Drucksache - VI-0917  

 
 
Betreff: Sicherung der Schuldner- und Insolvenzberatung 2010/2011
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.12.2009 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.05.2010 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
26.05.2010 
Fortsetzung der 33. öffentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 29. BVV, 09.12.09
Vzk 13 Schlussbericht BA, 33 BVV am 05.05.2010

Antrag der Linksfraktion

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Auf der Grundlage der Insolvenzverordnung haben die Bezirksämter die Sicherstellung des außergerichtlichen Entscheidungsverfah

Bezirksamt Pankow von Berlin              .04.2010

 

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:

VI-0917

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Sicherung der Schuldner- und Insolvenzberatung 2010/2011

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 29. Sitzung am 09.12.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0917

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alles zu unternehmen, um die Arbeit der Schuldner- und Insolvenzberatung im bisherigen Umfang für die Jahre 2010 und 2011 zu sichern.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet :

 

 

Einen Anspruch auf kostenlose Schuldnerberatung haben Leistungsberechtigte nach den Bestimmungen des SGB XII (§ 11 Abs. 1 und 5 SGB XII) und Personen, die Leistungen nach den Bestimmungen des SGB II erhalten, sofern eine Schuldnerberatung für die Eingliederung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in das Erwerbsleben erforderlich ist (§ 16a SGB II). Weder die Insolvenzordnung (§§ 304 ff InsO) noch das Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AGInsO) sehen für alle überschuldeten Personen einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung vor.

 

Aufgrund der verfügbaren Haushaltsmittel war es bis einschließlich 2009 möglich die Schuldner- und Insolvenzberatung im Bezirk Pankow zum Teil auch überschuldeten Personen kostenlos anzubieten, die keinen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung hatten.

 

Durch die Verringerung der für die Schuldner- und Insolvenzberatung veranschlagten Haushaltsmittel in den Jahren 2010 und 2011 auf nun 457.000,-- € kann eine kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung jetzt nicht mehr für so viele überschuldete Personen wie in den Vorjahren angeboten werden.

Eine Möglichkeit zur Aufstockung der Haushaltsmittel für die Schuldner- und Insolvenzberatung im Rahmen der Haushaltswirtschaft wird vom Bezirksamt nicht gesehen, da dies nur bei gleichzeitiger Kürzung von Finanzmitteln für andere Aufgaben des Bezirksamtes in Betracht käme. Aufgrund der insgesamt zumindest sehr geringen Ausstattung des Bezirkshaushaltes ist es jedoch nicht möglich, die Mittel für eine oder mehrere andere Aufgaben des Bezirks zu reduzieren, um für die Schuldner- und Insolvenzberatung Finanzmittel in bisheriger Höhe zur Verfügung zu stellen.

 

Ob zukünftig aufgrund der Ergebnisse der auf Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung gebildeten Projektgruppe zur Evaluierung der Projekte der freien Träger der Wohlfahrtspflege und zur bedarfsgerechten Anpassung der sozialen Infrastruktur im Bezirk eine Mittelumverteilung zugunsten der Schuldner- und Insolvenzberatung möglich sein wird, kann erst beurteilt werden, wenn die Projektgruppe ihre Ergebnisse vorgelegt haben wird.

 

Aufgrund der Verringerung der Mittel für die Schuldner- und Insolvenzberatung wurden die mit der Gewährung von Zuwendungen für die Schuldner- und Insolvenzberatung verbundenen Zielvorgaben dahingehend angepasst, dass eine kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung vorrangig für Personen mit entsprechendem Rechtsanspruch vorzuhalten ist. Die Beratung anderer Personen durch die zuwendungsfinanzierten Schuldnerberater/innen kann nur erfolgen, sofern alle Personen mit Rechtsanspruch die erforderliche kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung innerhalb angemessener Zeit erhalten.

 

Durch die Anpassung der Zielvorgaben wurde sichergestellt, dass der Bezirk eine kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung auch ab dem Jahr 2010 in dem vom Gesetz zwingend vorgesehenen Umfang sicherstellt. Bisher wurde von der Schuldnerberatungsstelle nicht dargelegt, dass die kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung nicht in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang erbracht werden konnte.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias KöhneLioba Zürn-Kasztantowicz

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für Gesundheit,

Soziales, Schule und Sport

 

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