Drucksache - VI-0925  

 
 
Betreff: Antrag auf Neuauslegung der Pläne zum Bau des 16. Bauabschnitts der BAB 100
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.12.2009 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
13.01.2010 
Fortsetzung der 29. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2010 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü ´90 Grüne, 29. BVV, 09.12.09
2. Ausfertiung Antrag Bü 90+Linke
VzK 13 Schlussbericht, Bezirksamt, 32. BVV am 31.03.2010

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Pläne für den Bau des 16

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Im Rahmen der öffentlichen Erörterung der Einwendungen gegen den Bau des 16

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                           2010

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache-Nr.:
                                                                                                               

In Erledigung der

Drucksache-Nr.:    VI-0925

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Antrag auf Neuauslegung der Pläne zum Bau des 16. Bauabschnitts

der BAB 100

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der Fortsetzung der 29. Tagung der BVV am 13.01.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung der - Drucksache-Nr.: VI-0925

 

„Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Pläne für den Bau des 16. Bauabschnitts der A 100 erneut ausgelegt werden. Die Auslegung soll im Bezirk Pankow erfolgen. Das Bezirksamt soll in Kooperation mit der zuständigen Senatsverwaltung eine öffentliche Informationsveranstaltung zeitnah im Bezirk Pankow / Ortsteil Prenzlauer Berg durchführen. Dort sollen die Auswirkungen des Weiterbaus der A 100 (16. Bauabschnitt), insbesondere vor dem Hintergrund von Lärm-, Feinstaub- und Verkehrszunahme gerade durch den LKW-Verkehr explizit der Bevölkerung vorgestellt werden.“

  

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Zum vorstehenden von der BVV beschlossenen Antrag wurde die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, hier die Anhörungsbehörde für Planfeststellungsverfahren, um Stellungnahme gebeten. Diese ist inzwischen eingegangen und wird nachfolgend vollständig wiedergegeben.

 

„Die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen für den Neubau der BAB A 100 von AD Neukölln bis AS Straße Am Treptower Park erfolgte auf Veranlassung der Anhörungsbehörde in der Zeit vom 9. März bis 9. April 2009 in Berlin in den Auslegungsstellen Rathaus Treptow und Rathaus Neukölln. Die ortsübliche Bekanntmachung dazu erfolgte am 27. Februar 2009 im Amtsblatt für Berlin und in den Tageszeitungen „Berliner Zeitung“, „Der Tagesspiegel“ und „Berliner Morgenpost“. Während der Auslegungszeiten hatte Jedermann die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen einschließlich der dazugehörigen Gutachten und der beigefügten Unterlagen zu nehmen und Einwendungen zum Vorhaben zu erheben. Die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erfolgt in der Regel in dem Bezirk von Berlin, in dem die meisten Betroffenheiten durch die planfestzustellende Verkehrsanlage zu erwarten sind. Der geplante 16. Bauabschnitt der BAB A 100 befindet sich in den Bezirken Treptow-Köpenick und Neukölln. Die Auslegungsstellen wurden daher in diesen beiden Bezirken vorgesehen.

 

Der Erörterungstermin wurde an 9 Tagen im November 2009 nach öffentlicher Bekanntmachung durchgeführt. Das in der Begründung der Drucksache VI-0925 genannte Gutachten der RegioConsult. Verkehrs- und Umweltmanagement Wulf Hahn & Ralf Hoppe GbR Marburg ist weder vom Vorhabensträger beauftragt worden, noch ist es Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen. Es wurde von der Bürgerinitiative Stadtring Süd (BISS) beauftragt und im Rahmen der Einwendungen vorgetragen und erörtert. Zur Methodik der Ermittlung der Lkw-Verkehrsanteile am Gesamtverkehr wurde von Vertretern der Abteilung Verkehr der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erläutert, dass im Rahmen der projektbezogenen Verkehrsprognose für das Jahr 2025 keine eigenen Verkehrsmatrizen für den Lkw-Verkehr aufzustellen waren, weil es für die Bestimmung dieser Anteile sowohl auf Stadtautobahnen als auch im hierarchischen Stadtstraßennetz ausreichende und langfristige Auswertungen von Zähldaten gibt, die eine gesicherte Prognoseabschätzung des Verkehrsanteils Lkw ³ 2,8 t ermöglichen. Insofern besteht keine Notwendigkeit, dem Vorschlag der Gutachter von RegioConsult zu folgen, spezielle Lkw-Matrizen für den Raum Berlin zu erstellen, und daran die prognoseseitigen Auswirkungen des Lkw-Fernverkehrsanteils infolge des Ausbaus der A 100 mit eventuellem Ringschluss zur B2/B109/A 114 zu diskutieren. Für das Hauptstraßennetz in Pankow gilt perspektivisch der gleiche verkehrs- und umweltplanerische Ansatz, wie er für die unmittelbare Einflusssphäre des geplanten 16. Autobahnabschnittes in den Bezirken Neukölln und Treptow-Köpenick in den Planfeststellungsunterlagen bereits deutlich geworden ist: Die Bündelungswirkung der A 100 erzeugt überwiegend Verkehrsabnahmen im beeinflussten Stadtstraßennetz. Da den umweltbelastenden Verkehrsauswirkungen auf der A 100 mit Schutzmaßnahmen (z. B. Lärmschutzwände, lärmmindernder Fahrbahnbelag) begegnet werden kann, wird für die von Straßenlärm betroffene Bevölkerung insgesamt eine Verbesserung erreicht, wobei eine Einzelfallbetrachtung von möglichen maßnahmebedingten Grenzwertüberschreitungen jeder einzelnen Planfeststellung im jeweiligen Abschnitt überlassen werden muss.

 

Den an der erfolgten Anhörung und Erörterung beteiligten Bürgerinnen und Bürgern sind die erforderlichen Informationen zur Ermittlung von Lkw-Anteilen und zu den Verkehrsauswirkungen des 16. Bauabschnittes der A 100 auf das beeinflusste Straßennetz sowie den damit verbundenen Immissionsauswirkungen gegeben worden.

 

Zu den im Gutachten von RegioConsult aufgeworfenen Fragen und Forderungen wurden, soweit diese von den Anwesenden im Erörterungstermin vorgebracht wurden, vom Vorhabensträger und seinen Gutachtern fachgerechte Erläuterungen in Verbindung mit einer im Planungsprozess entwickelten vertiefenden Begründung der Antragsunterlagen gegeben. Zu Vorwürfen hinsichtlich vorhandener Lücken oder Planungsfehler, wie sie im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Linke der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vermutet werden, hat der Vorhabensträger im Erörterungstermin seine gegenteilige Auffassung vorgetragen.

 

Die Anhörungsbehörde sieht aus der im Betreff genannten Antragsbegründung bisher keine Notwendigkeit, eine Neuauslegung von Planfeststellungsunterlagen zum Bau des 16. Bauabschnitts der BAB A 100 zu veranlassen.

 

Für Rückfragen zum weiteren Verfahrensablauf steht die Anhörungsbehörde gern zur Verfügung.“

 

 

Der sehr ausführlichen Begründung kann zweifelsfrei entnommen werden, dass die Anhörungsbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung keine Notwendigkeit sieht, eine Neuauslegung der Planfeststellungsunterlagen zur Verlängerung der BAB A 100 zu veranlassen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                       Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadtrat

                                                                                                für Öffentliche Ordnung

 

 

 
 

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