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Drucksache - VI-0920
Das Bezirksamt wird um folgende
Auskunft gebeten: 1.
Welche Gründe
waren konkret verantwortlich für die Entscheidung, bei den
Gedenkfeierlichkeiten am 9.11.2009 an der Bösebrücke keine Parteien zuzulassen
und wie und von wem wurde diese Entscheidung getroffen und kommuniziert? 2.
Hält das
Bezirksamt jede Präsenz von Parteien im öffentlichen Raum bzw. im Rahmen von
öffentlichen Veranstaltungen für Wahlkampf? 3.
Nach welchen
Kriterien beschließt das Bezirksamt, bei welchen bezirklichen Anlässen bzw. vom
Bezirksamt organisierten Veranstaltungen Parteien zugelassen bzw.
ausgeschlossen sind und welche Beispiele wären hier zu nennen? Das Bezirksamt hat die Präsenz von
Parteien im Rahmen der Gedenkfeierlichkeiten am 9. November 2009 an der
Bösebrücke untersagt. Bürgermeister Köhne kommentierte die Tatsache, dass
verschiedene Parteien dennoch vor Ort sein wollten, in der 28. BVV-Tagung am 11.11.2009
(laut Wortprotokoll) u.a. mit den Worten: „Und ich finde das wirklich
beschämend, was da passiert ist, (…) beschämend ist, dass versucht wird
hier diesen Tag so zu instrumentalisieren. Ich glaube wir haben in der
Bevölkerung keine Politikverdrossenheit, sondern wir haben hier eine große
Parteiverdrossenheit. Und derartige Dinge führen dazu, dass sie nicht kleiner
wird, sondern das [sic] die größer wird. Und ich glaube, ich glaube, man sollte
auch in Zukunft alles unterlassen, dass hier irgendeiner Partei glaubt, sie
könnte diesen Tag und diesen Ort für sich zu [sic] instrumentalisieren.“
(…) Parteien „gehören nicht an diesen Ort in dem Sinne, dass sie
sich an diesem Tage hier Wahlkampfmäßig präsentieren. Das kann doch nicht sein.
Jeder kann kommen und ich bin froh, dass viele Leute da waren und ich auch froh
über jeden der kommt und auch jeder der in einer Partei ist sich engagiert und
an dem Tag dort auftritt. Aber nicht unter dem Mantel der Partei.“ Wir halten die Entscheidung und ihre
Begründung für diskussionsbedürftig. |
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