Drucksache - VI-0857  

 
 
Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1 - der Schiedsamtsbezirk umfasst den Ortsteil Buch - im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
14.10.2009 
Fortführung der 27. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Drs. 857, Vorlage zur Beschlussfassung, 27. BVV am 23.09.09

Siehe Anlage

 

 

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                         .09.2009                           

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                             Drucksache-Nr.:                              

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1. Gegenstand der Vorlage

 

Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1

- der Schiedsamtsbezirk umfasst den Ortsteil Buch - im Bezirk Pankow

 

2. Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Für die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 1 - der Schiedsamtsbezirk umfasst den Ortsteil Buch - im Bezirk Pankow

 

Frau

Ursula Stolpe

Chartronstrass 6

13 127 Berlin

 

zur Schiedsperson gewählt.

 

3. Begründung                                         

 

Die Wahlperiode für den Schiedsamtsbezirk 1 endete im März 2009. Die bisherige Schiedsperson Frau Petra Wüst steht für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung.

 

Zum Zwecke der Neubesetzung des o. g. Schiedsamtsbezirks wurde gem. § 3 Abs. 2 BlnSchAG am 17. März 2009 in der Presse, im Internet und durch zahlreiche öffentliche Aushänge bekannt gemacht, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger um das Amt bewerben können. Die Bewerbungsfrist endete zunächst am 30.04.09 und wurde wegen der geringen Resonanz noch einmal bis zum 30.06.09 verlängert.

 

Es bewarben sich insgesamt 14 Bürgerinnen und Bürger, von denen 12 auf der Grundlage der vorgelegten Bewerbungen am 13.08. und 20.08.09 zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurden. Die Gespräche mit den Bewerbern führten der Leiter des Fachbereichs Bürgerämter, Herr Schulze, die Leiterin der Zentralen Arbeitsgruppe der Bürgerämter, Frau Tredup, die auch für die verwaltungstechnische Betreuung der Schiedsämter zuständig ist und die Geschäftsführerin des Bundes Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner – Bezirksvereinigung Berlin (BDS) Frau Grasme gemeinsam.

 

Bei der Vorauswahl der Bewerber/innen wurden folgende Kriterien angewandt:

 

-           lassen die dargelegten Gründe für die Bewerbung deutlich erkennen, dass ein ernsthaftes Interesse an der Wahrnehmung der verantwortungsvollen Aufgabe besteht,

 

-           verfügen sie über einschlägige Rechtskenntnisse und besitzen bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet (Einsatz als Schöffe, ehrenamtliche/r Richter/innen, Streitschlichter, Mediation).

 

Bei der Auswahl der Bewerber/innen wurden zusätzlich folgende Kriterien zugrunde gelegt:

 

-           Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen

 

-           ruhiges und sachliches Auftreten, Wortgewandtheit.

 

Die zur Wahl vorgeschlagene Schiedsamtskandidatin erfüllt diese Kriterien aus Sicht des Amtes für Bürgerdienste und Wohnen und des BDS vollumfänglich. Sie verfügt über mehrjährige Erfahrungen in der Schöffentätigkeit, zeigt ernsthaftes Interesse an der Wahrnehmung der Aufgabe, ist wortgewandt und tritt sehr ruhig und sachlich auf. Die für die Neuwahl vorgeschlagene Kandidatin erklärte ferner ihre Bereitschaft, sich für die Ausübung des Schiedsamts fortbilden zu lassen.

 

 

 

4. Rechtsgrundlage

 

a)         §  3 Abs. 1  Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S.

109), zuletzt geändert durch Art. XII Nr. 43 DienstrechtsänderungsG vom 19.03.2009 (GVBl. S. 70)

 

b)                  §  9 Abs. 1  des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirks-    verordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372);

 

c)         §  4 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der  Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.05.2001 (GVBl. 165);

 

c)                  § 12 Abs. 2 Ziffer 11und § 16 Abs. 1 c)  Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vom 14.12. 2005, zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 22.10.2008 (GVBl. S. 292).

 

 

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Mittel für die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3511, Titel 41201 (5000 €) und 68579 (2000 €) veranschlagt.

 

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

- keine -

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

- keine -

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

- entfällt -

 

 

 

 

 

______________________                                                    _______________________

 

Matthias Köhne                                                           Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                     Bezirksstadtrat für

                                                                                    Bürgerdienste und Wohnen

 

 
 

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