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Drucksache - VI-0865
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin . September 2009
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Vorbereitung der
Aufhebungsverordnung für die Sanierungsgebiete Weißensee –
Komponistenviertel und Prenzlauer Berg - Winsstraße Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15. September 2009 folgende Beschlüsse gefasst: I. Schwerpunkte für die
Realisierung der noch nicht durchgeführten Maßnahmen in den Sanierungsgebieten
Komponistenviertel und Winsstraße, die bisher Bestandteil der Kosten- und
Finanzierungsübersichten der Sanierungsgebiete waren, sind die Bereiche Schule,
öffentliche Spielplätze und Gehwege im öffentlichen Straßenraum. II.
Die in den Anlagen 2 und 3 aufgelisteten
Maßnahmen sollen nach der Aufhebung der Rechtsverordnung zur Umsetzung der
Sanierungsziele realisiert und aus den einzunehmenden Ausgleichsbeträgen
finanziert werden. III.
Der für die Stadtentwicklung zuständige Bezirksstadtrat
übermittelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Wunsch des Bezirks
Pankow zur Aufnahme der genannten Maßnahmen in die Aufhebungsverordnung für die
o. g. Sanierungsgebiete. Begründung Zum Erreichen der Sanierungsziele in den Gebieten ist die Durchführung von weiteren Baumaßnahmen (siehe Anlagen 2 und 3) zwingend erforderlich. Grundsatz für die Aufnahme in diese Listen ist, dass die Maßnahmen in der aktuellen Kosten- und Finanzierungsübersicht enthalten sind, aber keine Programmfinanzierung haben, sondern die Finanzierung allein aus einzunehmenden Ausgleichsbeträgen erfolgt. So ist es zu erklären, dass z.B. der Sporthallenneubau in der Smetanastraße 31 und das Tiefbau-Vorhaben Herbert-Baum-Straße im Gebiet Komponistenviertel in der Auflistung nicht eingeordnet sind, obgleich sie noch nach Abschluss der Sanierung realisiert werden. Für die Heinrich-Roller-Grundschule im Gebiet Winsstraße werden zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich, für die es bisher keine Finanzierung gab, die für den Betrieb jedoch zwingend erforderlich sind. Die Aufnahme der Maßnahme Spielhaus Marie in die Auflistung wurde erforderlich, da die Maßnahme aus Kapazitätsgründen beim Fachbereich Hochbau in 2009 nicht mehr leistbar ist. Die Maßnahme muss auf das Jahr 2011 verschoben werden und kann dann nur noch aus Ausgleichsbeträgen finanziert werden. Im Ausschuss für Stadtentwicklung wurden die Vorhabenlisten beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich des geplanten Vorhabens Grünfläche/Spielplatz auf dem Friedhof St. Nicolai/St.Marien II an der Heinrich-Roller-Str. fordert der Ausschuss das Bezirksamt auf, den Flächenerwerb für die gesamte Fläche sicherzustellen. Das Bezirksamt solle noch einmal mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung klären, ob ein Flächenerwerb auch nach Abschluss der Sanierung aus den Ausgleichsbeträgen möglich sein kann. In diesem Falle sollte erforderlichenfalls diese Maßnahme in die Aufhebungsverordnung aufgenommen werden. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Finanzierung der Maßnahmen soll aus dem Titel 883 05 im Kapitel 4610 in dem jeweiligen HH.-Jahr erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass aus Ausgleichsbeträgen gem. § 154 BauGB entsprechende Einnahmen im Titel 341 92 erzielt worden sind. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige EntwicklungSiehe Anlage 1 Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Neubauten von Spielplätzen wirken sich für die Kinder- und Familienverträglichkeit positiv aus. Anlage 1: Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Anlage 2: Maßnahmenliste Winsstraße Anlage 3: Maßnahmenliste Komponistenviertel Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwickung Anlage 1
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf
eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
. Anlage 2 Vorhaben, die nach
förmlicher Aufhebung des Sanierungsgebiets Prenzlauer Berg - Winsstraße noch zu
finanzieren sind
Anlage 3 Vorhaben, die nach förmlicher
Aufhebung des Sanierungsgebiets Weißensee – Komponistenviertel noch zu
finanzieren sind
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