sekundarschulen (ISS) umgewandelt unter der Voraussetzung, dass die Integrierte Sekundarschule bis zu diesem Zeitpunkt eine zulässige Schulart nach dem Berliner Schulgesetz ist:

 

 

verbundene Haupt- und Realschule

03V01

Gustave-Eiffel-Oberschule

10409 Berlin, Hanns-Eisler-Straße 78-80

Hauptschulen

03H02

Heinz-Brandt-Oberschule

13086 Berlin, Langhansstraße 120

03H03

Reinhold-Burger-Oberschule

13187 Berlin, Neue Schönholzer Straße 32

03H04

Hufeland-Oberschule

13125 Berlin Karower Chaussee 97

Realschulen

03R09

9. Realschule

13156 Berlin, Buchholzer Straße 3

03R05

Hagenbeck-Oberschule

13086 Berlin, Gustav-Adolf-Straße 60

03R07

Janusz-Korczak-Oberschule

 

13187 Berlin, Dolomitenstraße 94

Gesamtschulen

03T01

Kurt-Schwitters-Oberschule

 

10407 Berlin, Greifswalder Straße 25

 

03T03

Robert-Havemann-Oberschule

13125 Berlin, Achillesstraße 79

03T05

Kurt-Tucholsky-Oberschule

 

 

13189 Berlin, Neumannstraße 9-11

 

 

 

 

Begründung

 

 

Die durch den Gesetzentwurf zur Einführung der Integrierten Sekundarschule vorgesehenen Rechtsänderungen des Schulgesetzes sind in ihren grundlegenden Zügen unbestritten. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz im Wesentlichen mit dem Inhalt, der sich aus der Abgeordnetenhausdrucksache Nr. 16/2624 ergibt, Anfang des Jahres 2010 in Kraft tritt.

 

Gemäß dem die Schularten regelnden § 17 Abs. 2 Ziffer 2 SchulG soll es künftig neben dem Gymnasium lediglich die Integrierte Sekundarschule als weiterführende allgemein bildende Schule geben. Den Regelungen des § 131 Abs. 3 SchulG entsprechend wird die Integrierte Sekundarschule spätestens zum Schuljahr 2011/2012 durch Neugründung oder durch Zusammenlegung oder Umwandlung von Schulen der Schularten­­­ Haupt- Real-, verbundene Haupt- und Realschule sowie Gesamtschule eingerichtet. Die Übergangsregelungen des § 129 Abs. 4 SchulG sehen vor, dass Haupt-, Real-, verbundene Haupt- und Realschulen sowie Gesamtschulen, die keine Integrierten Sekundarschulen werden, spätestens zum Ende des Schuljahres 2010/2011 aufzuheben sind.

 

Die im Beschlusstext aufgeführten Schulen sind Bestandteil der Pankower Schulstruktur. Bei dem beabsichtigten Schulartwechsel erfolgen weder Neugründungen noch Zusammenlegungen. Insofern ist aus den dargestellten rechtlichen Regelungen zu folgern, dass im schulrechtlichen Sinne Umwandlungen vorzunehmen sind. Die Schulen werden geänderte Schulnummern erhalten.

 

Für die in der Tabelle zu dem Beschlusstext nicht aufgeführte Tesla-Oberschule (03R03) in der Rudi-Arndt-Straße 18 in 10407 Berlin ist zum Schuljahr 2010/2011 die Teilnahme am Pilotversuch Gemeinschaftsschule im Sinne des § 17a SchulG zum Schuljahr 2010/11 ab Klasse 7 und zum Schuljahr 2011/12 ab Klasse 1 beantragt. Dementsprechend wäre die Tesla-Oberschule zum Schuljahr 2010/11 ab Klasse 8 in eine Integrierte Sekundarschule umzuwandeln und zum Ende des

Schuljahres 2012/13 aufzuheben. Da die Zustimmung der zuständigen Schulbehörde für die Teilnahme am Pilotversuch noch aussteht, soll hierüber eine gesonderte Beschlussfassung erfolgen.

