Drucksache - VI-0886  

 
 
Betreff: Anzeige der Abfahrtszeiten am S- und U-Bahnhof Schönhauser Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2009 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2010 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
17.02.2010 
Fortsetzung der 30. ordentlichen Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion SPD, 28. BVV, 11.11.09
Änderungsantrag CDU; 11.11.09
Ausfertigung nach Beschlussfassung 11.11.2009
VzK 13, Schlussbericht Bezirksamt, 30. BVV am 27.01.2010

Antrag der Fraktion der SPD

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                              2010

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:

 

in Erledigung der

Drucksache Nr.:VI-0886

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Anzeige der Abfahrtszeiten am S- und U-Bahnhof Schönhauser Allee

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der in der 28. Tagung der BVV am 11.11.2009 beschlossenen Druck­sache der Bezirksverordnetenversammlung – VI-0886:

 

„Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei der Berliner S-Bahn und der BVG dafür einzusetzen, dass an allen Haltestellen des ÖPNV in Pankow mit direkten Umsteigemöglichkeiten mit Hilfe von Anzeigetafeln des dynamischen Auskunfts- und Informationssystems der Berliner Verkehrsbetriebe (DAISY) auch die Abfahrtszeiten der jeweils anderen Verkehrsmittel angezeigt werden.

Das Vorhaben soll im Rahmen eines Pilotprojektes zuerst am S- und U-Bahnhof Schönhauser Allee umgesetzt werden.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

 

Mit Schreiben vom 19.11.2009 wurden die BVG und die S-Bahn Berlin GmbH um kurzfristige Stellungnahme zur Drucksache gebeten.

Die nachfolgende Antwort der BVG ist am 23.12.2009 im Tiefbauamt eingegangen:

 

„Wir freuen uns, dass unsere DAISY-Anzeiger, die die Ist-Abfahrtszeiten der BVG-Verkehrsmittel anzeigen, bei den Fahrgästen sowie auch allgemein in der Öffentlich­keit sehr gut ankommen und zu einem positiven Erscheinungsbild des ÖPNV in Ber­lin beitragen. Die U-Bahn erhielt in allen Bahnhöfen Anzeiger. Bei den Straßenbahn- und Bushaltestellen wurde die Ausrüstung an besonders wichtigen Haltestellen, die von vielen Fahrgästen benutzt werden, vorgenommen. Wir bemühen uns, im Rahmen unserer wirtschaftlichen Möglichkeiten, auch zukünftig noch weitere stark genutzte Haltestellen mit DAISY-Anzeigern auszurüsten, werden allerdings aus Kostengrün­den keine flächendeckende Ausrüstung vornehmen können.

 

 

 

Der o.g. BVV-Beschluss empfiehlt, dass alle Haltestellen des ÖPNV in Pankow mit direkten Umsteigemöglichkeiten mit Anzeigetafeln ausgerüstet werden, die auch die Abfahrtszeiten der jeweils anderen Verkehrsmittel anzeigen (DAISY-Übergangsan­zeiger). Hierbei ist speziell die Aufnahme der Abfahrtszeiten von BVG-Verkehrsmitteln und der S-Bahn auf gegenseitigen Übergangsanzeigern gemeint. Diesem Anliegen kann gegenwärtig aus mehreren Gründen nicht entsprochen werden.

 

BVG und S-Bahn haben in der Erfassung und Aufbereitung ihrer jeweiligen Ist-An­kunfts-/Abfahrtszeiten unterschiedliche technische Lösungen. Diese unterschiedli­chen technischen Lösungen müssen kompatibel für das jeweilige andere System entweder über Schnittstellen oder über direkte Übertragungswege gestaltet werden. Beide Lösungswege sind nur mit finanziellen Aufwendungen realisierbar.

 

Eine weitere wichtige Basis für das Anbringen von Übergangsanzeigern ist, dass verlässliche Ist-Daten zur Verfügung stehen. Dies kann nur sichergestellt werden, wenn eine ausreichende Dichte an technischen Messstellen zur Verfügung steht. Diese technische Voraussetzung ist im Bereich Schönhauser Allee nach Aussage der S-Bahn nicht vorhanden.

 

Zwischen S-Bahn, BVG und DB AG (Station & Service) gab und gibt es immer wie­der fachlichen Austausch zu diesem Thema, allerdings setzen die notwendigen fi­nanziellen Aufwendungen für die Infrastruktur (Anzeiger, Kabelwege etc.) sowie die nicht ausreichende Verfügbarkeit verlässlicher Ist-Daten in Teilen des S-Bahnnetzes Grenzen hinsichtlich einer Realisierbarkeit.

 

Die Ausführungen lassen erkennen, dass die technischen Voraussetzungen für eine Umsetzung eines Pilotprojektes S- und U-Bahnhof Schönhauser Allee nicht gegeben sind und eine Finanzierung solcher Vorhaben generell zu klären ist.“

 

Durch die S-Bahn Berlin GmbH ist bis zum 06.01.2010 keine Stellungnahme zur Drucksache eingegangen. Da aber das o.a. Schreiben der BVG nachvollziehbare Erklärungen zu technischen wie auch finanziellen Hindernissen, die der Umsetzung des angeregten Pilotprojektes widersprechen, beinhaltet, wird auf das weitere Ab­warten einer Antwort der S-Bahn Berlin GmbH in diesem Zusammenhang verzichtet.

 

Wir bitten damit die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                       Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadtrat für

Öffentliche Ordnung

 

 
 

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