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Drucksache - VI-0925
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin 2010 An
die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache-Nr.:
VI-0925 Vorlage
zur Kenntnisnahme für
die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Antrag auf Neuauslegung
der Pläne zum Bau des 16. Bauabschnitts
der BAB 100
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der
Fortsetzung der 29. Tagung der BVV am 13.01.2010 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung der - Drucksache-Nr.: VI-0925 „Das Bezirksamt wird
beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass
die Pläne für den Bau des 16. Bauabschnitts der A 100 erneut ausgelegt werden.
Die Auslegung soll im Bezirk Pankow erfolgen. Das Bezirksamt soll in
Kooperation mit der zuständigen Senatsverwaltung eine öffentliche
Informationsveranstaltung zeitnah im Bezirk Pankow / Ortsteil Prenzlauer Berg
durchführen. Dort sollen die Auswirkungen des Weiterbaus der A 100 (16.
Bauabschnitt), insbesondere vor dem Hintergrund von Lärm-, Feinstaub- und
Verkehrszunahme gerade durch den LKW-Verkehr explizit der Bevölkerung
vorgestellt werden.“ wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Zum vorstehenden von der BVV
beschlossenen Antrag wurde die zuständige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, hier die Anhörungsbehörde für Planfeststellungsverfahren, um
Stellungnahme gebeten. Diese ist inzwischen eingegangen und wird nachfolgend
vollständig wiedergegeben. „Die Auslegung der
Planfeststellungsunterlagen für den Neubau der BAB A 100 von AD Neukölln bis AS
Straße Am Treptower Park erfolgte auf Veranlassung der Anhörungsbehörde in der
Zeit vom 9. März bis 9. April 2009 in Berlin in den Auslegungsstellen Rathaus
Treptow und Rathaus Neukölln. Die ortsübliche Bekanntmachung dazu erfolgte am
27. Februar 2009 im Amtsblatt für Berlin und in den Tageszeitungen
„Berliner Zeitung“, „Der Tagesspiegel“ und
„Berliner Morgenpost“. Während der Auslegungszeiten hatte Jedermann
die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen einschließlich der
dazugehörigen Gutachten und der beigefügten Unterlagen zu nehmen und
Einwendungen zum Vorhaben zu erheben. Die öffentliche Auslegung der
Planfeststellungsunterlagen erfolgt in der Regel in dem Bezirk von Berlin, in
dem die meisten Betroffenheiten durch die planfestzustellende Verkehrsanlage zu
erwarten sind. Der geplante 16. Bauabschnitt der BAB A 100 befindet sich in den
Bezirken Treptow-Köpenick und Neukölln. Die Auslegungsstellen wurden daher in
diesen beiden Bezirken vorgesehen. Der Erörterungstermin wurde
an 9 Tagen im November 2009 nach öffentlicher Bekanntmachung durchgeführt. Das
in der Begründung der Drucksache VI-0925 genannte Gutachten der RegioConsult.
Verkehrs- und Umweltmanagement Wulf Hahn & Ralf Hoppe GbR Marburg ist weder
vom Vorhabensträger beauftragt worden, noch ist es Bestandteil der
Planfeststellungsunterlagen. Es wurde von der Bürgerinitiative Stadtring Süd
(BISS) beauftragt und im Rahmen der Einwendungen vorgetragen und erörtert. Zur
Methodik der Ermittlung der Lkw-Verkehrsanteile am Gesamtverkehr wurde von
Vertretern der Abteilung Verkehr der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
erläutert, dass im Rahmen der projektbezogenen Verkehrsprognose für das Jahr
2025 keine eigenen Verkehrsmatrizen für den Lkw-Verkehr aufzustellen waren,
weil es für die Bestimmung dieser Anteile sowohl auf Stadtautobahnen als auch
im hierarchischen Stadtstraßennetz ausreichende und langfristige Auswertungen
von Zähldaten gibt, die eine gesicherte Prognoseabschätzung des Verkehrsanteils
Lkw ³ 2,8 t ermöglichen. Insofern besteht keine
Notwendigkeit, dem Vorschlag der Gutachter von RegioConsult zu folgen,
spezielle Lkw-Matrizen für den Raum Berlin zu erstellen, und daran die
prognoseseitigen Auswirkungen des Lkw-Fernverkehrsanteils infolge des Ausbaus
der A 100 mit eventuellem Ringschluss zur B2/B109/A 114 zu diskutieren. Für das
Hauptstraßennetz in Pankow gilt perspektivisch der gleiche verkehrs- und
umweltplanerische Ansatz, wie er für die unmittelbare Einflusssphäre des
geplanten 16. Autobahnabschnittes in den Bezirken Neukölln und Treptow-Köpenick
in den Planfeststellungsunterlagen bereits deutlich geworden ist: Die
Bündelungswirkung der A 100 erzeugt überwiegend Verkehrsabnahmen im
beeinflussten Stadtstraßennetz. Da den umweltbelastenden Verkehrsauswirkungen
auf der A 100 mit Schutzmaßnahmen (z. B. Lärmschutzwände, lärmmindernder
Fahrbahnbelag) begegnet werden kann, wird für die von Straßenlärm betroffene
Bevölkerung insgesamt eine Verbesserung erreicht, wobei eine
Einzelfallbetrachtung von möglichen maßnahmebedingten Grenzwertüberschreitungen
jeder einzelnen Planfeststellung im jeweiligen Abschnitt überlassen werden
muss. Den an der erfolgten Anhörung
und Erörterung beteiligten Bürgerinnen und Bürgern sind die erforderlichen
Informationen zur Ermittlung von Lkw-Anteilen und zu den Verkehrsauswirkungen
des 16. Bauabschnittes der A 100 auf das beeinflusste Straßennetz sowie den
damit verbundenen Immissionsauswirkungen gegeben worden. Zu den im Gutachten von
RegioConsult aufgeworfenen Fragen und Forderungen wurden, soweit diese von den
Anwesenden im Erörterungstermin vorgebracht wurden, vom Vorhabensträger und
seinen Gutachtern fachgerechte Erläuterungen in Verbindung mit einer im
Planungsprozess entwickelten vertiefenden Begründung der Antragsunterlagen
gegeben. Zu Vorwürfen hinsichtlich vorhandener Lücken oder Planungsfehler, wie
sie im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Linke der
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vermutet werden, hat der
Vorhabensträger im Erörterungstermin seine gegenteilige Auffassung vorgetragen. Die Anhörungsbehörde sieht
aus der im Betreff genannten Antragsbegründung bisher keine Notwendigkeit, eine
Neuauslegung von Planfeststellungsunterlagen zum Bau des 16. Bauabschnitts der
BAB A 100 zu veranlassen. Für Rückfragen zum weiteren
Verfahrensablauf steht die Anhörungsbehörde gern zur Verfügung.“ Der sehr ausführlichen
Begründung kann zweifelsfrei entnommen werden, dass die Anhörungsbehörde der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung keine Notwendigkeit sieht, eine
Neuauslegung der Planfeststellungsunterlagen zur Verlängerung der BAB A 100 zu
veranlassen. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und
Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Jens-Holger
Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für
Öffentliche Ordnung |
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