 

Der Bezirk Pankow beabsichtigt - wie der überwiegende Teil der anderen Bezirke auch - die Umwandlung der bisherigen  Haupt-, Real-, verbundenen Haupt- und Realschulen sowie Gesamtschulen in die alle bisherigen Bildungsgänge zusammenfassenden integrativen Schulen bereits zum Schuljahr 2010/2011 vorzunehmen. Die im Beschlusstext aufgeführten Schulen bereiten sich seit Monaten gezielt auf diesen Zeitpunkt vor. Sie erarbeiten ihre pädagogischen Konzepte, planen die Absicherung des Ganztagsbetriebs sowie der gymnasialen Oberstufe. Die Schulen kommunizierten die beabsichtigten Umwandlungen in Integrierte Sekundarschulen an ihren „Tagen der offenen Tür“. Der Bezirk führte verschiedene Informationsveranstaltungen für die Eltern durch. Am 12./13.01.2010 - noch rechtzeitig vor Beginn des Anmeldezeitraums 01.03.2010 bis 12.03.2010 - präsentierten sich die Schulen auf der Oberschulmesse mit ihren Konzepten.

 

Mit Ausnahme der Janusz-Korczak-Oberschule sind alle Schulen für die nach § 17 Abs. 4 SchulG vorgeschriebene – bisher lediglich für Gesamtschulen geltende -Vierzügigkeit geeignet. Momentan stellen sich die Zügigkeiten in den einzelnen Schularten wie folgt dar:

 

verbundene Haupt- und Realschule

 

Kapazität in Zügen

03V01

Gustave-Eiffel-Oberschule

5,3

Hauptschulen

03H02

Heinz-Brandt-Oberschule

3,4

03H03

Reinhold-Burger-Oberschule

4,1

03H04

Hufeland-Oberschule

2,8

Realschulen

03R09

9. Realschule

3,0

03R05

Hagenbeck-Oberschule

3,1

03R07

Janusz-Korczak-Oberschule

 

3,1

Gesamtschulen

03T01

Kurt-Schwitters-Oberschule

 

6,4

03T03

Robert-Havemann-Oberschule

7,7

03T05

Kurt-Tucholsky-Oberschule

 

 

3,8

 

 

Für die Janusz-Korczak-Oberschule ist ein Anbau erforderlich, der bisher weder im Rahmen des Konjunkturprogramms II noch der bezirklichen Haushaltsmittel berücksichtigt werden konnte. Der Bezirk hat sich jedoch verpflichtet, die Schule im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel auf Dauer vierzügig herzurichten. Alle anderen Schulgebäude verfügen über Ressourcen, mittels begonnener bzw. geplanter baulicher Maßnahmen aus dem Konjunkturprogramm II spätestens zum Schuljahr 2011/12 die vorgeschriebene Vierzügigkeit herzustellen.

 

Stellt man die Schülerzahlen, die im Ist in den 7. Klassen aller jetzigen weiterführenden allgemein bildenden Schulen unterrichtet werden, den Schülerzahlen der jetzigen 6. Klassen gegenüber, kann prognostiziert werden, dass die Anzahl der einzurichtenden Schulplätze in den 7. Klassen leicht steigen wird. Zahlenmäßig stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

Schülerzahlen im Ist Schuljahr 2009/10                

 

Kinder in 7. Klassen an Gymnasien

1131

Kinder in 7. Klassen an zukünftigen ISS

935

 

Kinder in 7. Klassen gesamt an öffentlichen Schulen in Pankow

2066

 

 

 

Schülerzahlen im voraussichtlichen Soll Schuljahr 2010/11

 

Kinder, die 6. Klassen an öffentlichen Grundschulen besuchen:

 

1932

Kinder, die 6. Klassen an öffentlichen Gymnasien besuchen:

 

177

Gesamt Kinder 6. Klasse an öffentlichen Schulen

 

2109

 

Durchschnittlich sind bereits jetzt die vorgenannten Schulen 4,27 zügig. Daher ist es nach gegenwärtigem Kenntnisstand möglich, alle Schulen vierzügig einzurichten.

Sollte sich aufgrund von Wanderungsgewinnen oder Verlusten zwischen Gymnasien und Integrierten Sekundarschulen gegebenenfalls die Nachfragesituation im Einzelfall so darstellen, dass eine geringere als die Vierzügigkeit erreicht wird, wäre im Sinne des § 17 Abs. 4 Satz 2 SchulG eine Ausnahme bei der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen. Momentan besteht jedenfalls kein Anlass, von der gesetzlichen Möglichkeit der Zusammenlegung von Schulen im Sinne des § 131 Abs. 3 SchulG Gebrauch zu machen.   

 


 

Die Schulkonferenzen wurden im Sinne von § 76 Absatz 3 Ziffer 3 SchulG zu den in der dritten Spalte der folgenden Tabelle aufgeführten Terminen gehört.

 

Schul-Nr.

