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Drucksache - VI-0857
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .09.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage
zur Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung 1.
Gegenstand der Vorlage Wahl einer
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1 - der
Schiedsamtsbezirk umfasst den Ortsteil Buch - im Bezirk Pankow 2.
Beschlussentwurf Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Für die
Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 1 - der Schiedsamtsbezirk
umfasst den Ortsteil Buch - im Bezirk Pankow Frau
Ursula
Stolpe
Chartronstrass
6
13 127
Berlin
zur
Schiedsperson gewählt.
3.
Begründung Die
Wahlperiode für den Schiedsamtsbezirk 1 endete im März 2009. Die bisherige
Schiedsperson Frau Petra Wüst steht für eine Wiederwahl nicht mehr zur
Verfügung. Zum Zwecke
der Neubesetzung des o. g. Schiedsamtsbezirks wurde gem. § 3 Abs. 2 BlnSchAG am
17. März 2009 in der Presse, im Internet und durch zahlreiche öffentliche
Aushänge bekannt gemacht, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger um das
Amt bewerben können. Die Bewerbungsfrist endete zunächst am 30.04.09 und wurde
wegen der geringen Resonanz noch einmal bis zum 30.06.09 verlängert. Es
bewarben sich insgesamt 14 Bürgerinnen und Bürger, von denen 12 auf der
Grundlage der vorgelegten Bewerbungen am 13.08. und 20.08.09 zum
Bewerbungsgespräch eingeladen wurden. Die Gespräche mit den Bewerbern führten
der Leiter des Fachbereichs Bürgerämter, Herr Schulze, die Leiterin der
Zentralen Arbeitsgruppe der Bürgerämter, Frau Tredup, die auch für die
verwaltungstechnische Betreuung der Schiedsämter zuständig ist und die
Geschäftsführerin des Bundes Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner –
Bezirksvereinigung Berlin (BDS) Frau Grasme gemeinsam. Bei der
Vorauswahl der Bewerber/innen wurden folgende Kriterien angewandt: - lassen
die dargelegten Gründe für die Bewerbung deutlich erkennen, dass ein
ernsthaftes Interesse an der Wahrnehmung der verantwortungsvollen Aufgabe
besteht, - verfügen
sie über einschlägige Rechtskenntnisse und besitzen bereits Erfahrungen auf
diesem Gebiet (Einsatz als Schöffe, ehrenamtliche/r Richter/innen,
Streitschlichter, Mediation). Bei der
Auswahl der Bewerber/innen wurden zusätzlich folgende Kriterien zugrunde
gelegt: - Bereitschaft
zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen - ruhiges und sachliches Auftreten,
Wortgewandtheit. Die zur
Wahl vorgeschlagene Schiedsamtskandidatin erfüllt diese Kriterien aus Sicht des
Amtes für Bürgerdienste und Wohnen und des BDS vollumfänglich. Sie verfügt über
mehrjährige Erfahrungen in der Schöffentätigkeit, zeigt ernsthaftes Interesse
an der Wahrnehmung der Aufgabe, ist wortgewandt und tritt sehr ruhig und
sachlich auf. Die für die Neuwahl vorgeschlagene Kandidatin erklärte ferner
ihre Bereitschaft, sich für die Ausübung des Schiedsamts fortbilden zu lassen. 4.
Rechtsgrundlage a)
§ 3 Abs. 1
Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109), zuletzt geändert durch Art. XII Nr. 43
DienstrechtsänderungsG vom 19.03.2009 (GVBl. S. 70) b)
§ 9 Abs. 1
des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirks- verordnetenversammlungen, der
Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978
(GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372); c) § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung
des Gesetzes über die Entschädigung der
Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten
und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979
(GVBl. 826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.05.2001 (GVBl. 165); c)
§ 12 Abs. 2 Ziffer 11und § 16 Abs. 1 c) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
vom 14.12. 2005, zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom
22.10.2008 (GVBl. S. 292).
5.
Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Mittel
für die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3511,
Titel 41201 (5000 €) und 68579 (2000 €) veranschlagt. 6. Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen - keine - 7. Auswirkungen auf die nachhaltige
Entwicklung
- keine - 8. Kinder- und Familienverträglichkeit - entfällt
- ______________________ _______________________ Matthias Köhne Martin
Federlein
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Bürgerdienste
und Wohnen |
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