Schule

Schulkonferenz

03V01

Gustave-Eiffel-Oberschule

01.12.2009

03H02

Heinz-Brandt-Oberschule

25.11.2009

03H03

Reinhold-Burger-Oberschule

17.11.2009

03H04

Hufeland-Oberschule

03.12.2009

03R09

9. Realschule

30.11.2009

03R05

Hagenbeck-Oberschule

17.12.2009

03R07

Janusz-Korczak-Oberschule

 

16.12.2009

03T01

Kurt-Schwitters-Oberschule

 

01.12.2009

03T03

Robert-Havemann-Oberschule

14.12.2009

03T05

Kurt-Tucholsky-Oberschule

 

 

14.10.2009

 

Die Anhörung des Bezirksschulbeirats nach § 111 Absatz 3 Ziffer 2 SchulG erfolgte am 14.12.2009.

 

Der Schulausschuss wurde regelmäßig über den jeweiligen Stand des Gesetzgebungsverfahrens und den Konkretisierungen der organisatorischen Planungen und konzeptionellen Arbeiten an den Schulen informiert.

 

Insoweit wurde der vorbereitenden Gewährung rechtlichen Gehörs Genüge getan.

 

Dabei ist unerheblich, dass das die Einführung des zweigliedrigen Schulsystems regelnde Gesetz noch nicht erlassen worden ist. Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat die Bezirke gebeten, einer guten Verwaltungspraxis entsprechend zu handeln und die absehbaren Gesetzesänderungen soweit wie möglich organisatorisch vorzubereiten, damit der neuen Rechtslage möglichst schnell entsprochen werden kann.

 

Der Beschluss ist zwar lediglich durch eine zu erwartende Rechtsänderung begründet. Dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung wird jedoch durch die Formulierung des Beschlusstextes, wonach der Beschluss, dass die Integrierten Sekundarschulen bis zum Zeitpunkt der Umwandlung eine zulässige Schulart im Sinne des Schulgesetzes darstellen, hinreichend Rechnung getragen.

 

Im Interesse der Schulen, der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern ist es erforderlich, durch eine frühzeitige Einleitung aller erforderlicher Organisationsschritte klare Verhältnisse bis zum Beginn des Anmeldeverfahrens (01.03.2010 bis 12.03.2010) für das Schuljahr 2010/2011 zu schaffen. Auch die Grundschulen müssen rechtzeitig über das Verfahren und über die schulischen Angebote des Bezirks informiert sein.

 

Aus den dargestellten Gründen besteht die dringende Notwendigkeit der Herbeiführung der Beschlussfassung über die Umwandlung der o. g. Schulen in Integrierte Sekundarschulen bereits vor dem Vorliegen der entsprechenden rechtlichen Grundlagen.

 

Die Entscheidung bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die über den bereits festgestellten Sanierungsbedarf für die Umwandlung der Oberschulstandorte in Integrierte Sekundarschulstandorte hinausgehenden haushaltsmäßigen Auswirkungen sind nicht bezifferbar. Weitere notwendige Sanierungsarbeiten        sind aus dem Schulstättensanierungsprogramm des Senats oder aus anderen Förderkulissen zu gewährleisten.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Kernbestandteil der Integrierten Sekundarschulen ist eine Kultur der Akzeptanz. Sie soll die oftmals durch Sprachdefizite und sozialen Status verursachte Benachteiligung von Migrantinnen und Migranten reduzieren helfen. Obwohl kein spezifisches Pankower Problem, soll dies der Vollständigkeit halber erwähnt werden.

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 


Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Den Leitzielen der Schulstrukturreform entsprechend soll die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft durchbrochen und durch längeres gemeinsames Lernen und durch die Anwendung differenzierter Unterrichtsmethoden eine maximale Leistungsentwicklung aller Schülerinnen und Schüler und somit mehr Chancengleichheit und –gerechtigkeit erzielt werden. Das vorzuhaltende Ganztagsangebot garantiert die Verbindung von Bildung und Betreuung. Durch Kooperationen mit außerschulischen Lernorten (Duales Lernen) und praxisbezogenen Unterricht in Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben, Werkstätten o. ä  besteht die Chance, auch schuldistanzierte Jugendliche zu motivieren. Durch eine gezielt hohe Lehrerzuweisung bei betreuungsintensiven Schülerinnen und Schülern werden die Voraussetzungen für 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                           Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                                                                                                     Bezirksstadträtin für

                                                                                    Gesundheit, Soziales, Schule und Sport


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

x

x

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

x

x

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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